Hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen für die während der letzten Wochen notwendigen Schließung der Kindereinrichtungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.5.2020 beraten und wie folgt beschlossen:
Krippe, Kindergarten, Hort: Eltern, die im Monat Mai keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Horten nutzen, zahlen für Mai 2020 keine Elternbeiträge. Wer die Notbetreuung bis zum 17.05.2020 genutzt hat, entrichtet für den Monat Mai 2020 die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge in voller Höhe unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sowie weitere vereinbarte Entgelte. Eltern, die erst ab dem 18.05.2020 die Betreuungsangebote nutzen, zahlen für Mai die Hälfte der vertraglich vereinbarten Elternbeiträge unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sowie die Hälfte der weiteren vereinbarten Entgelte. Kindertagespflege Die Betreuung in Kindertagespflege ist seit 04.05.2020 wieder uneingeschränkt möglich. Deshalb besteht ab Mai wieder volle Beitragspflicht, unabhängig davon, ob die Betreuung in Anspruch genommen wird oder nicht. Regelung ab 01.06.2020 Ab dem 01.06.2020 sind von allen Eltern die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sowie weitere vereinbarte Entgelte in voller Höhe zu entrichten. Die getroffene Entscheidung entlastet die Eltern durch die teilweise Nichterhebung von Beiträgen. Sie ist damit weitreichender als die vom Freistaat Sachsen vorgeschlagene Variante, der Fehlbetrag wird durch die Stadt Radeburg finanziert.