Hintergrund war der enge Zeitplan: Nach der Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) am 9. Juni konnten die Ergebnisse nicht mehr so aufbereitet werden, dass der Stadtrat am 18. Juni selbst über die Billigung des Vorentwurfs entscheiden konnte. Auf Wunsch des Vorhabenträgers sollte die frühzeitige Beteiligung aber möglichst noch vor der Sommerpause beginnen. Deshalb schlug die Verwaltung vor, den Technischen Ausschuss für diese Entscheidung zu ermächtigen. Dieser tagt planmäßig am 17. Juli.
Eine Stadtratsmehrheit lehnte diese Übertragung jedoch ab. Damit bleibt die Entscheidung beim gesamten Gremium, das diesen Tagesordnungspunkt am 27. August wieder behandelt hätte. Nach Darstellung von Projektbeteiligten war der Zeitverlust von einem reichlichen Monat der Anlass für den Investor, das Vorhaben zu stoppen.
Die Ablehnung der Ermächtigung des TA war damit nicht automatisch eine Ablehnung des Wohnparks selbst. Sie zeigt aber, dass ein Teil des Stadtrats die nächste Verfahrensstufe bei einem Vorhaben dieser Größenordnung nicht aus der Hand geben wollte. Geplant war eine umfangreiche Entwicklung auf dem Gelände des bisherigen Landwirtschaftsbetriebes mit Milchviehanlage und Biogasanlage in Volkersdorf.
Zugleich hätte das Projekt noch erhebliche fachliche und rechtliche Prüfungen durchlaufen müssen. Der Rechtsplan-Vorentwurf zeigt (siehe Grafik), dass die Umgrenzung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete (rote Linie) mitten durch das Plangebiet verläuft. Betroffen sind nach der Planzeichnung nicht nur ein paar Meter am Rand, die bei Radwegen schon zu unauflösbaren Diskussionen führen. Betroffen ist eine Fläche des Landschaftsschutzgebietes „Mo-
ritzburger Kleinkuppenlandschaft“.
Fast die Hälfte des Plangebietes liegt nicht nur im Außenbereich, was schwierig genug ist, sondern in diesem Schutzgebiet.
Damit wäre im weiteren Verfahren zu klären gewesen, ob eine Wohnbebauung in dieser Größenordnung mit den Schutzgebieten vereinbar ist. Ein Landschaftsschutzgebiet bedeutet zwar nicht automatisch ein Bauverbot. Siehe ESMC und 50Hz. Eine neue Wohnsiedlung mit Straßen, Stellplätzen, Ver- und Entsorgung, Löschwasseranlagen und Mischgebietsflächen ist jedoch etwas anderes als ein Landwirtschaftsbetrieb im Bestandsschutz. Auch Fragen der Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Löschwasserversorgung, des Brandschutzes, der Verkehrsanbindung und der Ausstattung der Feuerwehr wären weiter zu prüfen gewesen.
Anders als bei anderen frühzeitigen Beteiligungen wären die entscheidenden Einwände hier wohl weniger aus der allgemeinen Öffentlichkeit zu erwarten gewesen, sondern von Fachbehörden, die sich gefragt hätten, warum man die Öffentlichkeit beteiligt, wenn noch nicht einmal diese grundsätzlichen Fragen geklärt sind. Die frühzeitige Beteiligung hätte keine einzige dieser Genehmigungen ersetzt.
Was aus Investorensicht als Zeitgewinn gedacht war, konnte aus Sicht der Stadträtemehrheit ein unnötiger Umweg erscheinen, weil er aufgrund der bereits absehbaren Einwände nichts gebracht hätte. Die Behandlung einen Monat später in der planmäßigen Stadtratssitzung am 27. August erschien ihnen vor diesem Hintergrund als vertretbarer Verzug im Verhältnis zum Gesamtvorhaben.
Ob man die Lage anders bewertet hätte, wenn die scharfe Reaktion des Investors absehbar gewesen wäre, bleibt offen. Fest steht: Die Entscheidung beantwortet nicht die Frage, was nach dem Ende des Landwirtschaftsbetriebes aus der Fläche wird, wenn der Investor das Vorhaben aufgibt.
Torsten Trepte als unmittelbar beteiligter Volkersdorfer Unternehmer stellt die Frage im unten stehenden offenen Brief drastisch.

