Coronasituation in Radeburg und Umgebung bis 13. Juni

*zuletzt aktualisiert 08.06., 22:00 Uhr*

Hinweis: dieser Beitrag stellt die Situation dar, wie sie bis zum 13. Juni war - mit den damals geltenden, inzwischen überholten Regelungen.

Schnelltest

Schnelltest im Testzentrum: auch falsch-positive Tests gingen in die Statistik ein. Der Fehler wurde jetzt korrigiert.

LANDKREIS MEISSEN: MEHR ALS 1/3 DER SCHNELLTESTS FALSCH POSITIV

Das Landratsamt Meißen teilt in seiner Pressemitteilung vom 1. Juni zur Coronasituation mit, dass von 392 positiven Schnelltests 142 durch den PCR-Test nicht als positiv bestätigt wurden. Das entspricht einer Fehlerquote von 36%. Bei einem hauseigenen Qualitätscheck stellte sich heraus, dass (anders als bisher gemeldet) auch die Schnelltests (einschließlich der falsch positiven) in die gemeldeten Zahlen eingeflossen sind. Zu Doppelzählungen kam es dennoch nicht, weil die im Landratsamt eingesetzte Software die Zuordnung der Tests zu Personen datenschutzgerecht sicherstellt. Es war also die Statistik nur um die 142 falsch positiven Fälle nach unten zu korrigieren. "Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die nun bereinigte Datenmenge zu keinem Zeitpunkt einen Einfluss auf den Sieben-Tage-Inzidenzwert hatte," schreibt das Landratsamt. 

SEIT DONNERSTAG, 3. JUNI, SCHULEN WIEDER IM REGELBETRIEB

Das Landratsamt Meißen teilt in der o.g. Pressemitteilung vom 1. Juni außerdem mit, dass aufgrund von 5 Werktagen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 die Schulen u.a. wieder im Regelbetrieb öffnen dürfen. Gastrobetriebe dürfen im Innenbereich wieder öffnen, Hotels weider Gäste empfangen. Auch für den Sport gibt es Verbesserungen. Mehr zu den Regelungen unter "Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 50..."  bzw. "LANDKREIS MEISSEN: Inzidenz unter 50 - was gilt jetzt?" weiter unten auf dieser Seite.

RADEBURG am 27. Mai ERSTMALS "CORONAFREI" - aktuell 1 Fall

Radeburg wurde am Donnerstag, den 27.05.2021, erstmals als "coronafrei" ("Inzidenz" Null) gemeldet. Das Testzentrum meldete in der abgelaufenen Woche wieder einen Fall bei 248 Tests. Da es nicht sinnvoll erscheint, bei unseren kleinen Orten zwei- und dreistellige "Inzidenzen" zu vergleichen, wenn es sich in Wahrheit nur noch um Einzelfälle handelt, verzichten wir vorläufig auf die Darstellung der örtlichen Inzidenz sondern geben nur die Zahl der in den letzten sieben Tagen positiv getesteten Personen an. 

NEUE C-VERORDNUNG GILT NOCH BIS 13. JUNI

Die Staatsregierung hat in seiner Kabinettssitzung am 26. Mai eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO - hier C-Verordnung, d.Red.) beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. Die bisherigen Grundsätze für die Unterschreitung bzw. Überschreitung von Schwellwerten bzw. der maximalen Bettenkapazität werden ebenso beibehalten wie die Testauflagen. Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei Hausständen und in Innenräumen maximal fünf Personen, sonst zehn Personen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen nun zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit. Die Regelungen für die Maskenpflicht bleiben bestehen.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind somit zukünftig folgende Angebote möglich und Einrichtungen dürfen u.a. öffnen:

  • Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen; Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung Testpflicht ist erlaubt.
  • Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder
  • Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.
  • In der neuen C-Verordnung (§12) steht außerdem, dass "die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außenbereich für Besucherinnen und Besucher mit Kontakterfassung" erlaubt ist. "Sitzen in einem Gastronomiebetrieb im Außenbereich Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen." - dies ist nicht Bestandteil der PM, d. Red.

Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 50  (WIRKSAM ab Do., 3. Juni IM LANDKREIS MEISSEN - d.Red.) besteht DARÜBER HINAUS die Möglichkeit

  • Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder in den Regelbetrieb zurückzuführen;
  • die Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher zu öffnen (sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen);
  • von Übernachtungsangeboten nach vorheriger Terminbuchung, mit Kontakterfassung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes;
  • privater Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind mit bis zu zehn Personen;
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, fällt die Testpflicht u.a. in den folgenden Bereichen weg:

  • für Kunden im Einzelhandel
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Zoos
  • Botanische Gärten sowie Freizeit- und Vergnügungsparks
  • Kulturstätten

Quelle der Pressemitteilung (PM)

LANDKREIS MEISSEN: Inzidenz unter 50 - was gilt jetzt?

Zur aktuellen Entwicklung im Landkreis, speziell in Radeburg und Umgebung

Der Landkreis Meißen hat am 1. Juni den fünften Werktag in Folge den Schwellenwert von 50 nach der Sieben-Tage-Inzidenz des RKI unterschritten.  Ab Donnerstag, 3. Juni 2021, treten die Regelungen der C-Verordnung für Inzidenzen zwischen 50 und 100 in Kraft (siehe oben). Das Landratsamt Meißen hat eine entsprechende Notbekanntmachung auf der Website www.kreis-meissen.de – Aktuelles – Bekanntmachungen veröffentlicht. 

Keine Testpflicht für vollständig geimpfte und für genesene Personen

Eine wesentliche Neuerung der Verordnung betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen (siehe § 9 Abs. 6 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO). Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus. Die Befreiung von der Testpflicht gilt nicht für Personen, die mindestens ein Symptom zeigen, das auf eine Infektion mit SARS CoV-2 hinweist. Zudem bleiben die Testpflichten im Zusammenhang mit dem Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (§ 29 der Verordnung) bestehen.

Als Genesene gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung der Infektion nachweisen. Als Nachweis werden - jeweils mit Angabe des Testzeitpunktes - anerkannt:

  • das Laborergebnis,
  • ein ärztliches Attest über die erfolgte Infektion auf der Grundlage eines PCR-Tests oder
  • der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes, soweit in diesem der positive PCR-Test als Begründung aufgeführt ist oder
  • eine Bestätigung des zuständigen Gesundheitsamtes.

Genesenen Personen, denen die angeführten Nachweise nicht vorliegen, wenden sich bei Bedarf bitte an ihren Hausarzt oder per E-Mail an das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen unter der E-Mail-Adresse ga.bescheidnoSpam@kreis-meissen.de. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen wird um Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens, des Wohnortes sowie des Geburtsdatums gebeten.

Wie entwickelt sich die "Inzidenz" im Landkreis weiter?

Die Entwicklung der "Inzidenz" im Vergleich Bund - Land - Kreis im Wochenverlauf können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Da es nicht sinnvoll erscheint, bei unseren kleinen Orten zwei- und dreistellige "Inzidenzen" zu vergleichen, wenn es sich in Wahrheit nur noch um Einzelfälle handelt, verzichten wir vorläufig auf die Darstellung der örtlichen Inzidenz sondern geben nur die Zahl der in den letzten sieben Tagen positiv getesteten Personen an - in der Tabelle unten aufgeschlüsselt auf die Kommunen in unserem Verbreitungsgebiet. 

Beim digitalen Treffen des Krisenstabes Infektionsschutz ab Dienstag, dem 25. Mai wurde deutlich, dass sich die entspannte Lage stabilisiert hat. Dies zeigt sich in den Elblandkliniken ebenso wie im Gesundheitsamt. So verlagern sich dort die Anfragen bereits hin zu anderen Themen, wie Reiserückkehrer und Hygienekonzepte. „Der Krisenstab des Landkreises Meißen wird bis auf Weiteres nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch nach Bedarf zusammentreten“, sagte Landrat Ralf Hänsel abschließend.

Im Zeitraum vom 01.06.2021 bis 03.06.2021 sind in den überwachten Einrichtungen im Landkreis Meißen keine "Hotspots" zu verzeichnen gewesen. Im Krankenhaus Meißen wurden zwei Patienten positiv getestet, zwei Einzelfälle gab es in Kindereinrichtungen. Sofern es keine Hotspots gibt, werden wir bei weite rso geringen Fallzahlen hier nicht weiter zu den überwachten Einrichtungen informieren. Interessierte erhalten diese Informationen auf der Seite Corona-Statistiken des Landkreises Meißen.

Mutmaßliches Infektionsgeschehen

"7-Tage-Inzidenz" in Bund, Freistaat und Landkreis sowie Zahl der positiv Getesteten der letzten 7 Tage in den Kommunen

Datenquelle: Landesuntersuchungsanstalt
  Mi Do Fr Sa So Mo Di
Deutschland 35 37 30 26 25 24 23
Sachsen 43 40 29 26 25 26 22
Landkreis 39 34 26 24 25 25 21
Neu[1] 14 18 6 7 null 1 16
Radeburg[2] 3 3 1 1 1 2 2
Moritzburg[2] 2 2 null null null null null
Ebersbach[2] 3 3 3 3 3 2 1
Thiendorf[2] 2 2 2 2 2 2 2

Datenquellen: Gesundheitsamt Meißen

Die "7-Tage-Inzidenz" ist eine Zählrate, die die in den letzten sieben Tagen in einem Betrachtungsraum (Staat, Landkreis, Kommune) hinzugekommene Anzahl an positiv getesteten Fällen (unabhängig vom Krankheitsbild), ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzt und dann mit 100000 multipliziert. Damit entstehen vor allem in kleinen Orten schon durch wenige Einzelfälle extrem hohe Zahlen sowie extreme Schwankungen, während Großsstädte einzelne Fallzahlen leicht "wegstecken" können. Eine geeignetere Kennzahl (die in vielen anderen Ländern genutzt wird) ist die so genannte Positivenrate. Sie wird vor allem deshalb immer interessanter je mehr Symptomlose sich testen lassen. Leider gibt es zur Positivenrate lediglich wöchentliche Angaben vom RKI auf Bundes- und Landesebene, aber keine Zahlen für die Landkreise. Sachsen ist Anfang Mai mit 10% in dieser Rechnung "nur" auf Platz 4 in Deutschland und nicht Spitzenreiter. Auf Basis der Testergebnisse im Impfzentrum Radeburg läge die Positivenrate bei uns sogar nur um ca. 1%. Bei dieser Kennzahl spielt die Größe / Kleinheit der Kommune keine Rolle.

[1] Zahl der am Tag neu hinzugekommenen "Positivmeldungen" 
[2] Anzahl der in den letzten 7 Tagen mit PCR positiv getesteten Personen
[3] Zum Zeitpunkt der Aktualisierung lagen die Daten nicht vor.

SCHNELLTESTS IN RADEBURG UND UMGEBUNG

Nach mittlerweile 24 Testtagen in neun Wochen waren 16 von 1890 Tests "positiv". Nach vier Wochen ohne positive Fälle ist in dieser Woche wieder ein Fall festgestelltg worden. Die relativ hohe Testquote in Radeburg im Verhältnis zur Einwohnerzahl könnte dazu beigetragen haben, dass Radeburg am 22.04. mit 423,7 die "Spitzenposition" bei der Inzidenz im Landkreis Meißen übernahm. Diese Position wurde erst am Freitag, den 30. April, wieder "abgegeben". Danach fiel die Inzidenz in Radeburg kontinuiertlich ab und erreichte am 27. Mai erstmals den Wert "Null" seit Beginn der Datenerfassung. Die Befürworter der Tests dürfen das als einen Erfolg für sich verbuchen. Für weitergehende administrative Entscheidungen hat die örtliche Inzidenz jedoch keine Bedeutung. Maßgebend ist die "Inzidenz" im Landkreis. 

  • Radeburg: Testzentrum, F.-L.-Jahn-Allee 9 (Sportzentrum)
    Keine Anmeldung, Wartezeiten einplanen! PA und Chipkarte der Krankenkasse mitbringen.
    Di + Do 09:00 - 14:00 Uhr, Mi. 12.00 - 18 Uhr
  • Radeburg: Testpunkt dm-Drogeriemarkt, Lindenweg 1a,
    Nur mit Anmeldung 035208 346628 oder online Termin buchen

Zwei Testpunkte in Moritzburg

  • Boxdorf: Kosmetikstudio Claudia Ulbrich, Dresdner Straße 23
    Nur mit Anmeldung: 0173 3945055 oder www.coronatestpunkt.de
    Mo 07:30 - 13:00 Uhr, Mi 13:00 - 18:00 Uhr, Do 07:30 - 13:00 Uhr
  • Moritzburg: Lindengarten, Schloßalle 44
    Nur mit Anmeldung: 0173 3945055 oder www.coronatestpunkt.de
    Di 07:30 - 13:00 Uhr, Fr 13:00 - 18:00 Uhr

Weitere verfügbare Orte für Schnelltests

Der Landkreis hält eine eigene Seite mit "Coronatest-Kontaktdaten" des Landkreises vor - alles einschl. Öffnungszeiten über die Feiertage - vom Gesundheitsamt bis zu den Schnelltest-Einrichtungen (einschl. Information, ob man sich vorher anmelden muss oder nicht). Darüber hinaus finden Sie auf der Seite "Coronatests in Sachsen" durch Eingabe der Postleitzahl in eine interaktive Karte "für Sie naheliegende" Schnelltestmöglichkeiten jenseits der Kreisgrenze.

Tagesaktueller Test - was ist das?

Corona-Tests im Überblick

Tagesaktuelle Antigen-Schnelltests haben ihren Namen, weil bei dem Test ein Ergebnis schnell (in wenigen Minuten) an Ort und Stelle vorliegt, sie aber auch nur 24 stunden gültig sind. Bei einem positiv ausfallenden Test werden körperfremde Molekülstrukturen entdeckt, die von der Oberfläche des SARS-COV-2-Virus stammen können und die in aller Regel von der körpereigenen Immunabwehr durch die Bildung z.B. von Antikörpern selbst zerstört werden. Die Schnelltests müssen von geschultem Personal (zum Beispiel in einem Testzentrum) durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Im Falle eines positiven Schnelltests besteht Meldepflicht. Die Meldung erfolgt durch den testenden an das zuständige Gesundheitsamt. Die getestete Person muss sich bis zum Vorliegen eines PCR-Testergebnisses isolieren. Ist auch das PCR-Testergebnis positiv sind die Anordnungen des Gesundheitsamtes zur Quarantäne zu befolgen.

Tagesaktuelle Antigen-Selbsttests haben ihren Namen, weil die Tests (ähnlich wie ein Schwangerschaftstest) selbst durchgeführt werden können. Sie sind ebenfalls nur 24 Stunden gültig. Technisch funktioniert der Selbsttest wie ein Schnelltest. Es erfolgt ein Nachweis von molekularem Antigenmaterial. Ein Schnelltest ist ab 22. Mai nur gültig, wenn er vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (z.B. Friseur) durchgeführt wird. Ausnahme: der Test erfolgte bereits beim Arbeitgeber. "Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Vornahme eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten." [§3a(1) C-VO] Es empfiehlt sich daher, bei Wahrnehmung eines testpflichtigen Termins (z.B. Friseur oder Click & Meet) - diese Möglichkeit zu nutzen. Für Beschäftigte, die mehrmals getestet werden müssen, gilt dies entsprechend. "Die im Rahmen dieser betrieblichen Testung ausgestellten Nachweise zählen als tagesaktueller Testnachweis auch für andere Angebote," erklärt das SMS. Im Falle eines positiven Selbttests gilt das selbe wie beim Schnelltest.

PCR-Tests gelten als der "Goldstandard" beim Nachweis des SARS-COV-2-Virus, denn sie sind weniger fehleranfällig als Antigentests. Sie sind aber dennoch fehleranfällig und können teilweise falsche positive oder falsche negative Resultate ergeben sowie auf nicht-infektiöse Viren­fragmente einer früheren Infektion reagieren. Das RKI schreibt: "Die RNA von SARS-CoV-2 (ist) bei vielen Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar." Es ist deshalb falsch, bei den Meldezahlen von "Neuinfektionen" zu sprechen.

Antikörpertests bieten den sichersten Nachweis mit Sensitivitäten bis zu 100 % und Spezifitäten von bis zu 99,8 % (123). Dennoch kann sich das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium seit einem Jahr nicht dazu durchringen, eine Regelung für die Kostenerstattung von Testungen auf das Vorhandensein von Antikörpern durch die gesetzliche Kran­ken­ver­siche­rung zu treffen, da noch ungeklärt sei, inwieweit ein Antikörpernachweis etwas über die Immunität aussage.“ Diese Aussage erscheint aufgrund der Menge an inzwischen vorliegenden Daten fadenscheinig, weil der Nachweis von Antikörpern des Typs IgM und IgG auch und gerade bei Corona beweist, dass eine Infektion schon länger zurückliegt und man keine Neuinfektion darstellt. Man muss diesen Test also derzeit selbst bezahlen und er dient leider nur dem eigenen guten Gewissen. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch, durch Nachweis von IgG-Antikörpern von einer Quarantäne entbunden zu werden.