Aus dem Stadtrat berichtet: Themen u.a.: Cunnertswalde, Wohnen am Heroldstein, TSMC, Ratskeller

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat am 25. September 2025 im Ratssaal getagt, mehrere Beschlüsse gefasst, u.a. zu Cunnertswalde, Wohnen am Heroldstein, zum Dresdner Vorhaben ESMC. Außerdem informierte die Bürgermeisterin zum Sachstand beim Ratskeller.

Der Ratskeller war mal ein Wahrzeichen der Stadt,

Der Ratskeller - Wahrzeichen oder jetzt schon eher "War-Zeichen"? Schon seit Jahrzehnten in einem desolaten Zustand. Nun reicht es der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Zunächst ging es im Stadtrat u.a. um die Feuerwehrgebührensatzung und die Bekanntmachungssatzung [siehe gesonderter Beitrag]. Es folgten zwei Bebauungspläne. Für das „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ billigte der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf und leitete die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden ein. Die Kosten der Planaufstellung trägt der Antragsteller, eine Cunnertswalder Interessengemeinschaft. 

Auch der Entwurf „Wohngebiet Am Heroldstein“ wurde in seiner Neufassung nun gebilligt. Er integriert u. a. eine zweigeschossige Kita, den Ersatzneubau für die in die Jahre gekommene KiTa „Sophie Scholl“ und ein Mehrfamilienhaus; schalltechnische Ergänzungen und Lärmminderungsmaßnahmen (u. a. Erdwall) sind berücksichtigt. Im nächsten Schritt folgt die Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange. 

Die Bedeutung des Vorhabens wird unterstrichen durch die angespannte Lage am Radeburger Wohnungsmarkt: Ein aktuelles 4-Raum-Angebot (119 m²) liegt bei 1.722 E kalt, rund 14,50 E/m², bezugsfertig ab Dezember 2025 – fast doppelt so hoch wie die örtliche Durchschnittsmiete. Zudem stehen Wohnraumgesuche für Mitarbeiter von ESMC Dresden im Raum. (siehe vglw. Kleinanzeigen)

Ausbaupläne im Dresdner Norden brauchen Strom - das betrifft auch unsere Ortsteile

Umspannwerk an Volkersdorfer Waldteichen - Radeburg dafür, Moritzburg dagegen

Die Änderung Nr. 32 des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Dresden betrifft insbesondere das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland“, das sich zwischen dem Gewerbegebiet Rähnitz und der Altwilschdorfer Straße befindet, die ab Volkersdorf westlich und parallel zur Radeburger Straße in Richtung Global Foundries verläuft. Die Änderung erfolgt zugunsten eines Umspannwerks für eine geplante 380-kV-Leitung zur Versorgung des industriellen Nordens der Landeshauptstadt, insbesondere für den steigenden Strombedarf durch das im Bau befindliche ESMC-Werk. Für die Umsetzung ist eine Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung vorgesehen. Änderungen solcher Pläne machen die nachbarschaftliche Zustimmung bzw. das Erheben von Einwänden erforderlich. Mit Blick auf das LSG und auch sonst sah der Beschlussentwurf der Verwaltung vor, dass Radeburg keine Einwände hat. Einige Stadträte sahen das anders. Die von Dresden gewählte „Vorzugsvariante 8“ (hier Seite 21) näher an Volkersdorf wurde Radeburg nur zur Kenntnis gegeben. „Das sollte man nicht einfach so hinnehmen,“ meinte Stadtrat Andreas Hübler (ULR). „Radeburg bekam keine Möglichkeit, bei dem Variantenvergleich mitzureden.“ 

Am 21.10. geänderte Fassung: Frank Schellmann (AfD) verwies auf einen anderen Aspekt, der noch nicht zur Abstimmung stand, aber in der Standortbegründung (hier Seite 4) erwähnt wurde. Nämlich die geplante Trassenführung zum bestehenden Umspannwerk Streumen (Nahe Gröditz). Sie habe bereits für viel Diskussion in der Bevölkerung gesorgt. Er kritisierte, dass der Projektträger die von Radeburg bevorzugte Trassenführung siedlungsfern entlang der A13 de facto vor dem offiziellen Verfahren ausgeschlossen hat, weil die Trasse an den Zschornaer Teichen durch ein mehrstufiges Schutzgebiet (NSG, FFH und SPA) geht. Wörtlich sagte er: „Bei der Standortwahl werden wir wahrscheinlich wie Don Quichotte gegen Windmühlen laufen, aber Dresden muss zumindest mitkriegen, dass es auf Unverständnis stößt, wenn diese Stromleitung quer durch Siedlungsgebiete gezogen werden soll, obwohl es eine Alternative gibt.“

Entgegen der Annahme mehrer Stadträte, so informierte Andreas Hübler im Nachgang der Sitzung, prüfe die 50 Hz GmbH weiterhin alle vier Trassenvarianten. Dies habe er nach einem Gespräch mit einem Vertreter des Unternehmens in Erfahrung gebracht. 

Bürgermeisterin Michaela Ritter schlug vor, die Stellungnahme mit Verweis auf die von Radeburg bevorzugte Trasse anzupassen: „Sonst verlieren wir unseren guten Ruf.“ Sinngemäß wurde in der geänderten Stellungnahme die Stadt Dresden aufgefordert, sich im Zuge der Planungen einer 380-kV-Leitung für die Trassenführung der Variante A entlang der Bundesautobahn A 13 einzusetzen. Einschließlich dieser Ergänzung wurde der Dresdner Standortentscheidung mit 12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen (AfD) und 3 Gegenstimmen (1 ULR, 2 AfD) zugestimmt.

Nachrichtlich: im Gegensatz zu Radeburg hat Moritzburg den Standort an den Waldteichen abgelehnt. 

Volker John (CDU) sprach in der Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde bereits im September gegen das Vorhaben der Landeshauptstadt aus. Die Bebauung dürfe nicht weiter an die Moritzburger Kleinkuppenlandschaft heran und in das Landschaftsschutzgebiet hineingeführt werden. Dresden solle vielmehr die bereits baulich genutzte Fläche neben der Volkersdorfer Straße in Richtung Flughafen nutzen. Er befürwortet eine Industriekonzentration auf den bereits erschlossenen Flächen in der Landeshauptstadt Dresden anstelle der weiteren Zersiedlung unserer wertvollen Kulturlandschaft.

Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos) berichtete über weitere Gegenargumente bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung in Richtung Waldteich, Promnitz und Röder, welche bisher völlig ungeklärt seien. Er sieht hier eine Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Dresden, die zu großen Teilen zu Lasten der umliegenden Gemeinden geht.

Zur nächsten öffentlichen Stadtratssitzung am 23.10.2025 sind Vertreter der zuständigen Firma „50Hertz“ eingeladen, den Planungsstand vorzustellen. Jeder Interessierte sollte diese Möglichkeit nutzen, sich zu informieren, was auf uns zukommt. 

Unter dem Titel Biotopverbund „ehemalige Panzerstraße“ im Rahmen der Flurbereinigung Berbisdorf übernimmt die Stadt vollständig Finanzierung und Unterhaltung einer Tausend Meter langen Grünzäsur. Die ehemalige Panzerstraße zweigt wenige hundert Meter hinter dem Ortsausgang Berbisdorf - Richtung Bärnsdorf vom Radweg ab und verläuft in Richtung „Blaues Tor“ über freies Feld. Das „blaue Tor“ ist ein touristischer Knotenpunkt zwischen Teichwirtschaft, Wildgehege und Fasanengarten. Veranschlagt sind 37.050 E brutto. „Vollständig“ bedeutet: ohne Fördermittel, die Maßnahme wird aus dem städtischen Haushalt getragen. Vorgesehen sind fünf Rosenhecken-Inseln nördlich des Weges. Innerhalb der Hecken werden Ebereschen gesetzt. Die dort wild gewachsenen Traubenkirschen sind eine invasive Art und werden entfernt. Zwischen den Heckenquartieren bleibt ein 4 m breiter Streifen der natürlichen Wiederbegrünung überlassen; Lesesteine können eingebracht, Totholz ausdrücklich abgelagert werden. Zwischen den Quartieren sind zusätzlich Einzelbäume verschiedener heimischer Arten geplant. Nach der Fertigstellungspflege folgt eine zweijährige Entwicklungspflege (Schnitt, Mäharbeiten, Wässerung bei Trockenheit). Die Wiederherstellung einer untergeordneten Wegverbindung zum touristischen Knotenpunkt zwischen Moritzburg und Berbisdorf ist nicht vorgesehen. Der Nationale Fernwanderweg „Ostsee-Saaletalsperren“ verläuft ab Mauerwiese (Nähe Wildgehege) weiterhin auf der Staatsstraße S80, ohne Randstreifen bis Großmanns Berg. Es gibt auch weiterhin keinen sicheren Radweg von Berbisdorf nach Moritzburg. 

Ratskeller: Landratsamt schreibt Bauleistung aus

Die Bürgermeisterin informierte die Stadträte und anwesenden Bürger zum Stand der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Ratskeller. Dringend ist es nicht erst seit jetzt, denn bereits vor fast vier Jahren musste der stadtbildprägende Dachreiter abgenommen werden. RAZ berichtete. Die Bürgermeistewrin verwies in der Ratssitzung auf eine letzte Frist bis 30.09.2025 zur Umsetzung eines Sicherungskonzeptes, die die Eigentümerin vertreichen ließ.  Das Landratsamt als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde hat nunmehr nunmehr dieine so genannte Ersatzvornahme veranlasst. Das bedeutet, dass sie einen Dritten beauftragen wird, der die Sicherungsmaßnahmen ausführt. Vor Durchführung der Ersatzvornahme ist ein Vergabeverfahren für die notwendigen Bauleistungen erforderlich, welches bereits initiiert wurde. Konkret wurden Arbeiten zum Ausbau, Ersatz und Verstärkung des maroden Dachstuhls zur Reparatur bzw. Neuerrichtung des Dachreiters und zur Wiederherstellung der Dacheindeckung für Dach und Turmhaube sowie zum Wiedereinbau der Glocke in den Dachreiter einschließlich der notwendigen Begleitarbeiten ausgeschrieben. Ein genauer Zeitpunkt für den Baubeginn kann aktuell noch nicht benannt werden. Die durch die Ersatzvornahme entstehenden Kosten werden dem Eigentümer auferlegt (vgl. § 24 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz). „Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird die Standsicherheit des Gebäudes insgesamt wieder hergestellt sein und die Gefährdungen inner- und außerhalb des Gebäudes abgestellt,“ so das Landratsamt.