Coronasituation in Radeburg und Umgebung im Monat April

Dies ist eine Kopie des Beitrags "Coronasituation in Radeburg und Umgebung" mit Stand Ende April und einige ältere Beiträge aus dem Monat.

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Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 schreibt für den Fall, dass in Sachsen mehr als 1.300 der 25.000 Krankenhausbetten auf Normalstationen mit COVID-19-Patienten belegt sind, eine Rückkehr zum Lockdown vor. (Foto: Symbolbild - es stellt nicht den ITS-Standard dar)

WAS IN DEUTSCHLAND GILT

Nach Beschluss des Bundestages tritt das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" morgen, 23. April 2021, in Kraft. Der Bundesrat verzichtete in seiner heutigen Sitzung darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Ab „Inzidenz 100“ gilt (d.h. wird auch im Kreis Meißen wirksam ab Freitag)

  • Verordnungsermächtigung der Bundesregierung für bundesweite Regelungen
  • Private Zusammenkünfte nur mit einer nicht haushaltzugehörigen Person (ausgenommen Kinder) pro Tag
  • nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr mit zahlreichen Ausnahmen (bis 24 Uhr ist z.B. Bewegung an fricher Luft erlaubt)
  • alle Freizeiteinrichtungen usw. (wie z.B. Schloss Moritzburg) wieder zu - mit einigen Ausnahmen, z.B. Freianlagen von zoologische Gärten (z.B. Wildgehege)
  • Kleine Geschäfte wieder zu (Es bleibt aber weiterhin click-and-collect inzidenzunabhängig sowie click-and-meet mit tagesaktuellem Negativtest und Kontaktnachverfolgung bis zu einer Inzidenz von 150 möglich)
  • Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig
  • Nur kontaktloser Individualsport (geregelt wie "private Zusammenkünfte")
  • Gaststätten außer Lieferung bzw. zum Mitnehmen (nicht während der Ausgangssperre!
  • Körpernahe Dienstleistungen untersagt, außer medizinische Fälle und Friseur und nur mit FFP2-Maske und nur mit Test
  • ÖPV nur noch mit FFP2-Maske

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 gilt darüber hinaus (trifft im Landkreis Meißen bereits zu!):

In Schulen ist nur noch Distanzunterricht erlaubt, Kindertageseinrichtungen müssen geschlossen werden und dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten. 
Ausnahmen gibt es lediglich für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Hierzu zählen auch die 4. Klassen an den Grundschulen. Diese Kinder und Jugendlichen können ihre Schulen auch oberhalb der 165er Inzidenz besuchen. Bei ansonsten geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen- und Berufsgruppen in den Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung eingerichtet.
Kindertageseinrichtungen müssen geschlossen werden und dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten.
Bei einer Inzidenz unter 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen können Kindereinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen wieder öffnen. Gleiches gilt auch für die Horte. 
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Folgen der „Bundesnotbremse“ für den Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog).

WAS DARÜBER HINAUS IN SACHSEN GILT

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 ist in folgenden wesentlichen Punkten weiterhin gültig:

  • Kontaktbeschränkungen im nicht privaten Bereich
  • Testpflichten
  • Regelungen zum Besuchs- und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Maßnahmen der kommunalen Behörde
  • Regelungen zu Versammlungen

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten, wenn dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen, inzidenzunabhängig anbieten, ihrer Beschäftigung im Home-Office nachzugehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen.

Quellen:

LANDKREIS MEISSEN

Landrat kritisiert Bundesnotbremse und sagt: "Testen ist ein zweischneidiges Schwert"

Im Landkreis Meißen trat die so genannte "Bundesnotbremse" am Freitag, dem 23. April, sofort in Kraft, das die umstrittene "Inzidenz" bereits zuuvor mehr als drei Tage über der Marke von 100 lag, ab der die "Notbremse" greifen soll. Damit wurde die 13. Allgemeinverfügung des Landkreises zur Lockerung von Schutzmaßnahmen vom  5. April 2021 außer Kraft gesetzt. Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie hier.

Landrat Ralf Hänsel kritisiert in einer Pressemitteilung am 23. April, dass die Bundes-Notbremse Schutzmaßnahmen ausschließlich an Inzidenzwerten ausrichtet und weitere Kriterien, wie etwa die Auslastung des Gesundheitswesens, Teststrategien und Impfquoten, unberücksichtigt bleiben. „Insbesondere die nun erneut stattfindenden Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten haben fatale Auswirkungen auf die Kinder, Jugendlichen und Familien, welche mittlerweile ihre Belastungsgrenzen mehrheitlich weit überschritten haben.“ Landrat Hänsel stellt nicht in Abrede, dass vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage intensive Schutzmaßnahmen weiterhin dringend erforderlich sind. „Passgenauere Lösungen für die unterschiedlichen Situationen vor Ort wären aus meiner Sicht jedoch zielführender und könnten ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Gesundheitsschutz und unvermeidbaren Einschränkungen herstellen.“

In einem Interview mit der "Sächsischen Zeitung" am gleichen Tag sagte Ralf Hänsel auf die Frage, ob er vielleicht die gesundheitlichen Gefahren durch den Virus unterschätze: "Das würde ich als selbst von Corona Betroffener niemals tun. Es ärgert mich jedoch, dass sich niemand auf Bundesebene die Mühe macht, die zentralen Punkte allgemeiner Gesundheitsschutz auf der einen und Wohlergehen von Kindern und Familien auf der anderen Seite gegenüberzustellen und abzuwägen. Ich bin durchaus der Meinung, dass beides sich miteinander vereinbaren lässt. Kinder werden einen riesigen Schaden nehmen durch diese Gesetzgebung. Das regt mich sehr auf." Auf die Frage "Testen wir zu viel? Treibt das den Inzidenzwert im Landkreis Meißen hoch?" sagte er: "Das ist ein zweischneidiges Schwert. Zunächst wäre es doch hoch interessant, wie viel Prozent der Getesteten eigentlich positiv sind. Doch diese Statistik macht niemand. Ich würde es gern machen, habe die Zahlen aber nicht. Wir bekommen nur die positiven Fälle gemeldet. Wenn wir jetzt mehr testen, finden wir zwar mehr Infizierte, aber längerfristig senken wir auch die Anzahl der Infektionen, weil wir Leute in Quarantäne bringen, die so niemanden mehr anstecken können. Das sind zwei gegenläufige Effekte. Ja, Testen treibt den Inzidenzwert hoch, hat aber längerfristig einen positiven Einfluss darauf." Das sollte auch als gute Nachricht für Radeburg zu verstehen sein, das seit einigen Tagen mit einer Inzidenz von über 500 Spitzenreiter im Landkeis ist. In drei sächsischen Kommunen liegt dieser fragwürdige Wert sogar über 1000. 

Beim Gesundheitsamt Meißen sind aktuell rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschäftigt, darunter nach wie vor eine Vielzahl aus anderen Behörden. 
Auch 26 Soldaten der Bundeswehr sind derzeit im Landkreis Meißen an verschiedenen Stellen zur Bekämpfung der Coronakrise im Einsatz. Zwei weitere werden bereits morgen zur Unterstützung in Testzentren erwartet.

Der Vorstand der Elblandkliniken Rainer Zugehör wies in der Sitzung insbesondere auf die kritische Lage bei der Belegung der Intensivbetten hin. Bei einer allgemein niedrigeren Zahl an Covid-Patienten im Vergleich zu den bisherigen Wellen der Pandemie bereitet die hohe Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten gegenwärtig große Sorgen.

(Im Landkreis Meißen waren laut DIVI am 13. April nur noch 3 Intensivbetten frei. RAZ hat dazu beim Landratsamt angefragt: 60% der Intensivpatienten sind keine Coronafälle. Ist die Einschätzung richtig, dass es generell zu wenige Intensivbetten im Landkreis gibt? Antwort steht noch aus. -d.Red.)

Landkreis Meißen erlässt Allgemeinverfügung über inzidenzwertunabhängige Lockerungen

u.a. Click & Meet - Einkaufen nach Terminvereinbarung nicht mehr inzidenzabhängig sondern "bettenabhängig"

Die Sächsische Corona-Schutzverordnung sieht die Möglichkeit von inzidenzwertunabhängigen Lockerungen durch die Landkreise vor, wenn das festgelegte Maximum an belegten Krankenhausbetten an mit COVID-19 Erkrankten auf der Normalstation im Freistaat Sachsen nicht überschritten wird. Das Erreichen des festgelegten Maximums von 1.300 Betten wird durch die oberste Landesgesundheitsbehörde bekanntgegeben. (Den aktuellen Status der Bettenbelegung finden Sie ganz unten auf dieser Seite - d. Red.)

Vor dem Hintergrund, dass die Bettenbelegung derzeit vom Maximum entfernt ist,  erlässt der Landkreis Meißen die 13. Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (im Folgenden C-VO - d. Red.) und lockert damit mit Wirkung ab 06.04.2021 wie folgt einzelne Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie:

  • Click & Meet ist in bisher geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels sowie in Ladengeschäften nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit. Erforderlich ist die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygiene- und Testkonzept, welches den Zutritt für Kundinnen und Kunden nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests vorsieht. 
  • Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, ist ebenfalls zulässig. Benötigt wird hier ein Hygienekonzept, das für Betriebs-inhaber/innen und Beschäftigte zwei wöchentliche Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 sowie Maßnahmen, um durch gestaffelte Zeitfenster eine Ansammlung von Kundinnen und Kunden zu vermeiden, vorsieht. Diese benötigen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen einen tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests
  • Die Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist möglich. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten. Besucher müssen jeweils einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
  • Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist erlaubt.

Die Testpflicht gilt nicht für Personen unter sieben Jahren. Ein Test ist tagesaktuell, wenn dessen Vornahme zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.

Landrat Ralf Hänsel wies darauf hin, dass trotz der Lockerungen alle Regelungsinhalte der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung weiterhin gelten und ist überzeugt: „Wir sind noch nicht über den Berg und haben nach wie vor zu viele neue Infektionsfälle mit entsprechenden Krankheitsverläufen. Aus diesem Grund sind die Kontaktbeschränkungen, die Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen der Mund-Nasenbedeckungen weiterhin zwingend erforderlich.“ 
Das umfassende Testregime helfe dabei, die Kontakte noch effektiver nachverfolgen und so Infektionsketten schneller unterbrechen zu können. „Daher ist es enorm wichtig, die Testvorgaben stringent einzuhalten! Zur Sicherheit der Leistungserbringer sowie zur Sicherheit der Kundinnen und Kunden, aber vor allem, um dazu beizutragen, die seit heute geltenden Lockerungen beibehalten und vielleicht sogar ausbauen zu können“, wagte Landrat Hänsel einen vorsichtigen Blick in die Zukunft. Denn eines steht bereits fest: Sollten im Freistaat Sachsen mehr als 1.300 Normalbetten mit positiv gestesteten Patienten belegt sein sind die Lockerungen nicht mehr zulässig und gelten gemäß Nr. 7 der Allgemeinverfügung automatisch als zurückgenommen.

Wortlaut der 13. Allgemeinverfügung einschließlich Begründung.

Zur aktuellen Entwicklung im Landkreis, speziell in Radeburg und Umgebung

Die Entwicklung der "Inzidenz" im Vergleich Bund - Land - Kreis im Wochenverlauf können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Zahl der Personen, die aufgrund einen positiven PCR-Tests in behördlich angeordneter Quarantäne befinden sowie deren ebenfalls in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen finden Sie weiter untenauf dieser Seite - aufgeschlüsselt auf die Kommunen in unserem Verbreitungsgebiet. 

Die Zahl der gegenüber dem Vortag neu hinzugekommenen positiven PCR-Testergebnisse finden Sie ab sofort ebenfalls unten in der Tabelle "Positiv Getestete...". Leider erhalten wir weder eine statistische Aussage, wie viele Tests durchgeführt wurden, noch dazu, wieviele der positiv getesteten Personen auch Krankheitssymptome haben oder hatten. Seit 1. April ist ein inzidenzunabhängiges Kriterium eingeführt worden - die Bettenauslastung im Freistaat. Deshalb werden wir im Unterschied zum März nicht mehr die Belegungszahlen im Landkreis sondern die des Freistaates hier veröffentlichen.  Diese aktuellen Belegungszahlen finden Sie im "Wochentrend" ganz unten auf dieser Seite. 

Im Zeitraum vom 23.04.2021 bis 26.04.2021 sind in 31 überwachten Einrichtungen im Landkreis Meißen 39 neue Positivtests zu verzeichnen gewesen, darunter kein Hotspot! un din usnerer region nur 1 Fall im Kinderhaus Großdittmannsdorf und ein Fall in der Grundschule Radeburg. Augrund der hohen Zahl von Tests liegen symptomlose Einzelfälle nahe der statistischen Faschpositivenrate, dennoch ist eine Infektion von symptomlosen Betroffenen nicht auszuschließen. Alle durch PCR-Test bestätigten Fälle gehen in die Statistik ein, unabhängig von der medizinischen Diagnostik. Doppelzählungen sind durch das eingesetzte Fachprogramm Octoware ausgeschlossen, bestätigt das Landratsamt auf die Nachfrage von RAZ. Wie die Lage in unseren Kommunen im Einzelnen aussieht, können Sie in unten stehender Tabelle finden.

7-Tage-Inzidenz:

für Bund, Freistaat, Landkreis und Kommunen: Zahl der Neuinfizierten der letzten 7 Tage

Radeburg nicht mehr "Spitze" im Landkreis Datenquelle: Landesuntersuchungsanstalt
  So Mo Di Mi Do Fr Sa
Deutschland 165,6 169,3 167,6 160,6 154,9 153,4 148,6
Sachsen 218,8 232,0 226,5 210,3 214,3 210,7 204,1
Landkreis 198,2 196,9 199,8 180,8 185,3 184,9 167,1
Neu[1] 11 20 81 98 79 null 129
Radeburg 464,7 533,0 519,3 519,3 492,0 355,3 355,3
zum Vortag[2] -4 5 -1 null -2 -10 null
Moritzburg 108,1 72,1 60,1 60,1 60,1 84,1 84,1
zum Vortag[2] -1 -3 -1 null null 2 null
Ebersbach 159,7 182,5 228,1 228,1 250,9 136,9 136,9
zum Vortag[2] -1 1 2 null 1 -5 null
Thiendorf 372,3 372,3 425,5 425,5 345,7 398,9 398,9
zum Vortag[2] null null 2 null -3 2 null
Krankenhäuser SN              
stationär[3] 1100 1162 1196 1146 1080 1072 1050
intensiv[4] 411 422 411 407 411 402 399

Datenquellen: Gesundheitsamt Meißen, für Krankenhäuser: Krankenhauskoordinatoren Sachsen

* Kontaktpersonen einschl. Reiserückkehrer
[1] Zahl der am Tag neu hinzugekommenen "Positivmeldungen" 
[2] Saldo: Neumeldungen des Tages abzgl. der 8 Tage alten Fälle

Krankenhäuser Sachsen: Die Belegungszahl der Betten auf Normalstation ist relevant für alle inzidenzunabhängig geöffneten Einrichtungen. Inzidenzunabhänge Öffung ist nur bei einer Belegungszahl unter 1300 möglich.
[3] Zahl der mit positiven PCR-Test auf Normalstation liegenden Patienten
[4] Zahl der mit positivem PCR-Test auf Intensivstation liegenden Patienten
In Sachsen gibt es ca. 25.000 Krankenhausbetten und 1477 Intensivbetten.
[5] Zum Zeitpunkt der Aktualisierung lagen die Daten noch nicht vor.

 

SCHNELLTESTS IN RADEBURG UND UMGEBUNG

Nach 11 Testtagen in vier Wochen wurden 12 von fast 1000 Personen "positiv getestet". Die symptomlosen Personen mussten sich isolieren, sich mit ihrem Hausarzt telefonisch in Verbindung setzen und sich einem PCR-Test unterziehen. Nicht alle PCR-Tests bestätigten das Ergebnis des Schnelltests, aber alle  positiven PCR-Tests gingen unabhängig von der ärztlich festzustellenden tatsächlichen Symptomatik als "Neuinfektion" in die Statisik des Landkreises ein. Die relativ hohe Testquote in Radeburg im Verhältnis zur Einwohnerzahl könnte dazu beigetragen haben, dass Radeburg am 22.04. mit 423,7 die "Spitzenposition" bei der Inzidenz im Landkreis Meißen erreicht hat. Diese Position wurde erst am Freitag, den 30. April, wieder "abgegeben". Dem steht entgegen, dass auf die Teststützpunkte in Moritzburg ungefähr dasselbe zuträfe, dort die Inzidenz aber inzwischen nur noch zweistellig ist. Für weitergehende administrative Entscheidungen hat die örtliche Inzidenz jedoch ohnehin keine Bedeutung.

  • Radeburg: Testzentrum, F.-L.-Jahn-Allee 9 (Sportzentrum)
    Keine Anmeldung, Wartezeiten einplanen! PA und Chipkarte der Krankenkasse mitbringen.
  • Di + Do 09:00 - 14:00 Uhr, Mi. 12.00 - 18 Uhr

Zwei Testpunkte in Moritzburg

  • Boxdorf: Kosmetikstudio Claudia Ulbrich, Dresdner Straße 23
    Nur mit Anmeldung: 0173 3945055 oder www.coronatestpunkt.de
    Mo 07:30 - 13:00 Uhr, Mi 13:00 - 18:00 Uhr, Do 07:30 - 13:00 Uhr
  • Moritzburg: Lindengarten, Schloßalle 44
    Nur mit Anmeldung: 0173 3945055 oder www.coronatestpunkt.de
    Di 07:30 - 13:00 Uhr, Fr 13:00 - 18:00 Uhr

Weitere verfügbare Orte für Schnelltests

Der Landkreis hält eine eigene Seite mit "Coronatest-Kontaktdaten" des Landkreises vor - alles einschl. Öffnungszeiten über die Feiertage - vom Gesundheitsamt bis zu den Schnelltest-Einrichtungen (einschl. Information, ob man sich vorher anmelden muss oder nicht). Darüber hinaus finden Sie auf der Seite "Coronatests in Sachsen" durch Eingabe der Postleitzahl in eine interaktive Karte "für Sie naheliegende" Schnelltestmöglichkeiten jenseits der Kreisgrenze.

Alternative Selbttest

"Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Vornahme eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten." [§3a(1) C-VO] Es empfiehlt sich daher, bei Wahrnehmung eines testpflichtigen Termins (z.B. Friseur oder Click & Meet) - diese Möglichkeit zu nutzen. Für Beschäftigte, die mehrmals getestet werden müssen, gilt dies entsprechend. Für die Wahrnehmung des Termins genügt das Vorzeigen einer "qualifizierten Selbstauskunft nach Anlage 2 der C-VO". Andere Personengruppen müssen leider zwischen  den Kosten für den Selbsttest und dem Aufwand zur Erlangung eines Schnelltests abwägen.