"Alternative" Coronafakten - durch die RKI-Files bestätigt
Was unter "Inzidenz" zu verstehen ist und was nicht
Laut RKI (Glossar) beschreibt "die Inzidenz die Menge von Zugängen (Inzidenzfälle) in einen Bestand von Kranken/Betroffenen." In der gegenwärtigen Corona-Praxis wird aber die Zahl von positiven PCR-Tests (die nur ein Indiz aber für sich genommen kein Nachweis für eine möglicherweise vorliegende oder zurückliegende Infektion sind) ins Verhältnis zur (überwiegend gesunden) Gesamtbevölkerung gesetzt. Inzidenz (z.B.) 200 bedeutet, dass 200 von 100 000 oder anschaulicher gesagt 2 von 1000 Bürgern positiv getetet wurden. Um die Zahlen noch "wirksamer" zu machen, wird nicht das Ergebnis von einem Tag sondern von sieben Tagen gewertet. Wenn also innerhalb von sieben Tagen an zwei Tagen zwei Positivmeldungen bei einem Ort mit 1000 Einwohnern eingegangen sind, dann ist die so genannte "7-Tage-Inzidenez" schon 400. Diese zwei müssen noch nicht einmal ansteckend oder gar krank sein. Trotzdem besteht kein Grund zu Sorglosigkeit, denn es wurden nicht alle von den "1000 Bürgern" getestet, so dass eine Dunkelziffer durchaus auch höher sein kann. Deshalb gibt es auch immer wieder berechtigte Kritik an dieser Zählpraxis.
Infoquelle zur Bewertung dieser Testpraxis (Norddeutscher Rundfunk / NDR) - Suchwort: Melderate - inziwschen gelöscht, Infos dazu hier: https://www.schrappe.com/ms2/akt24.htm
Nachtrag zur Inzidenz: Aus den RKI-Files geht hervor, dass die Festlegung von Grenzen bei der Inzidenz aus RKI-Sicht "willkürliche politische Werte" waren. (Link hier und im Folgenden zur Pressekonferenz über die geleakten RKI-Files) |
FFP-2 Masken: RKI warnte vor Gebrauch durch Laien
...bis mitten im Lockdown das RKI seine "Meinung" änderte
Durch gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten wurde das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) zum Schutz vor den neuen Corona-Mutationen in öffentlichen Einrichtungen und Supermärkten für verbindlich erklärt. Dabei wurde offenbar übersehen, dass das ansonsten für sie als Maß der Dinge angesehene Robert-Koch-Institut (RKI) den Einsatz von FFP2-Masken an Bedingungen knüpft, die nicht erfüllbar und für bestimmte Personengruppen sogar gefährlich sind. Der Freistaat Sachsen hatte deshalb zu Recht diese Forderung anfänglich in seine Corona-Verodnungen so nicht aufgenommen. Zum fachlichen Hintergrund:
FFP ist die Abkürzung für „Filtering Face Piece“, deutsch: partikelfiltrierende Halbmaske. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) stellt fest: FFP2-Masken bieten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einen um 19% höheren Schutz als der inzwischen sehr verbreitete einfache medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS). Die FFP2-Masken können das Infektionsrisiko um 96% senken, der MNS um 77%.[1] Zu anderen Mund-Nasebedeckungen (MNB) gibt es keine quantifizierten Studien.
FFP2-Masken haben aufgrund des hohen Atemwiderstands gesundheitliche Risiken. Deshalb wurde in den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA - siehe Screenshot unten) dazu ausgeführt, dass diese Masken nicht für den Gebrauch außerhalb des medizinischen Bereichs bestimmt sind, außer bei „Tätigkeiten mit Personenkontakt (<1,5 m) ohne COVID-19 Infektions-Verdacht … (wenn) das Gegenüber keinen medizinischen MNS, keine MNB oder eine MNB mit Ausatemventil trägt“. Das könnte zum Beispiel auf Friseure und Kosmetikstudios zutreffen. Wegen der Risiken muss Arbeitnehmern, die FFP2 tragen müssen „eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden… Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird,“ schreibt das BAuA.
Daraus schlussfolgerte das RKI:
„Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und … des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.“ Darüber hinaus
- Ist die Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen ist laut Herstellerangaben i.d.R. auf 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause begrenzt
- gibt es keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens geschweige bei Kindern, Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen
- sind bekannte Nebenwirkungen Atembeschwerden und Gesichtsdermatitis.[2]
Das RKI verwies auf Fachverbände, die noch konkreter wurden. Diese stellen fest, „dass FFP2 Masken bei Menschen mit Lungenvorerkrankungen evtl. zu CO2-Retentionen führen könnten“ und fordern, Patientengruppen differenzierter zu betrachten und den präventiven Gebrauch von MNS oder FFP2 Masken gezielter an die Patientengruppen und Situationen anzupassen.“[3] Genau dies geschieht nach dieser massenhaften „Verordnung“ nun nicht und Personen werden FFP2-Masken tragen, die das nicht sollten.
Das RKI warnte weiter: „Die Anwendung durch Laien sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren.“
Das ist bei dem durch die Kanzlerin und die MPs geforderte massenhafte Tragen von FFP2-Masken nicht zu leisten!“
Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.
Das RKI hatte gewarnt, dass es zu „Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Das ist nicht eigetreten. Im Gegenteil. Der Bund selbst hat auf Veranlassung von Gesundheitsminister Jens Spahn Masken geordert, die dann die Qualitätsprüfung nicht bestanden, wollte Rechnungen an Maskenlieferanten nicht zahlen. Lobbyismus, Korruption und Vetternwirtschaft führten nach Änderung der "Sichtweise" des RKI zu MIllionendeals - nachzulesen hier, hier und hier - Liste unvollständig.
Das RKI warnte bisher auch davor, dass man sich durch das Tragen von Masken zu sicher fühlen könnte und „dass andere Komponenten der AHA+L-Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte). Während sich also auf der einen Seite windige Unternehmer und ihre Handlanger in der Politik die Taschen füllen, werden die Regeln zum Nachteil von diversen Patientengruppen und vor allem Kindern geändert, deren Gesundheit ganz offensichtlich zweitrangig ist.
Nachtrag auf Basis der RKI-Files: durch die RKI-Files wurde bekannt, dass die Maskenpflicht und schließlich die FFP2-Maskenpflicht entgegen den Empfehlungen des RKI bzw. ohne es überhaupt zu fragen durch das Ministerium von Jens Span durchgesetzt wurde. |
[1] SARS-CoV-2 – Wie kann und muss sich medizinisches Personal schützen?
[2] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html Quelle (Stand 14.01.2020) - die Quelle wurde zwecks Beweissicherung als Screenshot gespeichert, falls sie zwischenzeitlich geändert wurde.
[3] INFEKTIONSPRÄVENTION DURCH DAS TRAGEN VON MASKEN -Gemeinsame Stellungnahme von Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie und Gesellschaft für Virologie
Quelle, auf die sich das RKI bezieht: Private Nutzung von FFP-2 von "Ad-Hoc Arbeitskreis Covid-19" u.a. nicht empfohlen
Staatsregierung beschloss Lockdown für Ungeimpfte - zu Unrecht
Wir nehmen Bezug auf unseren Beitrag vom 20.11.2021: "Staatsregierung beschließt Lockdown für Ungeimpfte".
Dort heißt es einleitend: "Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett im Rahmen einer Sondersitzung am Freitag, dem 19. November, eine Notfallverordnung beschlossen. Diese richtet sich hauptsächlich gegen Ungeimpfte."
Dazu ist auf Basis der RKI festzuhalten: Es gab nie eine Pandemie der Ungeimpften. Diese Formulierung ist eine Erfindung von Joe Biden und wurde von der Politik übernommen. Widerspruch aus dem RKI gab es nicht, da das RKI gegenüber dem Gesundheitsministerum weisungsgebunden und damit keine unabhängige, auf wissenschaftlicher Basis agierende Behörde ist. Die Öffentlichkeit wurde folglich permanent mit der Aussage "Follow the sciense" - "Folge der Wissenschaft" getäuscht. Obwohl dem RKI die Tatsache bekannt war, dass Impfung weder Selbst- noch Fremdschutz bewirkt und Ungeimpfte deshalb keine größere Gefahr darstellen, darüber hinaus schwere Nebenwirkungen der Impfungen dem RKi bereits bekannt waren, wurden aufgrund der politischen Weisungsgebundenhait vom RKI Impfempfehlungen gegeben. |
Maßnahmen stellten für Kinder eine größere Gefahr dar als das Virus selbst
Wir nehmen Bezug auf unseren Beitrag vom 20.11.2021 (weiter unten auf der Seite): "Eingeschränkter Regelbetrieb spätestens ab 29. November in Kitas und Grundschulen".
Kinder und Jugendliche waren in besonderem Maße Opfer der "weisungsgebundenen" und von politischen Interessen geleiteten Corona-Politik. Deutsche Schulkinder litten besonders unter
Obwohl das RKI wusste, dass Kinder keine Pandemietreiber sind; obwohl das RKI empfahl, Schulen nicht zu schließen, wurde dies von der Politik angeordnet - u.a. vom Sächsischen Kabinett, siehe verlinkter Artikel; obwohl das RKI wusste, das Masken für Kinder nicht sinnvoll sondern sogar gefährlich sind, meinte es "keinen Einfluss auf die politische Entscheidung nehmen zu können." Es gilt der verfassungsgerichtlich bestätigte Grundsatz, dass man niemanden gefährden darf - auch nicht um andere zu schützen (Grundsatz der Menschenwüde). Deshalb stellt es einen "historischen ethischen Tabubruch" dar, Kinder zu impfen mit dem Argument, damit andere zu schützen. Da Corona für Kinder keine signifikante Gefahr darstellt, gab es nie einen Grund, erst recht nicht für eine "nur bedingte" Zulassung von Impfungen an Kindern. Die Stiko hielt Nutzen einer Impfung für Kinder nicht für höher als das Risiko einer Erkrankung, ist aber ebenso weisungs- statt wissenschaftsgebunden wie das RKI und gibt die "Impfempfehlung für 12- bis 17jährige. Schließlich fordern "Politik und Pfizer sogar das Boostern von Kindern - ohne ausreichende Datengrundlage "weil von Pfizer und RKI gefordert." Zusammenfassend kann gesagt werden, "die Maßnahmen stellten für Kinder eine größere Gefahr dar als das Virus selbst." |