Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Sachsen braucht starke Kommunen – sie sind das Fundament unseres politischen Systems und Keimzelle der Demokratie. Sie können nur dann stark sein, wenn der rechtliche Rahmen das zulässt.«
Einige wichtige Punkte aus der Novelle:
- Bürger erhalten mehr Einfluss bei kommunalpolitischen Entscheidungen durch geringere Hürden für Bürgerbegehren (Absenkung der benötigten Zahl an Unterstützerunterschriften/Quoren).
- Mehr verpflichtende Einwohnerversammlungen sollen zu mehr Mitspracherecht der Bürger bei konkreten Projekten führen.
- Künftig können alle und nicht nur größere Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister haben.
- Fraktionen in den Stadt- und Gemeinderäten haben künftig einen Anspruch auf eine angemessene Mindestausstattung.
- Fraktionen können bereits ab zwei Abgeordneten gebildet werden, sofern diese mindesten fünf Prozent des Gemeinderates umfassen.
- Die Debatten zu öffentlichen Punkten in Gemeinde- und Kreisratssitzungen können für die Öffentlichkeit im Internet übertragen werden. Auch müssen die Beratungsunterlagen zu öffentlichen Punkten der Tagesordnungen zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Sitzverteilung für Gemeinderats- und Kreistagswahlen wird das bisherige Verfahren nach d’Hondt durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë ersetzt. Dieses Verfahren wird bereits seit 2009 im Bundestag angewendet. Es ist gerechter, weil es kleine Parteien und Gruppierungen weniger benachteiligt.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Mit dieser Novelle wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken. Denn in der Regel weiß man – das kann man nicht oft genug betonen – vor Ort am besten, was für eine Kommune wichtig und richtig ist.«
Das Gesetz wird voraussichtlich am 20. Februar 2022 in Kraft treten – und damit auch rechtzeitig vor den vielen Kommunalwahlen in Sachsen, die am 12. Juni 2022 mit den Landratswahlen ihren Höhepunkt finden.