Noch vor der Sommerpause sollten zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Zu Beginn standen unter anderem die Bestätigung der Wahl des Stadtwehrleiters und seiner Stellvertreter. Die anwesenden Feuerwehrleute wird gefreut haben, dass auch zwei Beschlüsse zur Beschaffung von Feurwehfahrzeugen auf der TO standen.
Doch zunächst ging es um die Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen 2026 sowie außerplanmäßige Steuernachzahlungen der Stadt. Danach folgten mehrere energie- und baubezogene Beschlüsse: die kommunale Wärmeplanung im Verbund mit Radebeul, Coswig und Moritzburg, insbesondere die künftige Wärmeerzeugung am Gebäudekomplex Meißner Berg 80 (Grundschule, Hort, Kita und Sporthallen).
Sicherheitsbeleuchtung an der Zilleschule: Nachtrag schrumpft nach genauer Prüfung
Auch die Sicherheitsbeleuchtung an der Oberschule Radeburg beschäftigte den Stadtrat erneut. Es ging um den 5. Nachtrag für das Gewerk Elektroinstallationsarbeiten beim Erweiterungsbau der Schule. Der Tagesordnungspunkt war bereits mehrfach vertagt worden. Insbesondere Stadtrat Uwe Riemer (AFD) war hier besonders hartnäckig. Der erfahrene Installateur fand die Höhe des Nachtrags und die dazu abgegebene Begründung nicht plausibel. Radeburgs Stadträte folgten seiner Argumentation und dem Vorschlag, Vertreter der beteiligten Firmen in den Stadtrat einzuladen, um sich mit ihnen auseinanderzusetzen.
Ursprünglich hatte die Firma Elektro Schimmang aus Königsbrück für die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung eine Nachtragssumme von Euro brutto vorgelegt. Diese Summe stand zunächst als Gesamtbetrag im Raum. In der Stadtratssitzung stellte sich nun heraus, dass darin auch Leistungen für den 2. Bauabschnitt enthalten waren, die bereits Bestandteil des Hauptauftrags der Elektrofirma waren. Die ursprünglichen Kosten teilten sich auf die Schulbestandteile wie folgt auf:
Gebäudeteil |
| Im Nachtrag irrtümlich enthalten: |
Bestandsgebäude | 21.727,02 € |
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1.Bauabschnitt | 6.372,02 € |
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2.Bauabschnitt | 25.800,35 € | 25.800,35 € |
Nachtrag ursprünglich | 53.899,40 € |
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Nachtrag verbleibend | 28.099,05 € |
Diese Kosten vom 53.899,40 € waren damit nicht vollständig als Nachtrag zu werten. Der Beschlussvorschlag sah nun vor, die noch offenen Teilleistungen in Höhe von 28.099,05 Euro brutto zu beauftragen und wurde so einstimmig angenommen.
Die AfD-Stadtratsfraktion wertete dies in einer Mitteilung als Erfolg ihrer kritischen Nachfragen. Auch wenn nicht gesagt werden kann, dass dabei etwas eingespart wurde, wurden Mängel sichtbar, die bei einem einfachen Abnicken nicht zutage getreten wären: Warum wurde ein Nachtrag, der offenbar bereits beauftragte Leistungen enthielt, überhaupt in dieser Form zur Entscheidung vorgelegt?
Der Fehler liegt dabei nicht zwingend nur bei einer Stelle. Die ausführende Firma hatte den Nachtrag so angeboten, das der Eindruck entstand, die gesamte Summe falle zusätzlich an. Dem Planungsbüro als Bauüberwacher ist das ebenfalls nicht aufgefallen. Auch das Bauamt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, sich nicht die konkreten Positionen angesehen zu haben.
Von einer klassischen Einsparung im Sinne eines Preisnachlasses kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Die Stadt spart zwar nichts ein, es wäre aber zwischenzeitlich ein unnötig großer Haushaltposten bereitgestellt worden.
Die wiederholten Nachfragen im Stadtrat haben zur Klärung beigetragen. Zwar wäre technisch noch eine weitere Reduzierung möglich gewesen: Wenn im Bestandsgebäude nur die Überwachungsbausteine ausgetauscht würden, hätte sich die Summe auf 14.921,57 Euro brutto senken lassen. Davon wurde jedoch abgeraten. Grund: Die vorhandenen Leuchten im Bestandsgebäude sind noch nicht auf LED-Technik umgestellt; für sie gebe es keine lieferbaren Ersatzteile mehr. Mit der Erneuerung soll ein einheitlicher Stand der Technik erreicht und verhindert werden, dass später bei Ausfall der alten Leuchten, die Wartungskosten entsprechend höher werden.
Uwe Riemers ursprünglicher Einwand, dass man bereits beim ersten Bauabschnitt hätte das Auslaufen der aus dem Jahr 2012 stammenden Technik voraussehen müssen und die daraus abgeleitete Frage, wen man dafür verantwortlich, möglicherweise haftbar, machen kann, blieb unbeantwortet.
Für den Stadtrat bleibt der Vorgang dennoch ein Lehrstück: Nachträge am Bau sind nicht automatisch falsch, müssen aber vor einer Entscheidung vollständig nachvollziehbar sein. Gerade wenn öffentliche Gelder betroffen sind, reicht es nicht, dass die Summe am Ende erklärbar ist. Sie muss es sein, bevor sie zur Abstimmung gestellt wird.
Auch Infrastrukturthemen nahmen breiten Raum ein. Beraten wurde unter anderem über Fördermittel für den Ersatzneubau einer Brücke zwischen Großdittmannsdorf und Boden, über die Instandsetzung eines Teilstücks der Kalkreuther Straße in Bärwalde, Nachträge und Vergaben im Baugebiet „Am Schlosspark“ Berbisdorf, Informationen zum Dorfteich Bärnsdorf und zu Mehrkosten beim Ersatzneubau des Durchlasses Dorfbach Bärwalde. Auch die öffentliche Beleuchtung im Gewerbegebiet Süd wurde nun ausgeschrieben. Side Fact: Das Nachfragen von Stadtrat Ulf Walter (BI Großdittmannsdorf) hat hier bewirkt, dass die Stadt rund 40.000 € Planungskosten eingespart hat.
Besondere Aufmerksamkeit verdienten zwei Punkte von größerer Tragweite: die weitere Behandlung des „Wohnparks Volkersdorf“ (siehe gesonderter Beitrag), aber auch die Beteiligung der Stadt zum Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung.
Der Beschluss zur Windkraft wurde auf Initiative der CDU-Fraktion abgelehnt. Damit wurde deutlich, dass Radeburg beim Thema Windenergie nicht einfach eine Stellungnahme „durchwinkt“, sondern die kommunalpolitische Positionierung noch einmal grundsätzlich diskutiert werden muss.
Für den Stadtrat war es damit eine Sitzung, in der viele laufende Projekte verwaltungstechnisch weitergeschoben wurden – zugleich aber auch mehrere Weichenstellungen sichtbar wurden, die Radeburg noch länger beschäftigen dürften.

