Wohnpark Volkersdorf: Stadtrat sah mehr Hürden als Zeitgewinn

Das Vorhaben „Wohnpark Volkersdorf“ ist gestoppt: Nach der Stadtratssitzung am 18. Juni erklärte der Investor sinngemäß, dass er keine weiteren Planungen beauftragen würde, so lange es kein Bekenntnis der Stadt zum Vorhaben gebe. Käme das nicht, gehe er woanders hin.

im Bild unterhalb der roten Linie liegt der Wohnpark im Außenbereich und zudem in einem Landschaftsschutzgebiet.

Im Bild unterhalb der roten Linie liegt der Wohnpark im Außenbereich und zudem in einem Landschaftsschutzgebiet. Das ist kein Ausschlusskriterium, aber ein erhebliches Hindernis.

Hintergrund war der enge Zeitplan: Nach der Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) am 9. Juni konnten die Ergebnisse nicht mehr so aufbereitet werden, dass der Stadtrat am 18. Juni selbst über die Billigung des Vorentwurfs entscheiden konnte. Auf Wunsch des Vorhabenträgers sollte die frühzeitige Beteiligung aber möglichst noch vor der Sommerpause beginnen. Deshalb schlug die Verwaltung vor, den Technischen Ausschuss für diese Entscheidung zu ermächtigen. Dieser tagt planmäßig am 17. Juli.
Eine Stadtratsmehrheit lehnte diese Übertragung jedoch ab. Damit bleibt die Entscheidung beim gesamten Gremium, das diesen Tagesordnungspunkt am 27. August wieder behandelt hätte. Nach Darstellung von  Projektbeteiligten war der Zeitverlust von einem reichlichen Monat der Anlass für den Investor, das Vorhaben zu stoppen.
Die Ablehnung der Ermächtigung des TA war damit nicht automatisch eine Ablehnung des Wohnparks selbst. Sie zeigt aber, dass ein Teil des Stadtrats die nächste Verfahrensstufe bei einem Vorhaben dieser Größenordnung nicht aus der Hand geben wollte. Geplant war eine umfangreiche Entwicklung auf dem Gelände des bisherigen Landwirtschaftsbetriebes mit Milchviehanlage und Biogasanlage in Volkersdorf.
Zugleich hätte das Projekt noch erhebliche fachliche und rechtliche Prüfungen durchlaufen müssen. Der Rechtsplan-Vorentwurf zeigt (siehe Grafik), dass die Umgrenzung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete (rote Linie) mitten durch das Plangebiet verläuft. Betroffen sind nach der Planzeichnung nicht nur ein paar Meter am Rand, die bei Radwegen schon zu unauflösbaren Diskussionen führen. Betroffen ist eine Fläche des Landschaftsschutzgebietes „Mo-
ritzburger Kleinkuppenlandschaft“. 
Fast die Hälfte des Plangebietes liegt nicht nur im Außenbereich, was schwierig genug ist, sondern in diesem Schutzgebiet. 
Damit wäre im weiteren Verfahren zu klären gewesen, ob eine Wohnbebauung in dieser Größenordnung mit den Schutzgebieten vereinbar ist. Ein Landschaftsschutzgebiet bedeutet zwar nicht automatisch ein Bauverbot. Siehe ESMC und 50Hz. Eine neue Wohnsiedlung mit Straßen, Stellplätzen, Ver- und Entsorgung, Löschwasseranlagen und Mischgebietsflächen ist jedoch etwas anderes als ein Landwirtschaftsbetrieb im Bestandsschutz. Auch Fragen der Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Löschwasserversorgung, des Brandschutzes, der Verkehrsanbindung und der Ausstattung der Feuerwehr wären weiter zu prüfen gewesen.
Anders als bei anderen frühzeitigen Beteiligungen wären die entscheidenden Einwände hier wohl weniger aus der allgemeinen Öffentlichkeit zu erwarten gewesen, sondern von Fachbehörden, die sich gefragt hätten, warum man die Öffentlichkeit beteiligt, wenn noch nicht einmal diese grundsätzlichen Fragen geklärt sind. Die frühzeitige Beteiligung hätte keine einzige dieser Genehmigungen ersetzt.
Was aus Investorensicht als Zeitgewinn gedacht war, konnte aus Sicht der Stadträtemehrheit ein unnötiger Umweg erscheinen, weil er aufgrund der bereits absehbaren Einwände nichts gebracht hätte. Die Behandlung einen Monat später in der planmäßigen Stadtratssitzung am 27. August erschien ihnen vor diesem Hintergrund als vertretbarer Verzug im Verhältnis zum Gesamtvorhaben.
Ob man die Lage anders bewertet hätte, wenn die scharfe Reaktion des Investors absehbar gewesen wäre, bleibt offen. Fest steht: Die Entscheidung beantwortet nicht die Frage, was nach dem Ende des Landwirtschaftsbetriebes aus der Fläche wird, wenn der Investor das Vorhaben aufgibt.  

Torsten Trepte als unmittelbar beteiligter Volkersdorfer Unternehmer stellt die Frage im unten stehenden offenen Brief drastisch.

 

Stellungnahme von Torsten Trepte zum Wohnpark

Hallo Volkersdorfer, 
hallo Radeburger,

ich möchte mich, wie schon bei unserer Bürgerversammlung zum Wohnpark Volkersdorf, noch einmal zu Wort melden und meinen Standpunkt darlegen.
Nach wie vor halte ich meine Idee für in Ordnung, die Sache einmal in die Hand genommen zu haben. Ich habe dabei viel lernen können, z. B. über Kommunalpolitik. Vor allem sollten wir ALLE uns Gedanken machen über die Frage: Was wird nach der Einstellung des Landwirtschaftsbetriebes einschließlich Biogasanlage durch Frank Lorenz? Was wollen wir für die nächsten Jahre?
Wollen wir zuschauen, wie leerstehende Kuhställe, Güllebehälter, Bergescheune und Biogasanlage vor sich hin rotten – mit allen Folgeerscheinungen wie Brandgefahr, Vandalismus, Müllablagerungen oder Unfallrisiken? Oder wollen wir gemeinsam mit einem aus meiner Sicht sehr mutigen und ehrlichen Investor unser Dorf in den nächsten zehn Jahren mitgestalten?
Da ich als Volkersdorfer unmittelbar in das Projekt involviert bin, sage ich ganz offen: Ich halte es für ein sehr gutes Projekt! Neben dringend benötigtem Wohnraum war auch die Planung sehr innovativ und auf dem neuesten technischen Stand. Nur einige Beispiele: Googelt bitte einmal den Begriff „Schwammstadt“. Damit kann künftig besser mit Starkregen und Hochwasser umgegangen werden, das in der Zukunft aufgrund der massiven Versiegelung im Dresdner Norden ein großes Thema wird. Denkbar wäre aus meiner Sicht sogar eine Wärmepumpe, die mehr als nur das Wohngebiet versorgen könnte. In Dresden plant SachsenEnergie derzeit eine Flusswasserwärmepumpe an der Elbe, die ab 2031 Wärme für bis zu 45.000 Haushalte liefern könnte. Nach unserer Bürgerversammlung und dem dazu erschienenen Zeitungsartikel haben sich außerdem Nahversorger gemeldet – sogar ein Hausarzt beziehungsweise Allgemeinmediziner, der Praxisräume in Volkersdorf anmieten wollte.
Eine weitere Idee war, im Zuge der Erschließung mit PV-Anlagen im Wohnpark allen interessierten Einwohnern von Volkersdorf Material und Montage zum Großabnehmerpreis anzubieten. Geplant waren außerdem ein Spielplatz, der Ausbau von Wasser und Abwasser, eine Entlastungsstraße und eventuell der Ausbau des Sandweges zum Radweg. Hinzu kamen ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen von Vereinen, die Ertüchtigung und Unterstützung der Feuerwehr sowie eine Lösung für die Haushalte, die bisher an die Biogasanlage angeschlossen sind – zumindest bis zu einer endgültigen Regelung. All das auf Kosten des Investors.
Natürlich kommt jetzt auch wieder die Frage nach Umfang des Projektes und dem damit verbundenen Zuzug auf. Gegenfrage: Was ist besser? Wie eingangs schon geschrieben: eine Industriebrache, ein Schandfleck mit all seinen Risiken, oder eine Infrastruktur, die Volkersdorf aufwertet, schöne, dringend benötigte Wohnungen schafft, Aufträge für Handwerker und Dienstleister aus der Region generiert und – was auch nicht zu vergessen ist – Steuereinnahmen für die Stadt Radeburg bringt? 
Jedem ist wohl klar, dass ein Projekt dieser Größenordnung einer straffen Kalkulation unterliegt und man dafür eine bestimmte Größe an Quadratmetern Wohnfläche braucht. Schauen wir Richtung Flughafen, sehen wir Entwicklungen auf uns zukommen, die noch lange nicht das Ende sind. Wir werden es nicht aufhalten können. Weiterer Ausbau der Chipindustrie, ein Umspannwerk auf 27 Hektar und eine 380-kV-Leitung mit 70 Meter hohen Masten. Ausschlaggebend für die Entwicklung der Stadt Dresden ist der Regionalplan, der eine Verbindungs- und Entwicklungsachse von Dresden über Radeburg bis nach Lampertswalde vorsieht. 
Zur Entscheidung des Investors nach dem Stadtratsbeschluss vom 18. Juni, das Projekt zu stoppen, kann ich nur sagen: Schade für Volkersdorf und Radeburg. Am Donnerstag, dem 18.06.2026, ging es im Stadtrat ausschließlich um die Entscheidung, den Technischen Ausschuss, der ebenfalls aus Stadträten besteht und durch fachkundige Bürger ergänzt wurde, zu ermächtigen, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) einzuleiten. Gemäß § 4 BauGB stellt die Beteiligung der TöB sicher, dass Kommunen bei der Bauleitplanung alle umweltrelevanten, fachlichen und gemeinwohlbezogenen Interessen berücksichtigen. Anwohner, Nachbargemeinden und Versorger äußern sich zu Entwürfen, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Mit meinen Worten: Es geht darum. Alle zu fragen, was sie denken, um ihre Bedenken in der zukünftigen Planung zu berücksichtigen – nicht mehr und nicht weniger. Das macht auch Sinn und vereinfacht die Feinplanung in Zukunft. Leider scheinen die Stadträte der Fraktionen WIR (die in ihrem Wahlprogramm für Wohnraum für Familien, altersgerechtes Wohnen, Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie den Ausbau der Infrastruktur wirbt) und der CDU (deren Bundestagsfraktion am 09.10.2025 dem sogenannten „Bau-Turbo“ zustimmte – ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) wenig Vertrauen in die Kompetenzen ihres Technischen Ausschusses zu setzen und haben gegen diese Ermächtigung des Technischen Ausschusses gestimmt. Damit wurde die Entscheidung auf die nächste Stadtratssitzung am 27.08.2026 verschoben. Die Planung verliert dadurch nach meiner Einschätzung unnötig zwei Monate und macht die Entscheidung für den Investor, beispielsweise die Biogasanlage nach Ablauf der EEG-Förderung weiter zu betreiben, sehr riskant. Der Zeitplan des Investors ist straff organisiert und lag der Verwaltung sowie den Stadträten vor. Bei einem solchen Projekt ist jede Entscheidung ein Meilenstein. Für die Finanzierung zählen am Ende Fakten.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen,
Torsten Trepte