Kommunalrecht novelliert: Wahlrecht geändert, Hürden für Bürgerbegehren gesenkt, Mehr Mitspracherecht für Bürger

Der Landtag hat heute die von der Staatsregierung eingebrachte Kommunalrechtsnovelle mit Änderungen beschlossen. Hierdurch werden die Kommunen gestärkt und die Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger erweitert sowie eine bessere Grundlage für die Arbeit ehrenamtlicher Politiker geschaffen.

Innenminister Roland Wöller, Foto: Sandro Halank (Wikimedia Commons)

Innenminister Roland Wöller, Foto: Sandro Halank (Wikimedia Commons)

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Sachsen braucht starke Kommunen – sie sind das Fundament unseres politischen Systems und Keimzelle der Demokratie. Sie können nur dann stark sein, wenn der rechtliche Rahmen das zulässt.«

Einige wichtige Punkte aus der Novelle:

  • Bürger erhalten mehr Einfluss bei kommunalpolitischen Entscheidungen durch geringere Hürden für Bürgerbegehren (Absenkung der benötigten Zahl an Unterstützerunterschriften/Quoren).
  • Mehr verpflichtende Einwohnerversammlungen sollen zu mehr Mitspracherecht der Bürger bei konkreten Projekten führen.
  • Künftig können alle und nicht nur größere Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. 
  • Fraktionen in den Stadt- und Gemeinderäten haben künftig einen Anspruch auf eine angemessene Mindestausstattung.
  • Fraktionen können bereits ab zwei Abgeordneten gebildet werden, sofern diese mindesten fünf Prozent des Gemeinderates umfassen.
  • Die Debatten zu öffentlichen Punkten in Gemeinde- und Kreisratssitzungen können für die Öffentlichkeit im Internet übertragen werden. Auch müssen die Beratungsunterlagen zu öffentlichen Punkten der Tagesordnungen zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Sitzverteilung für Gemeinderats- und Kreistagswahlen wird das bisherige Verfahren nach d’Hondt durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë ersetzt. Dieses Verfahren wird bereits seit 2009 im Bundestag angewendet. Es ist gerechter, weil es kleine Parteien und Gruppierungen weniger benachteiligt. 

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Mit dieser Novelle wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken. Denn in der Regel weiß man – das kann man nicht oft genug betonen – vor Ort am besten, was für eine Kommune wichtig und richtig ist.«

Das Gesetz wird voraussichtlich am 20. Februar 2022 in Kraft treten – und damit auch rechtzeitig vor den vielen Kommunalwahlen in Sachsen, die am 12. Juni 2022 mit den Landratswahlen ihren Höhepunkt finden.

Quelle