Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Meißen hatte sich erstmals mit Schreiben vom 5. Mai 2025 an die Gemeinde Ebersbach gewandt. Hintergrund war eine im Jahr 2022 erfolgte Pflanzung einer Roteiche sowie eines Eisenbaumes im Umfeld des Schlossparks. Da diese Bäume ohne vorherige denkmalrechtliche Abstimmung gesetzt worden waren, leitete die Behörde ein Anhörungsverfahren ein.
Aus Sicht der Denkmalschützer passt insbesondere die Roteiche nicht in das historische Umfeld des Parks Lauterbach. In der Begründung heißt es, aufgrund ihres Ausbreitungspotenzials könne der Schlosspark langfristig von dieser Baumart dominiert werden. Dies entspreche nicht dem ursprünglichen Charakter der Anlage, die überwiegend aus heimischen Arten wie Linden, Eichen oder Erlen bestehe.
Im weiteren Schriftwechsel wurde für die Roteiche eine Ersatzpflanzung gefordert. Nach Beteiligung der Fachbehörde soll am Standort stattdessen eine Haselnuss (Corylus avellana) gepflanzt werden. Die Gemeinde erhielt hierfür zuletzt eine Frist bis zum 30. März 2026.
Denkmalbehörde: Schutz des Erscheinungsbildes im Fokus
Auf Anfrage des Radeburger Anzeigers betont das Landratsamt Meißen, dass es im vergangenen Jahr bereits eine Einigung mit der Gemeinde gegeben habe, die Roteiche umzusetzen und durch eine Haselnuss zu ersetzen. Diese Verständigung sei auf Grundlage eines Austauschs aller Argumente erfolgt.
Die Pflanzung sei ohne denkmalrechtliche Genehmigung erfolgt, obwohl eine solche im Umfeld eines Kulturdenkmals erforderlich gewesen wäre. Dies sei allen Beteiligten bekannt gewesen.
Inhaltlich verweist die Denkmalbehörde darauf, dass sowohl Roteiche als auch Eisenbaum keine heimischen Gehölze seien und das Erscheinungsbild der historischen Anlage verändern könnten. Während der Eisenbaum sich aus Sicht der Fachleute noch besser in die Umgebung einfüge, berge die Roteiche langfristig Risiken für die Parkstruktur.
Zwar sei die Roteiche in Deutschland nicht als invasive Art eingestuft, allerdings werde sie in einigen Ländern bereits als problematisch bewertet. Zudem könne sie sich unter geeigneten Bedingungen auch hierzulande ausbreiten. Ein dichter Aufwuchs solle im denkmalgeschützten Park vermieden werden, zumal die Pflege solcher Anlagen bereits heute eine Herausforderung darstelle.

