Windkraft-Ausbaupläne auf dem Prüfstand: wir sind dagegen, machen aber trotzdem mit, weil?

Sie halten die Flächenvorgaben des Bundes für falsch - setzen die Pläne aber um: Landrat Ralf Hänsel unterstützt den Regionalplan, weil er ohne Plan am Ende noch weniger Steuerung und eher mehr Windräder an schlechter passenden Standorten befürchtet, Bürgermeister Falk Henschel ist gegen die Pläne, sieht aber keinen Spielraum, weil die Gremien verpflichtet seinen, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Da der gesetzliche Rahmen das Problem ist, begehren immer mehr Bürger auf. Hier ein Überblick über die Kontroverse.

Windfarm im Sonnenaufgang. Symbolbild Freepik

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RPV) hat am 23. März 2026 beschlossen, den Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung mit dem Schwerpunkt Windenergienutzung zur öffentlichen Beteiligung freizugeben. Hintergrund ist die Rechtslage in Deutschland, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden soll.

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger möglich

Der Teilregionalplan hat das vorrangige Ziel, den durch Bundes- und Landesgesetzgebung festgelegten Flächenbeitragswert von 1,3 Prozent der Planungsregionsfläche für Windenergienutzung bis Ende 2027 planerisch zu sichern. Ziel der Planung ist es, eine ungesteuerte Entwicklung der Windenergienutzung durch eine weiterhin baurechtliche Privilegierung der Windenergie im Außenbereich zu vermeiden und durch die Ausweisung von Vorranggebieten die Errichtung von Windenergieanlagen in der Region zu beschränken. Die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge steht dabei mit ihrer dichten Besiedlung und einem hohen Schutzgebietsanteil von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht vor besonderen Herausforderungen.

Neben der Windenergieplanung sind die Solarenergienutzung und der Trassenausbau für Strom in die Planung einbezogen.

Der Entwurf des Teilregionalplans wird mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Unterlagen vom 7. Mai bis einschließlich 6. Juli 2026 öffentlich ausliegen. Die Unterlagen sind dann in der Verbandsgeschäftsstelle des RPV, bei den Mitgliedern des Verbandes sowie in der Landesdirektion Dresden einsehbar. Zusätzlich werden sie online zum Download bereitgestellt. Die genauen Zeiten werden im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes sowie auf der Internetseite des RPV rechtzeitig bekanntgegeben.

Alle Interessierten haben die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und innerhalb der Frist Stellungnahmen abzugeben. Dies ist online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, per E-Mail, per Post oder persönlich in der Verbandsgeschäftsstelle beziehungsweise an den Auslegungsstellen möglich.

Um den Austausch mit der Bevölkerung zu fördern, plant die Verbandsgeschäftsstelle im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Reihe von Informationsveranstaltungen. Dabei können Bürgerinnen und Bürger direkt mit dem Verband sowie der Sächsischen Landesenergieagentur (SAENA) ins Gespräch kommen. Ziel der Veranstaltungen ist es, die Bedeutung der Windenergieplanung für die Region zu erklären, sachliche Informationen bereitzustellen und einen konstruktiven Dialog zu ermöglichen. Angeboten werden insgesamt sieben Veranstaltungen. Sie finden in Meißen, Großenhain, Riesa, Dippoldiswalde, Neustadt (Sachsen) und Dresden statt. Eine Veranstaltung wird darüber hinaus online durchgeführt. Die Termine werden am 20. April 2026 auf der Website des Verbandes veröffentlicht. Interessierte werden gebeten, sich über das dort bereitgestellte Anmeldeformular anzumelden.

(Pressemitteilung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge)

Landrat Ralf Hensel kommentiert, Bürgermeister Falk Hentschel sieht es ähnlich

Landrat Ralf Hänsel, zugleich Vorsitzender des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge, bezeichnete die vorgegebenen Flächenziele zwar als „Fehler“, verwies aber zugleich auf die geltende Rechtslage und sprach sich dafür aus, den Ausbau über ausgewiesene Vorranggebiete geordnet zu steuern. Da ohne Regionalplan überall gebaut werden könnte, würde durch den bestätigten Teilregionalplan "Wind" jeglicher "Wildwuchs" vermieden und der Plan bedeute nicht, dass automatisch gebaut werde. Dazu seien noch zahlreiche Genehmigungsschritte notwendig.

Ähnlich wie der Meißner Landrat bewertet auch Ebersbachs Bürgermeister Falk Hentschel die politisch vorgegebenen Flächenziele kritisch. Ausführlich ordnet er die Auswirkungen für seine Gemeinde in der am Freitag erscheinenden Druckausgabe des Radeburger Anzeigers ein. Dort heißt es wörtlich:

„Der Planentwurf sieht die Ausweisung von Flächen in drei Bereichen unserer Gemeinde vor. Dabei kam auch die in der intensiven Erarbeitung des Planentwurfs durch den Planungsausschuss vorgeschlagene Begrenzung der Windenergienutzung auf maximal 4% der jeweiligen Gemeindefläche für unsere Gemeinde zur Anwendung, sonst wären wir mit einem Flächenbeitragswert von über 5,5 % betroffen gewesen. Nichtsdestotrotz möchte ich unterstreichen, dass ich die bundespolitisch vorgegebenen Flächenziele für den Ausbau der Windenergienutzung für falsch halte. Hier bedarf es einer Novellierung der gesetzlichen Grundlagen hin zu einem technologieoffenen, auf Energieleistung orientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sowohl die Gremien des Planungsverbandes, als auch die Gemeinde – mit Bürgermeister, Gemeinderat und Ortschaftsräten – müssen jedoch als Bestandteil der Verwaltung, wie es verfassungsrechtlich zu betrachten ist, anhand der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen ihre Arbeit verrichten und haben keine gesetzesändernden Kompetenzen. Dies kann allein der Bundesgesetzgeber an dieser Stelle richten.
Die betreffenden Flächen befinden sich zum einen in der Rödernschen Heide, östlich der Bundesautobahn 13. Zum anderen eine kleinere Fläche an der westlichen Grenze unserer Gemeinde zwischen Naunhof und Buschhaus und eine sehr große, zentral gelegene Fläche zwischen Ebersbach, Lauterbach, Beiersdorf und Reinersdorf, welche südlich von der Ortsverbindungsstraße Naunhof-Ebersbach begrenzt wird und im nördlichen Bereich vom Gesteinsabbau Wetterberg. Erstere Fläche entspricht dem beschlossenen Positionspapier unseres Gemeinderates vom 30. Januar 2025. Nach dieser ersten Positionierung sollten jedoch weitere Gebiete, die nicht entlang der Bundesautobahn gelegen sind, von der Windenergienutzung freigehalten werden.“

Der Bürgermeister bedankt sich ausdrücklich für das konstruktive Engagement um die aktiven Bürger Frank Blum und Dr. Ute Brauer aus Kalkreuth und schließt mit den Worten:

Die Diskussionen zum Thema Windenergienutzung sind einmal mehr entfacht und werden nicht so schnell abgeschlossen sein. Der Regionale Planungsverband möchte seine Planungen bis Ende 2027 abschließen. Gebaut wird deshalb noch lange nicht, da ungeachtet der Flächenausweisung durch den Planungsverband, Windenergieanlagen erst nach Durchlaufen eines aufwändigen und langandauernden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens errichtet werden können. Umso wichtiger ist es, dass wir die anstehenden Prozesse aufmerksam und konstruktiv begleiten und im Widerstreit der durchaus divergierenden Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache respektvoll miteinander umgehen

Bürgerinitiative Gegenwind Rödernsche Heide warnt vor den Planungen

Während Landrat Ralf Hänsel und Ebersbachs Bürgermeister Falk Hentschel den Regionalplan auch als Instrument gegen einen ungesteuerten Ausbau verstehen, verweist die Bürgerinitiative Gegenwind Rödernsche Heide auf ihre Einwände gegen die vorgesehenen Flächen. In ihrer ihrer in der RAZ Druckausgabe 04/26 veröffentlichten Information bezieht sich die BI zunächst auf den o.g. kritisiert sie unter anderem, dass erneut die Rödernsche Heide im Planentwurf als Vorrangfläche enthalten ist. Bekannt sind die Positionen der BI bezüglich Windkraftanlagen generell. Als Gründe für ihre Kritik an dem konkreten Standort verweist sie in ihrer Information aber explizit auf Natur- und Artenschutz, Trinkwasserschutz sowie die Bedeutung der Rödernschen Heide als Naherholungsgebiet. Darüber hinaus nennt die Initiative weitere vorgesehene Windvorranggebiete im Umfeld von Radeburg, Ebersbach, Thiendorf, Schönfeld und Lampertswalde (RAZ berichtete).

Die Bürgerinitiative ruft die Einwohner deshalb dazu auf, sich im Verfahren des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge zu den oben genannten Terminen zu beteiligen. Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingereicht werden – online, per E-Mail, per Post oder persönlich an den Auslegungsstellen. Die BI empfiehlt, auch die o.g. Informationen zu nutzen und dort in Form von Fragen die Bedenken vorzutragen.

Zu den Unterlagen und Informationen des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge: https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles 

 

Auch die Planungen in der Laußnitzer Heide betreffen uns

Die Bürgerinitiative macht zudem darauf aufmerksam, dass für Teile der Region noch ein zweites Planungsverfahren relevant ist: das des Regionalen Planungsverbands Oberlausitz/Niederschlesien. Dieses sei insbesondere für Bürger in den Thiendorfer Ortsteilen von Bedeutung. Dort geht es nach Angaben der BI um geplante Windvorrangflächen in der Laußnitzer Heide, unter anderem in der Nähe von Sacka, Tauscha, Tauscha-Anbau und Kleinnaundorf. Auch auf eine Informationsveranstaltung in Laußnitz am 9. April nimmt die Initiative Bezug, bei der sich die Einwohner von den Plänen sehr überrascht gezeigt haben sollen.

Auch hier ruft die BI die Bürger auf, sich direkt in das Verfahren einzubringen. Für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien läuft die Beteiligung nach Angaben der Bürgerinitiative noch bis 27. April 2026. Stellungnahmen können über das offizielle Beteiligungsportal eingereicht werden.

Zum Beteiligungsportal des Regionalen Planungsverbands Oberlausitz/Niederschlesien:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oberlausitz-niederschlesien/beteiligung/themen/1060712