Demnächst drei Apotheken in Radeburg?

Der Streit um die Löwen-Apotheke in Radeburg weitet sich aus. Apotheker Jens Rudolph verteidigt sich gegen eine Räumungsklage, klagt gegen Vermieter Falk Hentschel wegen „Mietwucher“ und zuletzt per Eilantrag wegen des abgestellten Trinkwassers. Während bereits „in aller Munde“ ist, dass das Landgericht Dresden den Eilantrag abgewiesen hat, ist ein anderer Fakt weniger bekannt: Falk Hentschel will den Namen „Löwen-Apotheke“-behalten und die Engel-Apotheke, die seiner Frau gehört, soll bleiben wo sie ist.

Der Schriftzug am Gebäude gehört Falk Hentschel, der Firmenname "Löwen-Apotheke" Jens Rudolf. Ein Dilemma.

Der Schriftzug am Gebäude gehört Falk Hentschel, der Firmenname "Löwen-Apotheke" Jens Rudolf. Ein Dilemma.

Urteil im Eilverfahren: Abstellen des Wassers keine verbotene „Selbstjustiz“

Das Landgericht Dresden hat den Antrag des Apothekers Jens Rudolph auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Damit bleibt die Frischwasserversorgung der Löwen-Apotheke in der Heinrich-Zille-Straße weiterhin unterbrochen. Der Apotheker hatte verlangt, dass das Wasser zumindest bis zur Klärung des zugrunde liegenden Mietstreits wieder angestellt wird.

Ralf Högner, Vorsitzender Richter der 5. Zivilkammer am Landgericht machte in der Begründung zum Urteil deutlich, dass nach Auffassung des Gerichts kein Anspruch auf eine Eilentscheidung besteht. Entscheidend sei, dass der jetzige Eigentümer bereits vor dem Erwerb von einem beendeten Mietverhältnis ausgehen konnte und diese Einschätzung rechtlich vertretbar sei. Anders als vom Apotheker vorgetragen, müsse die Wirksamkeit einer Kündigung nicht erst rechtskräftig festgestellt sein, bevor der Vermieter die Rechte an seinem Eigentum wahrnehmen könne. Zugleich stellte der Richter klar, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren keine abschließende Klärung der offenen Zahlungs- und Räumungsfragen verbunden ist. Diese seien in den noch anhängigen Hauptverfahren zu entscheiden.

In der Sache folgte das Gericht der Einschätzung des Vermieters, wonach die Mieterhöhung auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Indexklausel zulässig sei. Die Tatsache, dass über viele Jahre keine Anpassung erfolgt war, ändere daran nichts.

Auch den Vorwurf der Wuchermiete wies das Gericht zurück. Wenn die heutige Miete über 4.512 Euro wucherisch wäre, so die Argumentation, hätte es auch die Miete von 2003 in Höhe von 3.000 Euro bereits sein müssen, da beide Beträge lediglich die allgemeine Preisentwicklung abbildeten, so die Auffassung des Richters.

Schuldet ein Mieter einem Vermieter deutlich mehr als zwei Monatsmieten, so ist der Vermieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr verpflichtet, Versorgungsleistungen wie Wasser bereitzustellen. Aufgrund des aus Sicht des Gerichts bestehenden erheblichen Mietrückstands von „mindestens 9 (Mai bis Januar) mal 1.512 €, also 13.603 €“ sei die Kündigung gerechtfertigt. In dieser Situation sei der Vermieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr verpflichtet, Versorgungsleistungen wie Wasser bereitzustellen. Der Richter sagte dazu laut Sächsischer Zeitung an Herrn Rudolph gerichtet:

„Das mag sich für Sie wie Selbstjustiz anfühlen, aber aus Sicht von Herrn Hentschel besteht kein Mietverhältnis mehr.“

Der Apotheker kündigte nach dem Urteil an, dagegen vorzugehen, und betonte, er könne der Rechtsauffassung des Gerichts nicht folgen. Der Vermieter erklärte seinerseits, er sei grundsätzlich weiter gesprächsbereit, verwies aber darauf, dass der Nutzung der Räume bereits vor dem durch ihn erfolgten Kauf eine fristlose Kündigung zugrunde lag.

Jetzt auch noch Namensstreit?

Trotz des Urteils im Eilverfahren bleibt die grundsätzliche Situation vorerst ungeklärt, umso mehr bleibt die Frage offen, wie es mit der Apothekenlandschaft am Radeburger Markt weitergeht. Jens Rudolph hält den Betrieb trotz der unterbrochenen Wasserversorgung aufrecht und plant für Juni den Umzug in den derzeitigen Getränkemarkt.

Genau um dieses Thema ging es im Technischen Ausschuss des Stadtrates am Dienstag, dem 13. Januar. Konkret um die Frage der Übernahme des Schriftzugs „Löwen-Apotheke“ an den neuen Standort. Aus einem von der Bürgermeisterin zitierten Schreiben des Landratsamtes ging hervor, dass aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde keine Bedenken bestünden, jedoch der Eigentümer der jetzigen Löwen-Apotheke einer Demontage zustimmen müsse.

Auf Nachfrage von RAZ ist Jens Rudolph sich sicher: „Die Zustimmung zur Demontage des Schriftzuges wird mir der Eigentümer ganz sicher verweigern, aber ich werde ihm im Gegenzug die Verwendung des Namens wettbewerbsrechtlich untersagen, denn zwei Löwen-Apotheken wären verwirrend. Die Namensrechte gehören mir.“

Gerüchteweise hatte sich in Radeburg verbreitet, dass die Engelapotheke in die Löwen-Apotheke umzieht, weshalb diese Aussage irritiert. Auf Nachfrage von RAZ bestätigte Falk Hentschel: „Die Engel-Apotheke befindet sich an einem sehr guten Standort und wird dort auch bleiben, genauso wie der Schriftzug Löwen-Apotheke, dort wo er jetzt ist.“

Haben wir dann drei Apotheken in Radeburg – und wenn ja, am Markt zwei mit dem Schriftzug "Löwen-Apotheke"? Ob sich drei Apotheken „rechnen“, darüber entscheidet einzig die freie Marktwirtschaft. Die Gleichnamigkeit am selben Platz aber würde unsere Stadt auf fragwürdige Weise berühmt machen. In dieser Sache hat selbst der Stadtrat kein Mitspracherecht. Überwiegt die jahrhundertealte Identität des Gebäudes, das erstmals um die vorletzte Jahrhundertwende sicher mit dem Namen „Löwen-Apotheke“ verbunden ist oder das Recht des Inhabers der so bezeichneten Firma? Das wäre dann der vierte offene Rechtsstreit, nach Klage gegen die Mieterhöhung, Räumungsklage und ggf. Widerspruch zur oben genannten Eilentscheidung.