Baut Berbisdorf-Biber Burg am Schlossteich?

Wo der Biber seine Burgen baut, ist nicht immer dort, wo es uns am wenigsten stört...

Biberbissspuren am Schlossareal

Biberbissspuren am Schlossareal beweisen: die Tiere sind keine Winterschläfer.

„Biber bedroht Bimmelbahn“ hieß es vor ziemlich genau zwei Jahren. Damals hatte ein Biberbau die Promnitz in der Nähe der Brücke an der Umgehungsstraße Radeburg angestaut und der auf diese Weise „verlegte“ Bachlauf die Schmalspurbahntrasse unterspült. Der Biber ist eine streng geschützte Tierart. Deshalb dauerte es inklusive Jahreswechsel damals fast einen Monat, bis vom Kreisumweltamt die Zerstörung des Baus genehmigt wurde.

Es wurde erwartet, dass der Biber es entlang des Baches wieder versuchen wird und es waren kurze Zeit später Bissspuren am Bahnhof Berbisdorf und im Bereich des Zeidelteiches zu sehen. Alten Spuren nach zu urteilen, waren die Biber auch am Schlossteich nicht das erste Mal. Nun gibt es seit dem Jahreswechsel wieder frische Spuren rings um den Teich und Ansätze einer Biberbehausung lassen sich am Überlauf des Schlossteiches in die Promnitz ausmachen.

„Viele Menschen glauben Biber leben immer in den klassischen "Bilderbuch Biberburgen". Das ist bei uns aber eher die Ausnahme, es handelt sich hierbei um die seltenste Biberbehausung,“ schreibt der Naturfotograf Christian Kutschenreiter auf der Seite www.biber-info.de. „Die häufigste Biberbehausung ist schlichtweg nicht als solche zu erkennen. Wie immer ist auch hier der Eingang unter Wasser und eine kurze Röhre in der Uferböschung führt in den Biberkessel… Daher der Name Erdburg. Gelegentlich ist am Ufer eine Absenkung zu erkennen die auf einen Hohlraum darunter deutet, daran sind gelegentlich Erdburgen zu erkennen.“

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (in Deutschland) und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist der Biber streng geschützt, unter anderem dürfen die Tiere nicht gefangen oder getötet werden und ihre Dämme und Bauten weder beschädigt noch zerstört werden.

Der Grund für den besonderen Schutz ist der Konflikt zwischen seiner großen Bedeutung für die Erhaltung einer vielfältigen natürlichen Umwelt einerseits und andererseits den Folgen seiner „Eingriffe“ in die Landschaft durch das Anstauen von Gewässern, wodurch land- und- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet werden, manchmal werden auch Keller von Gebäuden unter Wasser gesetzt. Auch Fischreibetriebe sind oft „not amused“ wegen seiner Störung des ausgeklügelten wirtschaftlichen Gewässermanagements. Wird ohne Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (beim Landratsamt) gegen den Biber vorgegangen, kann das Strafen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen, auch 5 Jahre Haft waren bereits vor Gerichten im Gespräch.

Es führt kein Weg um die Behörde – auch wenn es mal „dauert“ wie oben beschrieben. Was Grundstückseigentümer und Flächenbewirtschafter im Schadensfall tun können und Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zum Biber sind unter dem Suchbegriff „Bibermanagement Sachsen“ hier zu finden:

https://www.natur.sachsen.de/bibermanagement-21041.html

Biberspuren rings um den Berbisdorfer Schlossteich

Biberburgen am "Blauen Loch"

Anders als in Berbisdorf gibt es am "Blauen Loch", einem Restloch des Kaolinabbaus der Ziegeleien, gelegen zwischen Berbisdorf und dem Abzweig Bärwalde / Ziegeleien, stattliche Biberburgen. Das Angler-Pachtgewässer nutzen sie schon recht lange, was an der Zahl der Burgen und anderen Biberbauten zu erkennen ist.