Berbisdorf: Einziehung des Promenadenweges - um ihn wieder nutzen zu können

Die Stadt Radeburg gibt unter der Überschrift >>Einziehung eines Teils des öffentlichen Geh- und Radweges „Promenadenweg“, am Schloss im OT Berbisdorf, verlaufend auf dem Flurstück Nr. 806/11 der Gemarkung Berbisdorf<< bekannt, dass der Weg nicht mehr öffentlich ist, doch was bedeutet das?

Der Promenadenweg.

Der betroffene Teil des Promenadenweges - im Plan rot hervorgehoben.

In der Bekanntmachung heißt es: "Der als öffentliche Straße gewidmete Geh- und Radweg „Promenadenweg“, (Verlauf auf dem Flurstück Nr. 806/11 der Gemarkung Berbisdorf) wird gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert worden ist, wegen Wegfalls der Verkehrsbedeutung mit Wirkung vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung teilweise dem öffentlichen Verkehr entzogen. Eine Erschließungsfunktion obliegt dem einzuziehenden Teil des „Promenadenweges“ nicht. Damit ist die Voraussetzung für eine Einziehung erfüllt. Das Ausmaß der Teileinziehung ist im vorliegenden Plan dokumentiert."

Aufgrund der öffentlichen Widmung oblag es dem Eigentümer, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Da die Bäume über viele Jahre nicht gepflegt wurden, geht von ihnen eine Gefährdung aus, die die Stadt veranlasste, den Weg zu sperren. Der Weg gehört zum Grundstück des Wasserschlosses, das Kay-Uwe Strehle 2013 ersteigert hatte. Für die Sanierung der Bäume müsste er ca. 10 Tausend Euro aufbringen. Geld, dass er eigentlich dringend für die Sanierung des Schlosses braucht. Also einigte er sich mit der Stadt, die öffentliche Widmung des Weges aufzuheben - was mit obigem Beschluss erfolgt, sofern niemand erfolgreich widerspricht. Denn weiter heißt es in der Bekanntmachung:

"Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, einzulegen."

Wenn es so kommt, wird der Weg als Privatweg gekennzeichnet, der auf eigene Gefahr auch benutzt werden kann und der Rechtsfrieden ist wieder hergestellt. Der öffentliche Weg zum Park ist (und bleibt) der Weg über das Gutsgelände, wo sich auch Strehles Café befindet.