Am Mittwoch, dem 28.10.2020 veröffentlichte die Bundesregierung nach dem Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten folgendes:
Aktueller Bund-Länder-Beschluss
Inkrafttreten der Maßnahmen ab 2. November
Schulen und Kindergärten bleiben offen.
Kontakte
- Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- Treffen In der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes (max. 10 Personen) erlaubt. *
- Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten.
- Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.
Freizeit
- Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
- Untersagt ist der Freizelt- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
- Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Betriebe
- Geschlossen werden GastronomiebetrIebe, Bars, Clubs, Kneipen etc. Take-Away und Lieferung bleiben erlaubt
- Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt.
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet.
Hilfsmaßnahmen
- Geplant sind außerordentliche Wirtschaftshilfen für alle von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen/Einrichtungen in Hohe von bis zu 10 Mrd Euro.
- Die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen werden verlängert und die Konditionen verbessert.
*Gilt ab sofort
Stand: 28.10.2020