Roteiche sorgt für Streit am Schlosspark

Eigentlich sollte der Baum nur eines tun:

Schatten für ein Café spenden. Doch eine Roteiche, die im Umfeld des Schlossparks Lauterbach gepflanzt wurde, beschäftigt inzwischen Behörden. Baumspender, Gemeinde und Förderverein werben für mehr Augenmaß bei der Nutzung und Gestaltung von Denkmälern und deren Umfeld.

Der Baum des Anstoßes: Eine privat in der Nähe des Schlosses gespendete Roteiche

Der Baum des Anstoßes: Eine privat in der Nähe des Schlosses gespendete Roteiche (rot markiert) soll nach dem willen der Unteren Denkmalbehörde seit 30. März entfernt werden, weil es keine einheimische Art ist - wie auch der Eisenbaum (grün), aber der darf bleiben.

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Meißen hatte sich erstmals mit Schreiben vom 5. Mai 2025 an die Gemeinde Ebersbach gewandt. Hintergrund war eine im Jahr 2022 erfolgte Pflanzung einer Roteiche sowie eines Eisenbaumes im Umfeld des Schlossparks. Da diese Bäume ohne vorherige denkmalrechtliche Abstimmung gesetzt worden waren, leitete die Behörde ein Anhörungsverfahren ein.
Aus Sicht der Denkmalschützer passt insbesondere die Roteiche nicht in das historische Umfeld des Parks Lauterbach. In der Begründung heißt es, aufgrund ihres Ausbreitungspotenzials könne der Schlosspark langfristig von dieser Baumart dominiert werden. Dies entspreche nicht dem ursprünglichen Charakter der Anlage, die überwiegend aus heimischen Arten wie Linden, Eichen oder Erlen bestehe.
Im weiteren Schriftwechsel wurde für die Roteiche eine Ersatzpflanzung gefordert. Nach Beteiligung der Fachbehörde soll am Standort stattdessen eine Haselnuss (Corylus avellana) gepflanzt werden. Die Gemeinde erhielt hierfür zuletzt eine Frist bis zum 30. März 2026.

Denkmalbehörde: Schutz des Erscheinungsbildes im Fokus

Auf Anfrage des Radeburger Anzeigers betont das Landratsamt Meißen, dass es im vergangenen Jahr bereits eine Einigung mit der Gemeinde gegeben habe, die Roteiche umzusetzen und durch eine Haselnuss zu ersetzen. Diese Verständigung sei auf Grundlage eines Austauschs aller Argumente erfolgt. 
Die Pflanzung sei ohne denkmalrechtliche Genehmigung erfolgt, obwohl eine solche im Umfeld eines Kulturdenkmals erforderlich gewesen wäre. Dies sei allen Beteiligten bekannt gewesen. 
Inhaltlich verweist die Denkmalbehörde darauf, dass sowohl Roteiche als auch Eisenbaum keine heimischen Gehölze seien und das Erscheinungsbild der historischen Anlage verändern könnten. Während der Eisenbaum sich aus Sicht der Fachleute noch besser in die Umgebung einfüge, berge die Roteiche langfristig Risiken für die Parkstruktur. 
Zwar sei die Roteiche in Deutschland nicht als invasive Art eingestuft, allerdings werde sie in einigen Ländern bereits als problematisch bewertet. Zudem könne sie sich unter geeigneten Bedingungen auch hierzulande ausbreiten. Ein dichter Aufwuchs solle im denkmalgeschützten Park vermieden werden, zumal die Pflege solcher Anlagen bereits heute eine Herausforderung darstelle. 
 

Den Hinweis auf eine ältere Roteiche in 80 Meter Entfernung zum Schlosspark will die Behörde nicht gelten lassen. 
Grundsätzlich, so die Behörde, seien Pflanzungen im Parkbereich nicht vorgesehen. Vielmehr gehe es darum, historische Blickbeziehungen zu erhalten. Eine Nutzung als Café sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, müsse jedoch im Einklang mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden.  

Förderverein: Engagement vor Ort und praktische Nutzung im Blick

Die Pflanzung der Roteiche war als Schattenspender für einen geplanten Cafégarten gedacht. „Wir wollten in jedem Fall einen Laubbaum“, sagen die Baumspender Sabine und Hermann Schaar. „Ein Laubbaum lässt im Frühling die Sonne durch und spendet im Sommer Schatten – wenn man ihn rechtzeitig pflanzt.“
Die von der Denkmalbehörde vorgeschlagene Haselnuss sehen sie dagegen kritisch: Sie sei zu klein, um ausreichend Schatten zu spenden, und zu buschig, wodurch der Blick auf den angrenzenden Teich eingeschränkt werde. Zudem seien Rückbau und Neubepflanzung mit zusätzlichen Kosten verbunden, die weder Gemeinde noch der ehrenamtlich arbeitende Verein ohne weiteres tragen könnten.
Verein, Baumspender und Gemeinde waren davon ausgegangen, nach fachlicher Beratung durch eine Baumschule das Richtige zu tun. Die Roteiche gilt in Deutschland nicht als invasive Art und wird seit langem als Park- und Forstbaum verwendet. Die Roteiche in unmittelbarer Nachbarschaft hat in über 200 Jahren keinerlei „Invasion“ in die Umgebung ausgeübt. Doch die Behörde lässt all das nicht gelten und beruft sich auf ausländische Bewertungen. Das überrascht vor Ort alle. 
„Unser Fehler war, dass wir nicht gefragt haben,“ so ist zu vernehmen. 

Schützen durch Nützen

Der Denkmalschutz erfüllt eine wichtige Aufgabe: historische Anlagen zu bewahren und ihre gewachsene Gestalt zu erhalten. Doch gerade Orte wie Schloss und Park Lauterbach zeigen, dass dieser Erhalt ohne das Engagement Ehrenamtlicher kaum möglich wäre. Es wäre wünschenswert, wenn Behörden auch entsprechendes Augenmaß an den Tag legen und auch mal von der „Ideallinie“ die sie sehen, kompromissweise abweichen. Wer sich vor Ort einbringt, investiert Zeit, Geld und Herzblut. Ohne sie wäre das Schloss eine Ruine, der Park nur Wildnis und die Denkmalschützer hätten nur Träume statt echter Reibungspunkte.

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