Aus dem Stadtrat berichtet: Schutz von Mensch und Natur: Kampf um 380 kV-Variante A

Formell ging es im Radeburger Stadtrat vom 20. November 2025 um Wasser- und Abwassergebühren und Beiträge, aber im Fokus standen die 380-kV-„Elbe-Oberlausitz-Leitung“, fehlende Mittel für die Feuerwehren und die „Waldrose-Ampel“.

Künftiges typisches Landschaftsbild. Foto: Symbolbild, Freepik

Künftiges typisches Landschaftsbild. Foto: Symbolbild, Freepik

Kampf um Variante A: Rechtsbeistand holen?

Bürgermeisterin Michaela Ritter berichtete von einem Gespräch mehrerer Bürgermeister mit der Landesdirektion Sachsen. Dabei konnten Verständnisfragen geklärt werden; zudem wurde eine Fristverlängerung für Stellungnahmen der Kommunden bis einschließlich 8. Dezember 2025 erreicht. Die kurze Frist sorgte in den Reihen der Stadträte und im Publikum für Empörung.

In der Diskussion betonte Michaela Ritter, dass derzeit keine der vier vorgeschlagenen Trassenvarianten „schon raus“ sei. Bauamtsleiter Mathias Kröhnert unterstrich, dass es nun auf die Qualität der kommunalen Anregungen ankomme, über die die Landesdirektion später in einer Abwägung entscheide und die Abwägung darüber würde den Kommunen noch einmal zur erneuten Stellungnahme vorgelegt.

Stadtrat Rüdiger Stannek fragte an, ob eine kursierende Variante 1A schon aktenkundig sei. Bürgermeisterin Ritter bestätigte, solche Unterlagen bekommen zu haben. „Das wäre ein Vorschlag, den man (dann am 8. Dezember – d. Red.) beschließen müsste.“

Stadtrat Jens Meister kritisierte die Kommunikation der Landesdirektion, er habe weder zu einem Brief der Bärwalder bezüglich des Trassenverlaufs eine Antwort erhalten noch zu seiner Anfrage per E-Mail zur kritischen Infrastruktur.

Mehrere Stadträte regten an, gemeinsam mit Nachbarkommunen eine spezialisierte Kanzlei einzuschalten. Die Bürgermeisterin kündigte an, bis zur Sitzung des Technischen Ausschusses ( die strategischen Optionen und Kosten mit einer in solchen Verfahren erfahrenen Kanzlei zu klären und parallel das Interesse anderer Kommunen an einer gemeinsamen Vorgehensweise abzufragen. Zugleich warnte sie vor einem „Krieg untereinander“: Angesichts unterschiedlicher Interessenlagen im Landkreis könne es nicht darum gehen, das Problem einfach an den Nachbarn zu verlagern. Die „Gemengelage“ sei in anderen Kommunen anders.

„Es genügt ein Blick auf die Karte,“ sagte die Bürgermeisterin. Bei einem solchen Blick liegt auf der Hand, dass die Kommunen Thiedorf, Schönfeld und Lampertswalde die von Radeburg bevorzugte Trasse A ablehnen – einfach aus dem Grund, weil sie von B, C und D nicht berührt werden.

RAZ liegen allerdings Vorschläge vor, bei denen die Trasse A so verändert wurde, dass die genannten Kommunen ebenfalls nicht tangiert würden. Es muss mit den Nachbarkommunen nur kommuniziert werden.

Der Stadtrat ermächtigte einstimmig den Technischen Ausschuss, die Stellungnahme der Stadt fristgerecht zu beschließen. Das Gremium tagt öffentlich am Dienstag, 2. Dezember, um 19 Uhr. Die Unterlagen zu diesem TOP finden Sie hier: https://ratsinfo.radeburg.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=364&smcspf=4 

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Danke, Mario Zeidler, für „Feuerwehrasyl“

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Mario Zeidler für seine wertvolle Hilfe während der Baumaßnahmen am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr geehrt. Er stellte ohne zu zögern eine Halle auf seinem Gelände zur Verfügung, damit alle Einsatzfahrzeuge dort trocken und sicher untergestellt werden konnten. Durch Bürgermeisterin Michaela Ritter, Stadtwehrleiter Marcus Mambk und Ortswehrleiter Henryk Wutke wurde Mario Zeidler, mit einem Präsentkorb und einem Erinnerungsfoto geehrt.

Mario Zeidler wollte mit seiner Hilfe etwas von dem zurückgeben, was die Feuerwehr leistet. Gerade in einem Unternehmen, das mit leicht brennbaren Stoffen umgeht, weiß man diese ehrenamtliche Arbeit besonders zu schätzen.

Ausgediente Feuerwehrfahrzeuge müssen ersetzt werden: Freistaat streicht die Mittel

Jede Kommune hat die Pflichtaufgabe, regelmäßig Mittel für die Neubeschaffung von Löschfahrzeugen bereitstellen. So wurde die Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 10 bereits im Doppelhaushalt 2025/26 verankert. Es wurden Gesamtkosten in Höhe von 500.000 € eingeplant. Ursprünglich sei man davon ausgegangen, dass 211.000 € über Fördermittel abgedeckt werden, während der kommunale Eigenanteil im Haushaltsplan mit 289.000 € betragen sollte.

Um den günstigen Rahmen einer landesweiten Sammelbeschaffung zu nutzen, habe sich die Stadt bereits im Juli an einer vom Freistaat Sachsen veranlassten Sammelbeschaffung beteiligt und beim Landkreis Meißen einen Fördermittelantrag gestellt“. Zum damaligen Zeitpunkt sei jedoch bereits unklar gewesen, ob das Land überhaupt Fördermittel bereitstellt. Trotzdem hat man einen Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.

Im Informationspapier der Stadtverwaltung heißt es: „Zum Stand November 2025 zeichnet sich ab, dass es vom Landkreis Meißen aufgrund der massiven Kürzungen der Feuerwehrförderung im aktuellen sächsischen Doppelhaushalt keine Fördermittel für diese Sammelbeschaffung für die Stadt Radeburg geben wird.“

Damit fehlen 211.000 €, die nun vollständig von der Stadt aufzubringen sind, da sie zur Ersatzbeschaffung gesetzlich verpflichtet ist. Als Ersatzdeckungsmittel stehen erfreulicherweise überplanmäßige Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zur Verfügung, so dass man, wenn es so bleibt, das LF 10 auch aus dem eigenen Haushalt finanzieren kann. Die Bürgermeisterin kündigte an, dass der Stadtrat „über den weiteren Verfahrensgang informiert“ werde, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Trinkwasser teurer, Schmutzwasser günstiger

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat beiden Beschlussvorlagen zur Wasser- und Abwassergebührenkalkulation mehrheitlich zugestimmt. Damit stehen die neuen Entgelte für das Jahr 2025 fest. Die wichtigste Änderung betrifft die Verbrauchsgebühren: Während das Trinkwasser im kommenden Jahr etwas teurer wird, sinkt gleichzeitig die Schmutzwassergebühr deutlich.

Laut Beschluss, der mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen wurde, steigt die Trinkwasserverbrauchsgebühr von bislang 2,26 €/m³ auf künftig 2,34 €/m³ an. Die monatlichen Grundgebühren bleiben dagegen unverändert.

Bei der Schmutzwasserentsorgung ergibt sich der gegenteilige Trend: Hier sinkt der Preis von 3,84 €/m³ auf 3,47 €/m³. Auch die Grundgebühren bleiben konstant. Der Beschluss wurde mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.

Deutlich höhere Kosten kommen dagegen auf Haushalte mit Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben zu. Die Entsorgungsgebühr für Fäkalienschlamm steigt von 65,83 €/m³ auf 76,35 €/m³, die Gebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben von 54,93 €/m³ auf 63,39 €/m³. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Mit den nun bestätigten Kalkulationen können die überarbeiteten und ebenfalls mehrheitlich beschlossenen Satzungen für Trinkwasser- und Schmutzwassergebühren ab 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Stadtrat Andreas Hübler hatte mit Blick auf die voraussichtliche Preisentwicklung in den kommenden Jahren in der Diskussion angeregt, die Schmutzwassergebühr nicht zu senken, um einen Puffer zu haben für die kommenden Jahre. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.

Antwort zu Bürgeranfrage: „Waldrose-Ampel“ bleibt „Dauerprovisorium“

Beim Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“ gab Bürgermeisterin Michaela Ritter Auskunft zu der „Baustellenampel“ an der Königsbrücker Straße, Abzweig Zschorna (sog. „Waldrose“)

„Baustellenampel“ ist nicht ganz zutreffend, denn eine Baustelle gibt es dort schon seit 2 Jahren nicht mehr.

Seit Anfang dieses Jahres Jahres (genaues Datum nicht bekannt – d. Red.) wird der Verkehr an der Waldrose einseitig auf der von Radeburg aus linken Spur über die Heidewiesenbach-Brücke geführt. Eine offizielle Pressemitteilung dazu gab das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) nicht heraus, teilte aber auf Nachfrage von RAZ folgendes mit:

„Im Zuge des Projekts S-100-Ausbau in und nördlich Radeburg wurde die Staatsstraße, einschließlich des Brückenbauwerks über den Heidewiesenbach, durch das damalige Straßenbauamt Meißen (heute Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen) geplant und umgesetzt. Bestandteil des Projekts war auch die Entwässerung der Verkehrsanlage, einschließlich der Integration von zwei Leichtflüssigkeitsabscheidern aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet und im FFH-Schutzgebiet „Große Röder“. Der Planfeststellungsbeschluss datiert vom 14. Dezember 2016, die bauliche Realisierung wurde am 22. Juni 2023 abgeschlossen und in die Unterhaltung an den Landkreis Meißen, Straßenmeisterei Meißen, übergeben.“

Bürgermeisterin Michaela Ritter hatte zu den Gründen der Sperrung in Erfahrung bringen können, dass bei Starkregen das Oberflächenwasser auf der in der Kurve leicht geneigten Straße nicht schnell genug abfließe und dadurch Aqua-Planing-Gefahr bestehe.

Dies bestätigte das LASuV grundsätzlich und konkretisierte:
„Die Praxis hat gezeigt, dass die bestehenden Entwässerungsanlagen bei extremen Starkniederschlagsereignissen nicht mehr voll funktionsfähig sind. Insbesondere die Leichtflüssigkeitsabscheider stoßen bei den inzwischen häufigeren und intensiveren Regenmengen an ihre Kapazitätsgrenzen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurden mobile Ampelanlagen eingerichtet, die den überflutungsgefährdeten Bereich sichern und den Verkehr einspurig leiten.“

Die Bürgermeisterin führte weiter aus, dass unklar sei, wann der Mangel beseitigt werde, denn es gebe gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen der Baufirma und den Planern, die zunächst gerichtlich geklärt werden müssten. „Ich rechne damit, dass die Ampel uns noch viele Jahre begleiten wird,“ schloss sie ihre Ausführungen.

Das LASuV bestätigte, dass konkrete Termine derzeit noch nicht benannt werden könnten. Zunächst müssen die erforderlichen Planungsleistungen erfolgen sowie die notwendige Abstimmung mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange in dem sensiblen FFH-Schutzgebiet. Erst danach kann ein Zeitplan für den Umbau der Entwässerungsanlagen erstellt werden. „Warum jetzt von Dauerprovisorium und gegenseiteigen Schuldzuweisungen die Rede ist, erschließt sich uns nicht,“ führte das LASuV abschließend aus und betonte, auch wenn es keine Pressemitteilung gegeben hatte: „Wir antworten sowohl der Presse, als auch Bürgern und anderen Behörden stets zuverlässig.“