Nichterhebung von Elternbeiträgen zu Kindereinrichtungen: Radeburg hält sich an Zusagen

Auszug aus dem Beitrag der Bürgermeisterin in der Juniausgabe vom RAZ. In der Stadtratssitzung am 28. Mai schlug sie den Stadträten vor, die gemachten Zusagen an die Eltern zur Nichterhebung von Beiträgen einzuhalten, auch wenn sie weitreichender sind als was nun der Freistaat beschlossen hat. Der Fehlbetrag solle aus Haushaltsmitteln beglichen werden. Die Stadträte stimmten einstimmig für diesen Vorschlag. Details:

KiTa Haselnussspatzen

Die KiTa Haselnussspatzen ist eine von fünf Kindertagesstätten in Radeburg. Viele Eltern sind von der Coronakrise durch finanzielle Einbußen von Kurzarbeit betroffen, von Arbeitslosigkeit bedroht oder haben als Selbständige weniger oder keine Aufträge. Deshalb sieht die Stadt den Verzicht auf die Beiträge als gerechtfertigt an. Foto: (c) Ideenwerk Radeburg

Hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen für die während der letzten Wochen notwendigen Schließung der Kindereinrichtungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.5.2020 beraten und wie folgt beschlossen:

Krippe, Kindergarten, Hort: Eltern, die im Monat Mai keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Horten nutzen, zahlen für Mai 2020 keine Elternbeiträge. Wer die Notbetreuung bis zum 17.05.2020 genutzt hat, entrichtet für den Monat Mai 2020 die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge in voller Höhe unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sowie weitere vereinbarte Entgelte. Eltern, die erst ab dem 18.05.2020 die Betreuungsangebote nutzen, zahlen für Mai die Hälfte der vertraglich vereinbarten Elternbeiträge unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sowie die Hälfte der weiteren vereinbarten Entgelte. Kindertagespflege Die Betreuung in Kindertagespflege ist seit 04.05.2020 wieder uneingeschränkt möglich. Deshalb besteht ab Mai wieder volle Beitragspflicht, unabhängig davon, ob die Betreuung in Anspruch genommen wird oder nicht. Regelung ab 01.06.2020 Ab dem 01.06.2020 sind von allen Eltern die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sowie weitere vereinbarte Entgelte in voller Höhe zu entrichten. Die getroffene Entscheidung entlastet die Eltern durch die teilweise Nichterhebung von Beiträgen. Sie ist damit weitreichender als die vom Freistaat Sachsen vorgeschlagene Variante, der Fehlbetrag wird durch die Stadt Radeburg finanziert.