"Alternative" Coronafakten aus allgemein anerkannten Quellen

"Es ist leichter die Menschen zu täuschen als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden," sagte einst Mark Twain. Im Zusammenhang mit Corona gab und gibt es viele Täuschungen. Viele davon wurden so oft wiederholt, dass sie inzwischen zum gesellschaftlichen Konsens gehören. Wir haben davon abweichende Erkenntnisse hier gesammelt, wobei wir uns nur auf Quellen berufen haben, die besagtem Konsens gewöhnlich nahestehen - staatliche und staatsnahe Quellen. In der Informationsflut dieser Quellen die "Nuggets" zu finden war nicht ganz einfach, aber es war möglich.

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Was unter "Inzidenz" zu verstehen ist und was nicht

Laut RKI (Glossar) beschreibt "die Inzidenz die Menge von Zugängen (Inzidenzfälle) in einen Bestand von Kranken/Betroffenen." In der gegenwärtigen Corona-Praxis wird aber die Zahl von positiven PCR-Tests (die nur ein Indiz aber für sich genommen kein Nachweis für eine möglicherweise vorliegende oder zurückliegende Infektion sind) ins Verhältnis zur (überwiegend gesunden) Gesamtbevölkerung gesetzt. Inzidenz  (z.B.) 200 bedeutet, dass 200 von 100 000 oder anschaulicher gesagt 2 von 1000 Bürgern positiv getetet wurden. Um die Zahlen noch "wirksamer" zu machen, wird nicht das Ergebnis von einem Tag sondern von sieben Tagen gewertet. Wenn also innerhalb von sieben Tagen an zwei Tagen zwei  Positivmeldungen bei einem Ort mit 1000 Einwohnern eingegangen sind, dann ist die so genannte "7-Tage-Inzidenez" schon 400.  Diese zwei müssen noch nicht einmal ansteckend oder gar krank sein. Trotzdem besteht kein Grund zu Sorglosigkeit, denn es wurden nicht alle von den "1000 Bürgern" getestet, so dass eine Dunkelziffer durchaus auch höher sein kann. Deshalb gibt es auch immer wieder berechtigte Kritik an dieser Zählpraxis.
Infoquelle zur Bewertung dieser Testpraxis (Norddeutscher Rundfunk / NDR) - Suchwort: Melderate - inziwschen gelöscht, Infos dazu hier: https://www.schrappe.com/ms2/akt24.htm 

FFP-2 Masken: RKI warnte vor Gebrauch durch Laien

...bis mitten im Lockdown das RKI seine "Meinung" änderte

Durch gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten wurde das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) zum Schutz vor den neuen Corona-Mutationen in öffentlichen Einrichtungen und Supermärkten für verbindlich erklärt. Dabei wurde offenbar übersehen, dass das ansonsten für sie als Maß der Dinge angesehene Robert-Koch-Institut (RKI) den Einsatz von FFP2-Masken an Bedingungen knüpft, die nicht erfüllbar und für bestimmte Personengruppen sogar gefährlich sind. Der Freistaat Sachsen hatte deshalb zu Recht diese Forderung anfänglich in seine Corona-Verodnungen so nicht aufgenommen. Zum fachlichen Hintergrund:

FFP ist die Abkürzung für „Filtering Face Piece“, deutsch: partikelfiltrierende Halbmaske. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) stellt fest: FFP2-Masken bieten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einen um 19% höheren Schutz als der inzwischen sehr verbreitete einfache medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS). Die FFP2-Masken können das Infektionsrisiko um 96% senken, der MNS um 77%.[1] Zu anderen Mund-Nasebedeckungen (MNB) gibt es keine quantifizierten Studien.

FFP2-Masken haben aufgrund des hohen Atemwiderstands gesundheitliche Risiken. Deshalb wurde in den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA - siehe Screenshot unten) dazu ausgeführt, dass diese Masken nicht für den Gebrauch außerhalb des medizinischen Bereichs bestimmt sind, außer bei „Tätigkeiten mit Personenkontakt (<1,5 m) ohne COVID-19 Infektions-Verdacht … (wenn) das Gegenüber keinen medizinischen MNS, keine MNB oder eine MNB mit Ausatemventil trägt“. Das könnte zum Beispiel auf Friseure und Kosmetikstudios zutreffen. Wegen der Risiken muss Arbeitnehmern, die FFP2 tragen müssen „eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden… Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird,“ schreibt das BAuA.

Daraus schlussfolgerte das RKI:

„Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und … des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.“ Darüber hinaus

  • Ist die Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen ist laut Herstellerangaben i.d.R. auf 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause begrenzt
  • gibt es keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens geschweige bei Kindern, Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen
  • sind bekannte Nebenwirkungen Atembeschwerden und Gesichtsdermatitis.[2]

Das RKI verwies auf Fachverbände, die noch konkreter wurden. Diese stellen fest, „dass FFP2 Masken bei Menschen mit Lungenvorerkrankungen evtl. zu CO2-Retentionen führen könnten“ und fordern, Patientengruppen differenzierter zu betrachten und den präventiven Gebrauch von MNS oder FFP2 Masken gezielter an die Patientengruppen und Situationen anzupassen.“[3] Genau dies geschieht nach dieser massenhaften „Verordnung“ nun nicht und Personen werden FFP2-Masken tragen, die das nicht sollten.

Das RKI warnte weiter: „Die Anwendung durch Laien sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren.“

Das ist bei dem durch die Kanzlerin und die MPs geforderte massenhafte Tragen von FFP2-Masken nicht zu leisten!“

Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Das RKI hatte gewarnt, dass es zu „Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Das ist nicht eigetreten. Im Gegenteil. Der Bund selbst hat auf Veranlassung von Gesundheitsminister Jens Spahn Masken geordert, die dann die Qualitätsprüfung nicht bestanden, wollte Rechnungen an Maskenlieferanten nicht zahlen. Lobbyismus, Korruption und Vetternwirtschaft führten nach Änderung der "Sichtweise" des RKI zu MIllionendeals - nachzulesen hier, hier und hier - Liste unvollständig.

Das RKI warnte bisher auch davor, dass man sich durch das Tragen von Masken zu sicher fühlen könnte und „dass andere Komponenten der AHA+L-Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte). Während sich also auf der einen Seite windige Unternehmer und ihre Handlanger in der Politik die Taschen füllen, werden die Regeln zum Nachteil von diversen Patientengruppen und vor allem Kindern geändert, deren Gesundheit ganz offensichtlich zweitrangig ist.

[1] SARS-CoV-2 – Wie kann und muss sich medizinisches Personal schützen?
[2] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html Quelle (Stand 14.01.2020) - die Quelle wurde zwecks Beweissicherung als Screenshot gespeichert, falls sie zwischenzeitlich geändert wurde.
[3] INFEKTIONSPRÄVENTION DURCH DAS TRAGEN VON MASKEN -Gemeinsame Stellungnahme von Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie und Gesellschaft für Virologie

Cochrane-Review: Schützen Masken generell vor respiratorischen Viren?

Review vom 30.01.23 kommt zu dem Schluss: sehr wahrscheinlich nicht.

Das Tragen einer Maske (Mund-Nasenschutz = MNS) gilt als eine wichtige Präventionsmaßnahme während der so genannten Corona-Pandemie. Eine Cochrane-Analyse, veröffentlicht am 30.01. 2023, offenbart nun, dass MNS das wahrscheinlich eher nicht tun. Die Unsicherheit wird von den Ausführenden mit der Kritik verbunden, dass die Entscheidungsträger, die an solchen Studien großes Interesse haben müssten, um ihre Entscheidungen zu verfizieren, dieses Interesse nicht erkennen lassen, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen bei Alten und bei Kindern. "Es besteht Bedarf an großen, gut konzipierten RCTs, die sich mit der Wirksamkeit vieler dieser Interventionen in verschiedenen Umgebungen und Bevölkerungsgruppen sowie mit den Auswirkungen der Therapietreue auf die Wirksamkeit befassen, insbesondere bei denjenigen, die am stärksten von ARIs bedroht sind," heißt es am Ende der Studienzusammenfassung. 

Dennoch ist der Review wertvoll. Es wurden die Ergebnisse aus 78 randomisiert-kontrollierten Studienmit insgesamt etwa 611.000 Teilnehmern ausgewertet (Cochrane Database Syst Rev 2011; online 30. Januar). Solche Informationen liegen also bereits seit 2011 vor und man muss nicht jetzt erst zu der Erkenntnis kommen, dass die Nutz-Effekte von Masken fragwürdig sind. Zusätzlich zu den Studien, die bereits in einem Review von November 2020 berücksichtigt wurden, wurden nun elf weitere Studien analysiert

Das Fazit ist:

Referenzquellen:

Quelle, auf die sich das RKI bezieht: Private Nutzung von FFP-2 von "Ad-Hoc Arbeitskreis Covid-19" u.a. nicht empfohlen

Zur Sinnhaftigkeit des Tragens von Masken im Freien

Maskentragen ist teilweise auch im Freien vorgeschrieben, ist aber weder sinnvoll noch gesund

Eine Verpflichtung zum Tragen einer so genannten Mund-Nase-Bedeckung (im Folgenden: Maske) im Freien besteht immer dann, "wenn sich in der Öffentlichkeit Menschen begegnen" Diese schwammige Formulierung fand sich in vielen Verordnungen. Von einer "Begegnung" ist ausgehen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m bei einer Begegnung mit einer fremden Person nicht eigehalten werden kann. Es ist also nicht notwendig, wenn Sie im eigenen Auto sitzen, im Wald spazieren gehen, in der Stadt radfahren oder ihnen Personen auf der anderen Straßenseite entgegenkommen, eine Maske aufzuziehen.

Das Tragen der Maske im Freien ist durch keinerlei Studien bisher belegt - weil es schlicht Unsinn ist. "Eine kurze Begegnung mit Menschen an der frischen Luft ist ungefährlich, sagte der frühere Präsident der Internationalen Gesellschaft für Aerosole in der Medizin, Gerhard Scheuch gegenüber Deutschlandfunk Kultur. "Die Menge an Viren, die man im Vorbeigehen womöglich abbekomme, reicht für eine Infektion nicht aus."

Ohne konkreten Grund ist das Tragen im Freihen nicht zu empfehlen  - Begründung siehe Beitrag oben zur früheren Einschätzung des RKI. Gerade in den Pandemie-Hochphasen in der Jahreszeit wird auch der weit verbreitete unsachgemäße Gebrauch zum Problem. Gerade bei Kälte wird durch an der Maske kondensierende Atemluft die Maske durchfeuchtet. Eine durchfeuchtete Maske ist wirkungslos und muss gewechselt, entsorgt bzw. bei 95°C gereinigt werden. Wenn Sie also im Freien ständig Maske tragen, müssen Sie diese in der Regel dann, wenn Sie eine Schutzwirkung erbringen soll, nämlich weil sie anderen Menschen begegnen, schon wieder wechseln. Manche Personen tagen dieselbe Maske wochenlang, oft sieht man das unsachgemäße Anfassen der Maske durch Zurechtrücken an der Nase, wodruf an den Händen befindliche Aerosole leichter an die Atemwege gelangen. 

In einer durchfeuchteten Maske sammeln sich Bakterien, Viren und Keime. Wenn Sie vor einem Geschäft eine durchfeuchtete Maske wechseln müssen, müssen Sie danach auch unbedingt Ihre Hände desinfizieren, denn Sie könnten die krankmachende Agens dann möglichwerweise an Ihrem Einkaufswagen, an Lebensmitteln oder am Kartenlesegerät hinterlassen. 

Wird die Maske anlasslos im Freien getragen, wird auch verhindert, dass man frische, saubere Luft einatmet, was die Atemwege reinigt. Ist der Luftaustausch gestört, steigt das Risiko, dass sich krankmachende Substanzen so anreichern, dass die Imunabwehr damit nicht mehr fertig wird und man dann erst recht erkrankt. Fachlich fundierte Informationen dazu im Fachblatt "Krankenhaushygiene up2date" vom Thieme-Verlag.

Das achtlose Wegwerfen oder nachlässige Verlieren von Masken wird zu einem neuen Problem, zumal Masken auch nichts in öffentlichen Papierkörben zu suchen haben. Masken sind Sondermüll. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls Thomas Wheeler von Deutschlandradio Kultur. Das übliche Entsorgen von Masken, wie es der Zweckverband fordert, ist nicht ausreichend sicher, aber ein Mindestgebot.

ZAOE bittet: Masken verantwortungsbewusst entsorgen

Masken werden oft achtlos in Papierkörben oder in der freien Wildbahn entsorgt

Auf Nachfrage von RAZ24 teilt der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) folgendes zur Entsorgung von Mund-Nasen-Schutz und anderen Corona-Abfällen mit:

Benutzter Mund-Nasen Schutz und alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder erkrankten Patienten erzeugt wurden und u.a. mit Sekreten kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. 

Die Abfälle dürfen nicht lose in dem Restabfallbehälter entsorgt werden, sondern müssen zuvor in stabile Müllsäcke verpackt und durch Verknoten oder Zubinden sicher verschlossen werden. Damit soll eine Gefährdung weiterer Nutzer der Restmülltonne und des Personals der Müllabfuhr sowie der Entsorgungsanlagen ausgeschlossen werden.

Alle anderen Haushalte trennen bitte die Abfälle wie gewohnt weiter. Der ZAOE bittet, auch an die Mitmenschen zu denken.

Es gibt also derzeit keine besonderen Regelungen zur Entsorgung von Masken, die von nicht getetsteten oder negativ getesteten Personen getragen wurden. Zur Rücksichtnahme, um die der ZAOE bittet, gehört aber sicher auch, dass man gebrauchte Masken nicht einfach in die "freie Wildbahn", auf Straßen und Feldern, in Wäldern und Parks entsorgt werden und auch in öffentliche Papierkörbe, die wieder von anderen Personen geleert werden müssen, gehören sie nicht.