Ebersbach: Gemeinderat bleibt beim Nein zu Windkraft-Vorbescheid

Der Ebersbacher Gemeinderat bleibt beim Nein zu fünf geplanten Windkraftanlagen in der Rödernschen Heide. In der Sondersitzung ging es nicht nur um einen Vorbescheid, sondern auch um die Verknüpfung mit der Hühnerfarm Waldrose, um Brand- Trinkwasser- und Artenschutz sowie um Waldumbau.

Betroffenheitkarte zu VRG 24. Violett: Objekte unterhalb 1000 Meter Abstand zur Planungsfläche (Ergänzung durch Red.) Zur Quelle (Beteiligungsportal) Klick ins Bild!

Am Ende stimmten drei Gemeinderäte für die Vorlage, einer enthielt sich, neun votierten dagegen. Damit blieb der Rat bei seiner ablehnenden Haltung, obwohl Bürgermeister Falk Hentschel gegen den Beschluss vom 18. Juni Widerspruch eingelegt und die erneute Beratung angesetzt hatte.

Im Kern ging es nicht um eine endgültige Baugenehmigung. Die Firma Energiequelle GmbH hatte beim Landratsamt Meißen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid beantragt. Die Gemeinde sollte dazu ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen. Nach der Beschlussvorlage geht es um fünf Anlagen mit je 7,2 Megawatt Leistung, 199 Metern Nabenhöhe und einem Rotordurchmesser von maximal 180 Metern auf dem Flurstück 971/18 der Gemarkung Niederrödern. Rechnerisch wären damit Anlagen von bis zu rund 289 Metern Gesamthöhe möglich.

Niels Mocker als Vertreter des Investors, der Energiequelle Zossen GmbH, stellte in der Sitzung klar, dass ein positiver Vorbescheid noch kein Baurecht schaffe. Geklärt werde zunächst vor allem, ob Windenergieanlagen an diesem Standort regionalplanerisch zulässig seien. Viele Detailfragen – etwa Artenschutz, Fledermäuse, Schattenwurf, Radar, Brandschutz, Wasser und Umweltverträglichkeit – würden erst in einem späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Im Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung ist die Rödernsche Heide als Vorranggebiet Nr. 24 ausgewiesen.

Bürgermeister sieht Nachteile für die Gemeinde

Zum politischen Streit wurde die Vorlage vor allem, weil Bürgermeister Falk Hentschel den ablehnenden Beschluss des Gemeinderates für nachteilig für die Gemeinde hält. In seiner schriftlichen Begründung verwies er auf mögliche Einnahmen aus einem städtebaulichen Vertrag sowie aus dem sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz. Diese Einnahmen könnten nach seiner Darstellung langfristig, für 20 Jahre, zur Liquidität und Investitionsfähigkeit der Gemeinde beitragen.

Falk Hentschel verwies außerdem auf die geplante Neustrukturierung der Hühnerfarm Waldrose GmbH. Diese sei nach seiner Darstellung gefährdet, wenn das Windkraftvorhaben nicht zustande komme, weil der Vorhabenträger Flächen desselben Waldbesitzers benötige, auf dessen Flächen auch die Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Im Falle eines Nichtzustandekommens des Vorhabens sieht Hentschel in seiner Widerspruchsbegründung die langfristige Existenz der Hühnerfarm Waldrose am gegenwärtigen Standort in Gefahr.

Streitpunkt Hühnerfarm Waldrose

Genau diese Verbindung wurde in der Sitzung zum Streitpunkt. Kritiker fragten, ob der Rückbau alter Stallanlagen und die Neuordnung eines landwirtschaftlichen Standortes tatsächlich mit einem Windkraftprojekt im Wald verknüpft werden dürfen. Ronny Michel aus Rödern forderte, dass eine Entscheidung des Gemeinderats nicht auf Erwartungen, mündliche Ergänzungen oder die Verknüpfung mit einem anderen privaten Vorhaben beruhen dürfe, sondern auf rechtzeitig vorliegenden und nachvollziehbaren Unterlagen.

Er bezog sich damit auf die Verquickung von Windpark und Hühnerfarm Waldrose: Die „Zustimmung zu fünf Windenergieanlagen, damit ein privater Flächentausch und der Neubau der Hühnerfarm möglich werden“ solle von der eigenständigen Prüfung nach §§ 35 und 36 BauGB strikt getrennt werden. Damit traf seine Eingabe einen zentralen Punkt der späteren Diskussion: Darf ein landwirtschaftliches Bestands- und Entwicklungsproblem zum Argument für ein Windkraftprojekt im Wald werden?

Trinkwasserschutz als zentraler Einwand

Ausführlich wurde in der Sondersitzung auch über Trinkwasserschutz und Wald gesprochen. Die Projektseite stellte die Verbindung von Windpark und Neuordnung der Hühnerfarm auch als Möglichkeit dar, bestehende Probleme zu lösen. In der Präsentation wurde darauf verwiesen, dass sich das Projektgebiet in der Trinkwasserschutzzone III befinde. Zugleich liege eine bestehende nördliche Hühnerzuchtanlage in der strengeren Trinkwasserschutzzone II. Durch die geplante Neuordnung der Hühnerfarm könne diese Altanlage aus der Zone II herausgenommen und durch neue Anlagen an anderer Stelle ersetzt werden.

Elisabeth Lorenz, Diplomingenieurin für Wasserwirtschaft aus Radeburg, hält Windenergieanlagen in der Trinkwasserschutzzone für ungeeignet. Sie hatte dazu bereits im RAZ einen Leserbrief veröffentlicht. Nachdem der Gemeinderat ihr ein Sonder-Rederecht einräumte, stellte sie dar, dass Windräder keine bloßen Punkte auf einer Karte seien. Für Bau, Betrieb und Wartung seien Fundamente, Kranstellflächen, Wege und Schneisen erforderlich. Diese Eingriffe wirkten nicht nur punktuell, sondern beeinflussten die Funktionalität des Gebietes für Wasserhaushalt, Kühlung und Rückhaltung.

Ist der Wald wirklich minderwertig?

Auch beim Wald gingen die Bewertungen auseinander. Die Projektseite sprach von bestehenden Belastungen durch die Hühnerfarm, insbesondere durch Emissionen, und stellte Rückbau, Aufforstung, Waldumbau sowie zusätzliche Brandschutzmaßnahmen als mögliche Verbesserung dar. Windenergieanlagen könnten nach Darstellung des Projektierers Löschwasserbereitstellung, Blitzschutz und technische Brandschutzeinrichtungen in den Wald bringen.

Klaus Bußkamp, Planer im Auftrag der Deutschen Frühstücksei GmbH, verwies auf ein Gutachten, in dem nach einer Begehung der betroffene Wald als minderwertig und ohnehin belastet eingeordnet wurde. Forstrevierleiter Henry Thielsch-Sachse widersprach dem deutlich. „Hätten Sie mal die Begehung zusammen mit mir gemacht“, sagte er an die Projektseite gerichtet. Nach seinen Ausführungen könne nicht einfach von einer bloßen Kiefernmonokultur gesprochen werden. Unter dem Kiefernbestand sei bereits Laubholz vorhanden; bei früheren Begehungen sei in dem Gebiet großflächig Laubholzverjüngung festgestellt worden. Damit gehe es nicht nur um einen austauschbaren Forstbestand, sondern um einen Wald, der bereits Strukturen für eine weitere Entwicklung hin zu einem gesunden Mischwald aufweise.

Auch der NABU Sachsen bewertet die im Regionalplan als „Vorranggebiet 24“ (VRG 24) ausgewiesene Fläche kritisch. In seiner Stellungnahme zum Teilregionalplan verweist der Verband allgemein darauf, dass Wälder Kohlenstoff speichern, kühlen, Staub und Schadstoffe filtern, Teil des Wasserkreislaufs sind und Lebensraum für zahlreiche Arten bieten. Windenergieanlagen im Wald führten nach NABU-Darstellung nicht nur zu punktuellen Eingriffen, sondern zu Rodung, Versiegelung, Wärmeinseln und zur Beeinträchtigung des Gesamtzusammenhangs „Ökosystem Wald“. Für das VRG 24 kritisiert der NABU zudem, dass die Planungsprämisse, Waldgebiete nur sparsam einzubeziehen, dort nicht abgebildet sei.

Beim Thema Trinkwasserschutz verweist der NABU auf das Vorranggebiet. Nach seiner Stellungnahme betrifft VRG 24 das Trinkwasserschutzgebiet „Speichersystem Radeburg (WW-Rödern) Zone III“. Damit steht auch hier die Frage im Raum, ob der Rückbau alter Stallanlagen mögliche Eingriffe durch Windenergieanlagen tatsächlich aufwiegen kann.

Seeadlerhorst und Artenschutz

Artenschutz spielte ebenfalls eine Rolle. Aus dem Publikum wurde auf einen Fall aus dem Vorjahr verwiesen: Wie die Sächsische Zeitung am 18. Juni 2025 berichtete, wurde in der Rödernschen Heide ein besetzter Seeadlerhorst-Baum gefällt. Naturschützer hatten den Fall demnach bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen angezeigt; laut SZ stellte die Behörde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden. Ein Zusammenhang mit Windkraftplanungen wurde von Naturschützern vermutet, ist aber nicht nachgewiesen. Niels Mocker sagte, auch ein Naturschutzgutachter des Unternehmens habe den Fall gemeldet beziehungsweise Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Wer spricht für die Betroffenen?

Eine Bürgerin fragte, ob Falk Hentschel als Bürgermeister sich nicht verpflichtet fühle, die Interessen der Bürger zu vertreten, die ihn mehrheitlich gewählt haben – und diese seien ja offensichtlich gegen die Windräder. Bürgermeister Hentschel hielt dagegen, dass die anwesenden Bürger nicht automatisch die Mehrheitsmeinung der gesamten Gemeinde abbildeten, zumal von den vielleicht vierzig Gästen nur ca. 20 aus der Gemeinde seien. Er verwies darauf, dass es auch Bürger gebe, die mögliche Vorteile für die Gemeinde sehen.

Besonders schwer wog die Tatsache, dass die Rödernsche Heide am Ostrand von Ebersbach liegt und eine große Zahl der Betroffenen gar nicht in dieser Gemeinde zu Hause sind. Bürgermeister Hentschel sah durchaus dieses Dilemma. „Dies ist leider auch in umgekehrten Fällen so“, sagte er und milderte wenigstens dadurch ein wenig ab, dass er diesen Betroffenen stillschweigend Rederecht einräumte. Pia Lucchesi als Gemeinderätin aus Thiendorf und der Eigentümer des Campingplatzes „Brettmühlenteich“, Michael Welde, äußerten ihren Unmut, dass sie in keiner Weise beteiligt worden seien, obwohl sie stark vom Schlagschatten und Infraschall der nahen Windräder beeinträchtigt werden würden. „Es wurden 4 Mio. Euro in ein Erholungs- und Freizeitgebiet investiert, was durch die Windräder schnell zunichte gemacht wird“, betonte Herr Welde.

Streit um Abstand und Transparenz

Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zu Einzelbebauung von 1000 Metern darf unterschritten werden, wenn der Gemeinderat dem zustimmt. Henry Sachse-Thielsch zeigte sich überrascht von der Aussage des Bürgermeisters, dass der Gemeinderat einer Herabsetzung auf 600 Meter im Februar bereits zugestimmt hätte. Andere Gemeinderäte bestritten, je davon gehört zu haben, und Ronny Michel kritisierte, dass diese Unstimmigkeit auf die Intransparenz zurückzuführen sei, die gerade bei einem so gravierenden Eingriff in Bezug auf die Schutzgüter Mensch und Natur fehl am Platze sei.

Bürgermeister und Planer verwiesen darauf, dass zwischen öffentlichem Interesse, Datenschutz und Betriebsgeheimnissen immer gewissenhaft abgewogen werde.

Wie geht es nun weiter?

Am Ende blieb der Gemeinderat dennoch bei seinem Nein. Damit hat die Gemeinde das Einvernehmen zu dem Vorbescheidsverfahren erneut nicht erteilt. Ob und wie das Landratsamt Meißen als verfahrensführende Genehmigungsbehörde nun weiter vorgeht, bleibt abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Die Auseinandersetzung um die Rödernsche Heide dreht sich längst nicht mehr nur um fünf Windräder. Es geht um die Frage, wie viel Steuerungsmöglichkeiten die Gemeinde tatsächlich noch hat, wie wirtschaftliche Entwicklung, Landwirtschaft, Wald, Trinkwasserschutz und Artenschutz gegeneinander abgewogen werden – und ob ein geplantes Gesamtpaket am Ende als Chance oder als problematische Verquickung bewertet wird.

Verfahrensfrieden oder Moratorium?

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Energiequelle Zossen, der Landkreis und Ebersbach im Sinne eines Verfahrensfriedens nicht zunächst den Ausgang der Regionalplanung Wind abwarten sollten. Die Rödernsche Heide ist bislang Teil eines Planentwurfs (siehe Karte oben), nicht eines abgeschlossenen Regionalplans. Noch besser wäre für alle ein Moratorium und ein gemeinsames Nachdenken über eine sinnvolle Neuausrichtung des zweifellos notwendigen Energieausbaus, in der anschlussfähige und am Bedarf statt an Fördermitteln orientierte Energiewandler ihren Platz haben.

Volksantrag „Moratorium Wind“

In Ebersbach und Ortsteilen kommen Unterstützer an die Haustür. Ebenso in Bärwalde. In Radeburg und den weiteren Ortsteilen kann der Volksantrag zu folgenden Terminen im Gemeindesaal der Kirchgemeinde Radeburg, Pfarramt, Kirchplatz 2, gezeichnet werden:

Di., 11.08. und Do., 13.08., jeweils von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Weitere örtliche Sammelstellen nach telefonischer Absprache:

  • Frank Schellmann (Volkersdorf) – 0172 - 2371877
  • Angela Hofmann (Radeburg) – 0160 - 8572510
  • Lothar Lucke (Radeburg) – 01577 - 1340687