Corona-Krise: Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschließen Verbote und Hilfen

Aufgrund einer steigenden Zahl positiver PCR-Testergebnisse beschließen die Kanzlerin und die deutschen Ministerpräsidenten an den Parlamenten vorbei Kontaktverbote, Freizeitverbote und Betriebsverbote. Gleichzeitig beschließen sie, die Folgen durch Hilfsmaßnahmen abzumildern. Die Verbote sollen ab Montag, dem 2. November in Kraft treten, Kontaktverbote gelten ab sofort.

Am Mittwoch, dem 28.10.2020 veröffentlichte die Bundesregierung nach dem Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten folgendes:

Aktueller Bund-Länder-Beschluss

Inkrafttreten der Maßnahmen ab 2. November

Schulen und Kindergärten bleiben offen.

Kontakte

  • Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Treffen In der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes (max. 10 Personen) erlaubt. *
  • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten.
  • Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.
     

Freizeit

  • Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
  • Untersagt ist der Freizelt- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
     

Betriebe

  • Geschlossen werden GastronomiebetrIebe, Bars, Clubs, Kneipen etc. Take-Away und Lieferung bleiben erlaubt
  • Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet.
     

Hilfsmaßnahmen

  • Geplant sind außerordentliche Wirtschaftshilfen für alle von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen/Einrichtungen in Hohe von bis zu 10 Mrd Euro.
  • Die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen werden verlängert und die Konditionen verbessert.
     

*Gilt ab sofort

Stand: 28.10.2020

(c) Quelle: Bundesregierung