Mit seinem Urteil hat das Landgericht Dresden den Eigentümer der bisherigen Löwenapotheke, Falk Hentschel, in den entscheidenden Punkten bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass das Mietverhältnis wirksam beendet wurde und der Apotheker Jens Rudolph die Räume herauszugeben hat. Außerdem stellte das Landgericht fest, dass das Mietverhältnis bereits durch die Kündigung durch den vorherigen Eigentümer (also nicht erst durch Falk Hentschel) wirksam beendet worden sei. Zwischen Falk Hentschel und Jens Rudolph habe deshalb kein Mietverhältnis mehr bestanden.
Warum wird trotzdem nicht geräumt?
Viele Leser werden sich fragen: Wenn das Urteil eindeutig ist – warum nutzt Jens Rudolph die Räume weiterhin?
Der Grund liegt im Prozessrecht. Das Urteil ist zwar vorläufig vollstreckbar. Falk Hentschel könnte sofort räumen lassen, müsste dafür aber zunächst eine vom Gericht festgesetzte Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese dient als Absicherung für den Fall, dass eine höhere Instanz das Urteil später noch ändern sollte. Deshalb hat er auf diesen Schritt verzichtet. Gegenüber SZ zitierte Falk Hentschel den populären Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See..."
Umgekehrt kann der Beklagte die Vollstreckung durch eine eigene Sicherheitsleistung vorläufig abwenden. Das Gesetz soll damit verhindern, dass einer Partei durch eine spätere Gerichtsentscheidung nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile entstehen. Nach Angaben der Sächsischen Zeitung hat Jens Rudolph von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und die erforderliche Sicherheit geleistet.
Der genaue Betrag der Sicherheitsleistung wurde in dem RAZ vorliegenden Urteil anonymisiert. Aus den Entscheidungsgründen lässt sich jedoch ableiten, dass sie sich in einer Größenordnung zwischen 25.000 und 30.000 Euro bewegt.
Der eigentliche Streit ist noch nicht beendet
Unabhängig von der Räumungsfrage sind weitere Verfahren zwischen beiden Parteien anhängig. Dabei geht es unter anderem um die Wirksamkeit einer bereits im Mietvertrag mit den Voreigentümern enthaltenen Indexklausel. Eine Indexklausel erlaubt es dem Vermieter, die Miete entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreis-Indexes anzupassen. Im vorliegenden Fall war diese Vertragsklausel über viele Jahre nicht angewendet worden. Die Klausel wurde erst Anfang 2024 erstmals angewendet. Da die Berechnung an die Preisentwicklung seit Vertragsbeginn anknüpfte, ergab sich auf einen Schlag eine Mieterhöhung von rund 50 Prozent. Jens Rudolph hält diesen deutlichen Sprung für unzulässig, bezeichnet ihn als „Wucher“ und zahlte seit dem - aus Sicht von Falk Hentschel - nur zwei Drittel der Miete. Der Eigentümer hatte aber auch Verständnis für die Sicht von Jens Rudolph und bekundete auch gegenüber RAZ "grundsätzlich Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung und Verhandeln auf Augenhöhe". Jens Rudolph bestreitet, dass es diese "Augenhöhe" jemals gegeben hätte.
Für die Radeburger selbst ist der praktische Alltag inzwischen ein anderer: Jens Rudolph betreibt seine Apotheke seit dem 1. Juni am neuen Standort am Markt. Offen bleibt voraussichtlich noch geraume Zeit, welche Zukunft die alte "Löwenapotheke" haben wird. Erst einmal haben wir durch den Wegzug des Getränkemarktes ein weiteres Geschäft weniger am Markt, aber dafür eben zwei "Löwenapotheken".

