Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen bis zum Kreuz Dresden-Nord

Nachdem bereits Zäune entlang der A 13 bis zur AS Marsdorf aufgestellt wurden ist dies die nächste Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden eine Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone II erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert. Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Radeburg zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten.

Folgende Gemarkungen Ihrer Kommune sind betroffen: Abschnitt 8 – Lückenschluss A13 Unterabschnitt 8.2 – Marsdorf- Dreieck DD-Weixdorf Volkersdorf · Bärnsdorf

Die Arbeiten werden voraussichtlich im Zeitraum ab August 2022 bis Oktober 2022 durchgeführt. Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren. Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung der Flurstücknummern und des Zaunverlaufes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g. Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen
Frau Katja Heinrich, LISt GmbH, zur Verfügung.
Telefon: 037207 832-962
Telefax: 0351 4511784-499
Hausanschrift:
Ernst-Thälmann-Straße 5
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