Ausbau des regionalen Radwegenetzes: Erfreuliches und Hemmnisse

Sachsen baut sein Radwegenetz weiter aus. Der Landkreis Meißen, und damit auch Radeburg, sind dabei. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt auf touristischen Routen. In unserer Region sind die wichtigsten Routen die Röderradroute, die Sächsische Städteroute und der Zilleradweg. Jetzt rückt die Vernetzung der Wege über eine so genannte „Knotenwegweisung“ in den Fokus. Hier geht es darum, dass wichtige Kreuzungen im Radroutennetz ausgeschildert werden.

"Radwegknotenpunkt" mit dem Radweg Dresden-Berlin über Radeburg

Die Kreuzung Radeburger Straße (S96) / Wilschdorfer Landstraße (S81) gewann durch Gewerbeansiedlungen (zuletzt ESMC) enorm an Bedeutung und wird nun auch ein "Radwegknotenpunkt" mit dem Radweg Dresden-Berlin über Radeburg

Das Netz baut auf den landesweit einheitlichen Wegweisungsstandards des SachsenNetz Rad und der Sächsischen Radverkehrskonzeption 2019 auf. Auf der Grundlage der Kreisradwegekonzeption, beschlossen vom Kreistag im Juni 2020, ist auch der Landkreis Meißen in die systematische Entwicklung des Radwegenetzes eingebunden.

Mit Beginn des Jahres 2026 starten die Vorbereitungen zur Installation dieser „Knotenpunktwegweisung“ im Landkreis Meißen. Zunächst wird die beauftragte Firma die Inhalte der Schilder erstellen und anpassen. Nach Druck und Produktion der Schilder erfolgt die Montage. Die Arbeiten werden dabei in Abschnitten – nach Kommunen geordnet – und wetterabhängig durchgeführt.

Die vollständige Umsetzung der Knotenpunktwegweisung soll bis Sommer 2026 abgeschlossen sein. Insgesamt werden 1.600 Schilderstandorte entlang von etwa 1.222 Kilometern ergänzt, darunter auch über 330 neue Pfosten.

Vorausgegangen war eine öffentliche Ausschreibung zur Verbesserung der Radwegweisung im Landkreis Meißen sowie zur Umsetzung der sogenannten Knotenpunktwegweisung. Am 9. September 2025 wurden Leistungen zur Herstellung der Beschilderung sowie zur Montage an bestehenden Pfosten beziehungsweise die Errichtung neuer Pfosten ausgeschrieben. Nach formaler und inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Angebote stand fest, dass die Firma Ausbau Mügeln GmbH den Zuschlag für beide Lose erhalten hat.

Nach Fertigstellung der Knotenpunktwegweisung verfügt die Region über eine Radwegweisung, die Radfahrern ermöglicht, für ihre Ziele Routen zu kombinieren. Die entsprechend beschilderten Kreuzungen erhalten Knotenpunktnummern, Hinweise zu benachbarten Knoten sowie Übersichtskarten zum Netz. Dies ermöglicht eine bessere Orientierung nach dem Prinzip „Radeln nach Zahlen“, was die individuellen Tourenplanung erleichtert.

Verbundfördervorhaben MEI_eFAIR betrifft auch Radweg Dresden – Berlin über Radeburg und Ortsteile

Die Einführung der Knotenpunktwegweisung ist ein Bestandteil des Verbundförderprojekts MEI_eFAIR. Dies umfasst auch die Wegweisung an bisher nicht beschilderten Radrouten, darunter der Fernradweg Dresden-Berlin, der dann durch Einschubplaketten mit dem entsprechenden Routenlogo an den Wegweisern sichtbar gemacht werden wird.

Die im Artikel „Radwegebau jetzt!“ genannte Verbindung zwischen Dresden-Wilschdorf, Volkersdorf und Bärnsdorf, die dann weiter auf dem Zilleradweg bis Radeburg verläuft, ist Bestandteil des Fernradweges Dresden-Berlin. Insofern sollten hier die Behörden, die Ämter, der ADFC und die interessierten Bürger an einem Strang ziehen. In den entsprechenden Planungen war auch die Verbindung Stausee -Waldrose für diesen Fernradweg vorgesehen. Eigentlich.

Radeburg: Verbindung Stausee–Waldrose darf nicht verloren gehen

Im Frühjahr soll nun im Rahmen des o.g. Verbundfördervorhabens MEI_eFAIR ein „Umweg als Alternative" ausgeschildert werden. Wir hatten dazu bereits in unserer Druckausgabe berichtet und nun auch eine Stellungnahme des Landratsamtes erhalten, die hier in den aktualisierten Text bereits mit eingeflossen ist (Ergäntzungen zur Druckausgabe sind kursiv hervorgehoben).

Ausgangspunkt ist der Ausbau der Staatsstraße S100 nördlich von Radeburg. Im Zuge dieses Bauvorhabens wurde auf einen straßenbegleitenden Radweg verzichtet. Üblicherweise wird in solchen Fällen eine straßenbegleitende Lösung vorgesehen oder es wird eine gleichwertige, dauerhaft gesicherte Alternative benötigt. Hier wurde auf den östlich der Autobahn parallel verlaufenden, bereits asphaltierten Wirtschaftsweg verwiesen, der an der „Waldrose“ mit dem neu gebauten kurzen Radwegstück verbunden ist und der in der Vergangenheit mehrfach als Umleitungsstrecke genutzt worden war.

Dieser Weg wurde nach übereinstimmenden Darstellungen um 1999 im Zusammenhang mit dem Brückenbau über die A13 befestigt und später wiederholt als Umleitung für Bus- und Kfz-Verkehr bei Bauarbeiten an der S100 genutzt. Er wurde deshalb auch Teil der Planung für die Radroute und in die Hauptroute II-66 des SachsenNetz Rad aufgenommen, die zugleich den sächsischen Abschnitt des Fernradwegs Berlin–Dresden bildet. Damit existierte eine direkte, asphaltierte Verbindung aus dem Norden nach Radeburg.

Frau Ritter verwies im Nachgang auf eine von der für die Radweg-Planungen zuständigen LiST GmbH durchgeführte Radverkehrszählung auf der S100, die keinen nennenswerten Radverkehr feststellen konnte. Dieser Radverkehr fehlte dort aus zwei Gründen: an den Fahrbahnrändern auseinandergedriftetes Kopfsteinpflaster machten das Fahren mit dem Rad am Fahrbahnrand gefährlich und der besagte asphaltierte Wirtschaftsweg war eine sehr gut geeignete Alternative. Die LiST GmbH hätte dort zählen müssen.

Bürgermeisterin Michaela Ritter hatte zu besagtem Weg zuvor bereits mitgeteilt:
„Es handelt sich um einen nicht gewidmeten Privatweg. Die Widmung und letztlich damit Nutzung als Radweg scheitert an der verweigerten Zustimmung von Eigentümern.“

Auch seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Sachsen (LASuV) wurde mehrfach darauf verwiesen, dass ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer eine dauerhafte Nutzung nicht möglich sei und hierfür in erster Linie kommunale Klärungen erforderlich seien.

Die Auffassung von Frau Ritter teilt jedoch nicht jeder, darunter der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Sachsen, aber auch Stadtrat Andreas Hübler und Radeburgs Radwegewart Stefan Wellner, denn nach dieser Rechtsauffassung hätte auf den Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der Königsbrücker Straße (S100) gar nicht verzichtet werden dürfen. Träger öffentlicher Belange haben nur deshalb gegen das Weglassen des straßenbegleitenden Radwegs keinen Einspruch erhoben, weil sie davon ausgingen, dass Radeburg auf eine kostspielige Neubaulösung verzichten will, da parallel ein geeigneter Weg dauerhaft nutzbar ist. Auch und gerade, weil es sich bei dem öffentlich zugänglichen Weg nicht um eine Straße handelt, die einer Widmung bedarf, ist das Gehen und Radfahren hier erlaubt. Die Widmung als Rad- oder Rad- und Fußweg wäre nur erforderlich, wenn der Wirtschaftsweg mit einem entsprechenden Verkehrsschild versehen werden sollte. Darum geht es hier aber nicht. Hier geht es um Wegweiser und die machen eine Widmung nicht erforderlich. Die Grafik (unten) zeigt stark verkürzt die Auffassung des ADFC, die von Verkehrsrechtlern entwickelt und gestützt wird.

-à Grafik!

Die zuständige Fachabteilung des Landratsamtes bestätigte inzwischen, dass ihr die angesprochene Problematik bekannt sei und begründete die dennoch getroffene Entscheidung so:

Im Rahmen des Förderprojekts war der Landkreis Meißen verpflichtet, bis zum 30. Juni 2025 alle notwendigen Gestattungsverträge für den Bau von Pfosten auf Grundstücken oder die Anbringung der Beschilderung an Bestandspfosten von den jeweiligen Eigentümern einzuholen und vorzulegen. Da zum Ablauf dieser Frist keine abschließende Klärung für den betreffenden Abschnitt vorlag, jedoch eine gesicherte Routenführung für die fristgerechte Vorlage der Gestattungen benötigt wird, war es notwendig, den Routenverlauf des Fernradwegs Dresden-Berlin auf Abschnitte der Röderradroute umzulegen, welche über Feld- und Waldwege führt.

Sinngemäß hatte auch Frau Ritter bereits mitgeteilt, dass man sich letztlich auf eine „alternative Routenführung“ verständigt habe, um „aufgrund der o.g. Widmungssituation“ den Radweg Berlin – Dresden überhaupt ausschildern zu können.

Beteiligte Partner bewerten die Alternative als problematisch. Der Druck, dass Fördermittel verfallen, sollte nicht zu einer Alternative führen, die keine ist. Sie nutzt die bereits beschilderte Röderradroute, aber sie verlängert die Verbindung erheblich. Sie führt unter anderem durch den Zeisigbusch bei Rödern, der eine extrem schlechte Wegqualität aufweist. Gleiches lässt sich vom Abschnitt zwischen Rödern und dem Vierteich sagen. Kurz vor Freitelsdorf wird eine Kreisstraße erreicht, auf der es nach Thiendorf geht. Damit entfällt die Erschließung des Naherholungsbereichs Großteich / Brettmühlenteich komplett.

Dem Landkreis ist bewusst, dass diese Wegeführung nicht den üblichen Qualitätsanforderungen eines Fernradwegs entspricht, aufgrund der Frist war jedoch eine praktikable Lösung notwendig.

Festzuhalten bleibt: Die heutige Situation ist weniger Ergebnis fehlender Möglichkeiten als Ergebnis einer Entscheidungskette, bei der eine grundsätzlich geeignete Bestandslösung nicht genutzt wird, weil an überholten Rechtsauffassungen festgehalten wird. Die jetzige Situation entspricht nicht den vom Freistaat selbst formulierten Qualitätsansprüchen und Vorstellungen von einer den Radverkehr fördernden Netzplanung.

Zu den „überholten Rechtsauffassungen“ merkte das Landratsamt an, dass tatsächlich rechtliche Möglichkeiten für eine dauerhafte Nutzung privater landwirtschaftlicher Wege geprüft wurden. „In vielen anderen Bundesländern existieren Regelungen zur Duldungspflicht, die solche Lösungen ermöglichen. Eine vergleichbare Rechtsgrundlage besteht in Sachsen jedoch nicht. Der Landkreis hat diese Thematik über den Sächsischen Landestourismusverband bis an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag herangetragen.“

Kommentar: Was jetzt getan werden sollte

1. Qualität ehrlich bewerten – und auf dauerhafte Lösung orientieren

Eine Hauptroute im SachsenNetz Rad muss durchgängig sicher und komfortabel befahrbar sein. Provisorische Alternativen neigen dazu, länger zu bleiben als geplant – und werden dann zum Dauerärgernis. Deshalb sollte die Rechtslage zunächst zwischen den beteiligten Behörden und anschließend mit den Eigentümern strukturiert und einvernehmlich geklärt werden. Förderfristen sollten hier nicht dazu führen, dass ein Provisorium wegen Bindungsfristen zur Dauerlösung wird. Ich nehme gern das Versprechen des Landkreises zur Kenntnis, dass es diesmal anders sein wird.

2. Zuständigkeiten transparent machen – und Kräfte vor Ort unterstützen

Landkreis und LASuV sollten die aktuelle Rechtsprechung nutzen und die Stadt Radeburg bei der rechtlichen Klärung aktiv unterstützen. Die Eigentümer fühlen sich häufig allein gelassen und sorgen sich um Fragen der Verkehrssicherungspflicht, die zum größten Teil unbegründet sind, da es sich eben gerade NICHT um gewidmete Verkehrswege handelt. Wichtig ist dabei auch eine sachliche Einordnung des häufig genannten Haftungsarguments: Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 30.06.2023 – 11 U 51/22) ist ein nicht gewidmeter, aber der Öffentlichkeit zugänglicher Weg auf privatem Grund keine öffentliche Straße; weder Besitzer noch Eigentümer haften einem Nutzer für Schäden bei gewöhnlichen Gefahren.

Das spricht dafür, Haftungsfragen nüchtern zu betrachten und die tatsächlichen rechtlichen Spielräume zur Sicherung einer dauerhaft hochwertigen Routenführung sorgfältig zu prüfen.

Die Radroute Dresden–Berlin ist keine lokale Nebenstrecke. Sie ist Teil einer landesweiten, über Sachsen hinausgehenden Infrastruktur. Sie verbindet uns nicht nur mit Dresden und Berlin, sondern auch mit wichtigen Tourismusregionen wie Lausitzer Seenland und Spreewald. Das verdient eine Lösung, die den vom Freistaat formulierten Ansprüchen gerecht wird. Auf dem Gebiet von Radeburg kreuzt diese Nord-Süd-Verbindung zudem die Sächsische Städteroute, die sächsische Ost-West-Route, die in Görlitz an der „Friedensbrücke“ beginnt, die meisten sächsischen Flussradwege (Neiße, Spree, Schwarze Elster, Röder, Elbe, Kirnitzsch, Mulde, Zschopau) verbindet und bei Altenburg die Thüringische Landesgrenze erreicht. 

Klaus Kroemke