So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung im Monat Februar

*zuletzt aktualisiert 01.03., 13:00Uhr*

Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 10. Februar die sächsische Corona-Schutz-Verordnung bis 7. März verlängert. Sachsen belässt den wichtigen Grenzwert für die "7-Tage-Inzidenz" bei 100. Die wesentlichsten Neuerungen sind, dass Friseur, Fußpflege sowie Musik- und Fahrschulen wieder öffnen dürfen und geschlossene Läden "Click & Collect Service" anbieten können. Nimmt man "Fremde" im Auto mit, müssen alle Passagiere, auch der Fahrer, MNS tragen.

Foto: Annett Meißner

Foto: Annett Meißner

17. Februar: Landkreis Meißen lockert

"Inzidenz" auf tiefstem Wert seit Ende Oktober, MEI hebt nach 5 Tagen "unter 100" Ausgangssperre auf

Vertreter des Landratsamtes, der Polizei, der ELBLANDKLINIKEN, der Gemeinden sowie der Bundeswehr tauschten sich am Dienstag, dem 17. Februar, im Krisenstab des Landkreises Meißen über die aktuelle Corona-Lage aus. Deutlich zu spüren war in den Kurzberichten die Erleichterung darüber, dass sich die Situation entspannt. Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit: „Der Landkreis Meißen ist zum heutigen Stand einer der wenigen Landkreise im Freistaat, bei denen der 7-Tage-Inzidenzwert aller Städte und Gemeinden aktuell unter 200 liegt.“ Diese Werte könnten sich jedoch morgen bereits wieder ändern, dämpfte sie den kleinen Lichtblick.
Der so genannte 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen liegt seit 11. Februar beständig unter 100 neu Positivgetesteten auf 100 000 Einwohner. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat der Landkreis Meißen am Dienstag, dem 17.Februar, von seiner in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Möglichkeit der Lockerung einzelner Schutzmaßnahmen Gebrauch gemacht.

Was gilt ab wann? 

Die bislang geltende nächtliche Ausgangssperre sowie die Beschränkung von Versorgungsgängen, Sport und Bewegung auf einen Umkreis von 15 Kilometern wurden aufgehoben. Die in Nachbarlandkreisen geltenden 15-Kilometer- Bewegungsbeschränkungen sind jedoch ggf. zu beachten.
„Die sächsische Verordnung enthält keinen Automatismus, sondern auch bei einer Unterschreitung des Inzidenzwertes muss geprüft werden, ob die konkrete Situation vor Ort Lockerungen tatsächlich zulässt“, erläuterte Landrat Ralf Hänsel am Rande der Sitzung des Krisenstabes. „Dabei haben wir vor allem die Lage in den ELBLANDKLINIKEN, in den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie in den Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Blick genommen. Zudem wollten wir sicher sein, dass der Wert von gestern keinen Wochenendeffekt enthält, der in der Vergangenheit die statistischen Werte beeinflusst hat.“ 
Da die Mitglieder des Krisenstabes keine Bedenken gegen eine Lockerung der Schutzmaßnahmen vorbrachten, konnte die Neunte Allgemeinverfügung des Landkreises heute auf der Homepage des Landkreises Meißen veröffentlicht werden. Sie und damit die genannten Lockerungen treten am 17. Februar 2021 um 00:00 Uhr in Kraft.
Landrat Ralf Hänsel äußerte die Hoffnung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger trotz der kleinen Lockerungen weiterhin verantwortungsvoll an die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie weiteren Schutzmaßnahmen halten. „Auch wenn der derzeitige Lockdown wirkt, sind wir noch nicht über den Berg.“
Der Landkreis Meißen hat zudem bezüglich der Quarantäne die Achte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen erlassen. Sie ist am 17. Februar in Kraft getreten und regelt die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv getesteten Personen. (Begriffsklärung weiter unten auf dieser Seite - d.Red.) Der Schutz vor den Virusmutationen wird jetzt strenger geregelt.
Der Krisenstab des Landkreises Meißen traf sich am 17. Februar vorerst zum letzten Mal in der wöchentlichen Regelmäßigkeit und wird bis auf Weiteres nach Bedarf einberufen.
Vorerst bleibt die Corona-Hotline des Landratsamtes Meißen geschalten, jedoch ohne Wochenenddienst. Unter der Telefonnummer 03521 725-3435 können Mo, Mi und Fr 8 - 15 Uhr und Di und Do. 8 - 17 Uhr Fragen gestellt werden.

Hilfseinsätze der Bundeswehr wurden beendet

Am Freitag, dem 19. Februar, endete der Einsatz der Bundeswehr im Klinikum Meißen und im Landratsamt. Ronald Voigt, Amtsleiter für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, dankte – auch im Namen von Landrat Ralf Hänsel – den Kameradinnen und Kameraden noch einmal für die geleistete Unterstützung.
Der Einsatz der Bundeswehr im Landkreis Meißen begann hauptsächlich am 2. November 2020. Seit dem unterstützte die Bundeswehr für zwei bis vier Wochen jeweils in Teams von zwei bis 14 Soldaten acht Heime und Wohnstätten, die besonders von der Pandemie betroffen waren. Zwei Teams widmeten sich außerdem in Pflegeeinrichtungen der Durchführung von Schnelltests.
Auch das Gesundheitsamt in Meißen erhielt über 119 Tage tatkräftige Unterstützung bei der Nachverfolgung der Infektionsketten, zu Spitzenzeiten mit bis zu gleichzeitig 30 Soldaten. Dankbar für die besondere Unterstützung waren außerdem die ELBLANDKLINIKEN. Von der Pflege, der mobilen Probenahme, der Logistik, dem innerklinischen Krankentransport bis hin zur Covid-Station waren die Soldaten aufgeteilt in Teams von vier bis zwölf Soldaten vielseitig im Einsatz.

Zur aktuellen Entwicklung im Landkreis und in unserer Umgebung

Die Entwicklung der "Inzidenz" im vergleich Bund - Land - Kreis im Wochenverlauf können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Zahl der Personen, die aufgrund einen positiven PCR-Tests in behördlich angeordneter Quarantäne befinden sowie deren ebenfalls in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen finden Sie weiter untenauf dieser Seite - aufgeschlüsselt auf die Kommunen in unserem Verbreitungsgebiet. 

Die Zahl der gegenüber dem Vortag neu hinzugekommenen positiven PCR-Testergebnisse finden Sie ab sofort ebenfalls unten in der Tabelle "Positiv Getestete...". Leider erhalten wir weder eine statistische Aussage, wie viele Tests durchgeführt wurden, noch dazu, wieviele der positiv getesteten Personen auch Krankheitssymptome haben oder hatten. Seit 22. Februar ist die Zahl der "Coronaposiven" in Krankenhäusern des Landkreises stabil unter 100 und die Zahl der Coronapatienten auf Intensivstationen einstellig. Die aktuellen Belegungszahlen finden Sie im "Wochentrend" weiter unten auf dieser Seite. Der Landkreis verfügt über 1200 Betten, darunter 63 Intensivbetten.  

In den überwachten Schwerpunkt-Einrichtungen (Krankenhäuser, Kindereinrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen) sind 11 neue Fälle zu verzeichnen. In die Tabelle unten eingeflossen sind 4 Positivtests von Donnerstag / Freitag in Radeburger Einrichtungen - 3 in der KiTa "Sophie Scholl" und ein Fall in der Grundschule. Vorsorglich wurden in der KiTa der betroffene Bereich (einer von vier) geschlossen, in der Grundschule die als Kontaktpersonen betroffene Klasse, was den großen Zuwachs an Kontaktpersonen erklärt. Betroffen sind auch Schüler aus Thiendorf (OT Tauscha). Wie die Lage in unseren Kommunen im Einzelnen aussieht, können Sie in unten stehender Tabelle finden.

Landkreis verschickt abgelaufene Quarantänebescheide

Das Amt erläutert den Hintergrund

Fragen gab es in den vergangenen Tagen von Einwohnerinnen und Einwohnern, die Quarantänebescheide für bereits zurückliegende Zeiträume erhielten. Dazu heißt es aus dem Landratsamt: "Betroffen sind Personen, die in der Hoch-Zeit der Corona-Pandemie im November und Dezember als Indexfall oder Kontaktperson in Quarantäne mussten und damals mündlich in Quarantäne versetzt wurden. Die Vielzahl der Betroffenen benötigt den Bescheid zur Vorlage beim Arbeitgeber, daher hat das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen diese Bescheide noch erstellt und versandt. Nunmehr sind damit alle Fälle aufgearbeitet."

Künftig sollen betroffene Personen anstelle eines Bescheides – sofern vorhanden – eine Information per E-Mail erhalten. Ansonsten gilt die 7. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Eine Zusammenfassung des Inhalts der Verfügung und Begriffsklärung zum genannten Personenkreis finden Sie in unserem Beitrag "So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung von Ende Dezember '20 bis Ende Januar '21" im Abschnitt "Durch Inzidenzen über 400 ausgelöste Sonder-Maßnahmen" und "Begriffsklärung: Positiv Getestete, Kontaktpersonen der Kategorie I und Verdachtspersonen".

"7-Tage-Inzidenz" Deutschland - Sachsen - Kreis Meißen im Vergleich

Quelle: RKI Corona Dashboard
Di Mi Do Fr Sa So Mo  
Deutschland 60,5 59,3 61,7 62,6 63,8 63,8 65,8  
Sachsen 70,7 66,2 71,3 75,3 78,0 77,8 84,3  
Meißen 69,1 72,8 73,2 79,0 82,3 81,5 88,5  

Die Tabelle "Inzidenz im Landkreis Meißen" von Ende Dezember bis Ende Januar finden Sie ab sofort hier: So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung von Ende Dezember '20 bis Ende Januar '21

Laut RKI (Glossar) beschreibt "die Inzidenz die Menge von Zugängen (Inzidenzfälle) in einen Bestand von Kranken/Betroffenen." In der gegenwärtigen Corona-Praxis wird aber die Zahl von positiven PCR-Tests (die ein Indiz für eine möglicherweise vorliegende oder zurückliegende Infektion sind) innerhalb von 7 Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gesetzt und mit 100000 multipliziert. Inzidenz  (z.B.) 200 bedeutet, dass 2 von 1000 Bürgern positiv getetet wurden. Diese zwei müssen noch nicht einmal ansteckend oder gar krank sein. Trotzdem besteht kein Grund zu Sorglosigkeit, denn es wurden nicht alle von den "1000 Bürgern" getestet, so dass eine Dunkelziffer durchaus auch höher sein kann. Darüber hinaus besteht eine Kohärenz zwischen der Anzahl der Tests und der darunter positiven Fälle (mehr Test = mehr Positive), so dass die "Inzidenz" allein keinen Aussagewert für die tatsächliche epidemische Lage hat.
Infoquelle zur Bewertung dieser Testpraxis (Norddeutscher Rundfunk / NDR) - Suchwort: Melderate (PDF, 0,8 Mb)
 

Positiv getestete Personen und Kontaktpersonen im Kreis Meißen, speziell RAZ-Verbreitungsgebiet

Wochentrend aktuell positive und Kontaktpersonen*

  Di Mi Do Fr Sa So Mo  
Landkreis 185 184 219 271 289 263 260 237
Neu[1] 14 38 57 45 29 28 null  
Kontaktp.* 359 379 437 521 534 535 530  
Radeburg 10 9 12 18 17 16 15  
Kontaktp.* 6 3 3 51 52 52 53  
Moritzburg 11 13 15 11 10 10 8  
Kontaktp.* 13 17 17 18 19 18 12  
Ebersbach null null 1 1 1 2 2  
Kontaktp.* null null 1 2 2 2 2  
Thiendorf 1 2 3 5 5 6 6  
Kontaktp.* null 5 8 10 10 12 23  
Krankenhäuser                
stationär[2] 96 91 82 82 77 75 75  
dar. intensiv[3] 8 9 8 8 8 7 7  

Datenquelle: Gesundheitsamt Meißen

* Kontaktpersonen einschl. Reiserückkehrer
[1] Zahl der am Tag neu hinzugekommenen "Positivmeldungen" 
[2] als "stationär aufgenommen" gemeldete "positiv Getestete" - unabhängig vom Status der Quarantäne.
[3] darunter auf der Intensivstation behandelte
Der Landkreis verfügt über 1200 Betten, darunter 63 Intensivbetten.

Sonder-Maßnahmen des Landkreises Meißen bleiben bis 31. März in Kraft

Das Landratsamt Meißen geht auch weiterhin davon aus, dass ein strenges Verhaltensregime von positiv Getesteten, Kontaktpersonen und Verdachtspersonen dazu beitragen kann, den so genannten Inzidenzwert weiter zu senken. Mehr dazu unter dem Beitrag  "Die durch Inzidenzen über 400 ausgelösten Sonder-Maßnahmen im Landkreis Meißen bleiben bis 31. März in Kraft." im Artikel "So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung von Ende Dezember '20 bis Ende Januar '21". Auch die 

Begriffsklärung: Positiv Getestete, Kontaktpersonen der Kategorie I und Verdachtspersonen

finden Sie auf dier Seite.

 

Weitere Informationen von allgemeinem Interesse

15. Februar bis 7. März: Was hat der Freistaat neu geregelt?

Click & Collect ab 15. Februar erlaubt

Händler in Sachsen dürfen darüber hinaus ab 15. Februar den so genannten Click & Collect Service anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware von Kunden im Geschäft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden. Näheres dazu unter "Was bedeutet Click und Collect" weiter unten auf dieser Seite und unser Kommentar "Sachsen erlaubt Click & Collect - als letztes Bundesland".

Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 1. März öffnen

Bedingung ist ein Hygienekonzept, dass eine wöchentliche Testung von Betriebsinhabern und Beschäftigten vorsieht sowie das Tragen medizinischer Masken (MNS). Bei Friseuren ist zusätzlich ein Terminmanagement einzuführen, um durch gestaffelte Zeitfenster die Ansammlung von Kunden zu vermeiden.

Musik- und Fahrschulen dürfen für berufsbedingte Fälle ab 1. März öffnen

Fahrschulen für Kraftfahrzeuge dürfen ab 1. März unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die anschließende Prüfung berufsbedingt erforderlich ist. Ebenfalls erlaubt ist Musik-Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Dies gilt aber nur für Personen, die 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die 2021 an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Auch Lehrende in Fahrschulen oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, müssen sich wöchentlich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Dies muss Bestandteil der Hygienekonzepte sein. Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 im Freistaat Sachsen und im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge überschritten wird, sind Fahrschulen und Musikschulen wieder zu schließen.

Sind "fremde" Passagiere im Kfz: MNS-Pflicht, auch für den Fahrer

Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Kraftfahrzeugen, die mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen besetzt sind. Dies gilt insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen. Handwerker und Dienstleister müssen in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber ebenfalls medizinische Masken tragen, sofern dort andere Personen anwesend sind.

Sachsen belässt Grenze für Ausgangssperre bei "Inzidenz 100"

wenn der "7-Tage-Inzidenzwert" von 100 neuen positiven PCR-Tests auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge unterschritten wird, können die jeweiligen Landkreise oder der Kreisfreien Städte

  • die nächtliche Ausgangssperre aufheben
  • die Beschränkung zulässiger Einkäufe für Gegenstände des täglichen Bedarfs auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich aufheben
  • Individualsport und Bewegung im Freien auch außerhalb des 15-km-Radius ohne touristische Zwecke und Ziele unter Beachtung der Kontakt- und Hygieneregeln sowie unter der Berücksichtigung der in den Nachbarlandkreisen möglicherweise noch geltenden 15-Kilometer-Regel erlauben.

Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, sind diese Maßnahmen zurückzunehmen.

Quelle dieser Information: Pressemitteilung des SMS

Schulen, Internate und Kindertagesstätten bleiben geschlossen, außer

dass die Schüler der Abschlussklassen weiterhin die Schulen besuchen dürfen. Die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen werden zum 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Für Grundschüler ist die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. 

Quelle dieser Information: Pressemitteilung des SMS

Begriffsklärung: Positiv Getestete, Kontaktpersonen der Kategorie I und Verdachtspersonen

Das Landratsamt Meißen geht davon aus, dass ein strengeres Verhaltensregime von positiv Getesteten, Kontaktpersonen und Verdachtspersonen dazu beitragen kann, den so genannten Inzidenzwert weiter zu senken. Deshalb richtet sich die 7. Allgemeinverfügung besonders an den genannten Personenkreis. Die folgende Darstellung ist vereinfacht - im Zweifel informieren Sie sich weiter über die unten stehenden Links

Als "positiv Getestete" gelten schlussendlich alle Personen, bei denen ein so genannter "PCR-Test auf das Corona-VIrus SARS-Cov2" ein Indiz auf eine Coronainfektion ergeben hat - unabhängig davon, ob die getestete Person Krankheitssymptome hat oder nicht. Bei allen anderen Tests (z.B: Schnelltests, Antigentest) ist ein PCR-Test nachträglich durchzuführen, falls diese positiv waren. Bei einem positiven anderen Test hat man sich so lange als infiziert zu betrachten, bis dies ein negativer PCR-Test widerlegt hat. Am 20. Januar änderte die WHO ihre Richtlinien zurück auf den ursprünglichen Stand (wie hier oben schon formuliert), dass ein PCR-Test nur ein Indiz ist und nur bei Vorliegen von Symptomen einen Aussagewert hat. (hier die Original-Quelle der WHO)

Kontaktpersonen der Kategorie I gelten alle Personen, die mit einer positiv getesteten Person länger als 15 Minuten in einem Abstand unter 1,5 m  in Kontakt waren. Dies sind in jedem Fall Personen aus dem eigenen Hausstand. Der Kreis kann aber deutlich größer sein. 

Verdachtspersonen sind alle Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten. Häufige Symptome einer COVID-19-Erkrankung sind laut Bundesgesundheitsministerium Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksstörungen. Diese sind auch für Erkältungskrankheiten, Grippe und grippale Infekte typisch. Daneben können auch folgende (weniger typische) Symptome auftreten: Kurzatmigkeit, Atemnot, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Hautausschlag, Bindehautentzündung, Lymphknotenschwellungen, Schläfrigkeit, Bewusstseinsstörungen - ebenfalls Symptome, die auch bei anderen Krankheiten auftreten. Das Bundesgesundheitsministerium empfielt: Bleiben Sie zu Hause und halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. Lassen Sie sich telefonisch von Ihrer Hausarztpraxis beraten, wie die nächsten Maßnahmen aussehen sollen. Sie sollten auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis oder ein Testzentrum aufsuchen.

Hinweis: Dieser Abschnitt wurde redaktionell erstellt. Im Zweifel überprüfen Sie die Informationen direkt bei den hier verwendeten Quellen:

Was ist ein Click & Collect Service und was ist dabei zu beachten?

Click & Collect ("Anklicken und Einsammeln") kurz: C&C bedeutet, dass online oder telefonisch in einem Geschäft bestellte Ware vom Kunden selbst im Geschäft abgeholt wird. Diese Methode gab es auch schon vor dem Lock Down und sollte dem Kunden Versandkosten ersparen. Sie wurde vor allem von kleinen Händlern genutzt, die über Ebay in das Onlinegeschäft einstiegen. Während des Lock Downs war dies eine Chance, wenigstens minimal "im Geschäft" zu bleiben. 

"Unter Beachtung strenger Regeln vor Ort" erlaubt nun auch Sachsen als letztes Bundesland den kleinen Einzelhändlern, am Onlinegeschäft zu partizipieren. Die teilnehmenden radeburger Geschäfte finden Sie über den Menüpunkt Radeburg-offen auf unserer Webseite.

Die strengen Regeln sind: 

  • Die Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.
  • Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
  • Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen.
  • Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet.
  • Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird.
  • Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske (MNS) tragen.
  • Der Bezahlvorgang sollte (das heißt: sie muss nicht) kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.

Quelle der Information zu den Regeln: SMWA

Widerspricht die Maskenpflicht im Auto der STVO?

Seit 15. Februar müssen "fremde" Pkw-Insassen Maske tragen - auch der Fahrer

Eine der "Corna-Neuerungen" seit letzter Woche: Maskenpflicht, wenn "Fremde" mit im Auto sitzen – ausdrücklich auch für Fahrer. Kommentatoren auf Facebook merkten an, dass dies gegen das in der StVO vorgeschriebene „Verhüllungsverbot“ verstößt. Auf unsere Nachfrage antwortete das Verkehrsministerium wie folgt:

„Grundsätzlich darf der Führer eines Kraftfahrzeuges sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist, vgl. § 23 Abs.4 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dem Verhüllungsverbot unterliegen auch Mund-Nasen-Schutzmasken, wenn im Fahrzeug selbst keine Ansteckungsgefahr droht. Anders ist es, wenn eine Ansteckungsgefahr der Fahrgäste/ Mitfahrer durch den Fahrer nicht auszuschließen ist. In diesem Fall geht der Gesundheitsschutz des Einzelnen vor und dient zudem noch der Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021 besteht nunmehr die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Kraftfahrzeug, wenn dieses mit Personen unterschiedlicher Hausstände besetzt ist. Der Gesundheitsschutz geht insoweit der Verfolgung von Verkehrsverstößen, sprich dem Schutz der Allgemeinheit von nicht entdeckten Ordnungswidrigkeiten, vor.
Der Sinn und Zweck der Regelung des Verhüllungsverbotes ist mit der Regelung in der Corona-Schutz-Verordnung nicht eingeschränkt. Auch ist eine Fahrererkennung nicht gänzlich unmöglich. Der Fahrer sollte allerdings beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes darauf achten, dass die Augen und Ohren unbedeckt bleiben. Andernfalls kann von einem Verstoß gegen das Verhüllungsverbot ausgegangen werden.
Die sächsischen Bußgeldstellen sollen in diesem Sinne entscheiden.“

Archivierte Beiträge

Übersicht über hier veröffentliche, archivierte Beiträge

Die folgenden Beiträge wurden mit dem Artikel "So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung von Ende Dezember '20 bis Ende Januar '21" archiviert und sind dort weiterhin zu finden.

  • FFP-2 Masken: RKI warnt vor Gebrauch durch Laien!
  • Private Nutzung von FFP-2 von "Ad-Hoc Arbeitskreis Covid-19" u.a. nicht empfohlen
  • Darf man trotz Ausgangssperre spazieren gehen? Oder anders gefragt: ist ein Spaziergang ein triftiger Grund?
  • Muss man im Freien jetzt auch Masken tragen? JA - dort wo es vorgeschrieben ist, ansonsten eher NEIN.

ZAOE bittet: Masken verantwortungsbewusst entsorgen

Masken werden oft achtlos in Papierkörben oder in der freien Wildbahn entsorgt

Auf Nachfrage von RAZ24 teilt der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) folgendes zur Entsorgung von Mund-Nasen-Schutz und anderen Corona-Abfällen mit:

Benutzter Mund-Nasen Schutz und alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder erkrankten Patienten erzeugt wurden und u.a. mit Sekreten kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. 

Die Abfälle dürfen nicht lose in dem Restabfallbehälter entsorgt werden, sondern müssen zuvor in stabile Müllsäcke verpackt und durch Verknoten oder Zubinden sicher verschlossen werden. Damit soll eine Gefährdung weiterer Nutzer der Restmülltonne und des Personals der Müllabfuhr sowie der Entsorgungsanlagen ausgeschlossen werden.

Alle anderen Haushalte trennen bitte die Abfälle wie gewohnt weiter. Der ZAOE bittet, auch an die Mitmenschen zu denken.

Es gibt also derzeit keine besonderen Regelungen zur Entsorgung von Masken, die von nicht getetsteten oder negativ getesteten Personen getragen wurden. Zur Rücksichtnahme, um die der ZAOE bittet, gehört aber sicher auch, dass man gebrauchte Masken nicht einfach in die "freie Wildbahn", auf Straßen und Feldern, in Wäldern und Parks entsorgt werden und auch in öffentliche Papierkörbe, die wieder von anderen Personen geleert werden müssen, gehören sie nicht.