Afrikanische Schweinepest nordöstlich von Radeburg - Wildschweine in Moritzburg getötet

Am 13. Oktober 2021 wurde nahe der A 13 in der Rödernschen Heide nordöstlich von Radeburg bei einem geschossenen Wildschwein durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Inzwischen gibt es fünf weitere Fälle - Update vom 12.11.2021

Schlafendes Wildschwein (Symbolfoto)

Schlafendes Wildschwein (Symbolfoto) Foto: Turelio (Wikimedia Commons)

Bei einem weiteren in unmittelbarer Nähe gefundenen Frischling besteht Verdacht auf ASP.  Aufgrund eines ASP-Falls bei einem Wildschwein bei Radeburg hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) um den neuen Fall erlassen. Zur Sperrzone II gehören: Ebersbach, Lampertswalde (mit den Ortsteilen Lampertswalde, Mühlbach, Quersa und Schönborn), Moritzburg, Schönfeld, Stadt Coswig, Stadt Radeburg, Thiendorf und Weinböhla.  Die Sperrzone II umfasst eine Fläche von 435 km², die Sperrzone II in Ostsachsen umfasst 2154 km².

Mit Inkrafttreten einer weiteren Allgemeinverfügung einer Sperrzone I (Pufferzone) sind weitere Teile des Landkreises Meißen sowie einige Gemeinden der Stadt Dresden und des Landkreis Bautzen erfasst. Sie umschließt das infizierte Gebiet der Sperrzone II. Die kartografische Darstellung des konkreten Gebietes ist hier online abrufbar.

Die beiden Allgemeinverfügungen richten sich mit Anordnungen zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche unter anderem an Jäger, Schweinehalter, Händler und Verarbeiter. Für die Allgemeinheit gilt unter anderem ab sofort Leinenzwang für Hunde im gefährdeten Gebiet.

Der Landkreis Meißen hat unverzüglich reagiert, die ersten Sofortmaßnahmen eingeleitet und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum sowie den beim Sozialministerium eingerichteten ASP-Krisenstab einbezogen.

Hintergrund

Bisher beschränkte sich das ASP-Ausbruchgeschehen in Sachsen ausschließlich auf den Landkreis Görlitz, wo das Virus erstmals am 31.10.2020 nachgewiesen wurde und sich seitdem vor allem im nördlichen Gebiet des Landkreises nach Westen ausbreitet. Damit gibt es in Sachsen einen neuen Infektionsherd, der ca. 60 km vom den bisherigen Infektionsgeschehen entfernt liegt. 

Staatssekretär Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabs informiert: »Alle Landkreise sind auf einen Ausbruch gut vorbereitet und wissen aufgrund ihrer Einbindung in die ASP-Präventionsarbeiten und die seit Monaten laufende Tierseuchenbekämpfung, was konkret zu tun ist. Es ging Hand in Hand, so wie es bei einer Krise sein sollte. Wichtig und sehr hilfreich war in diesem Fall, dass die räumlich im unmittelbaren Ausbruchsgeschehen liegenden Jagdreviere noch vor der FLI-Bestätigung des Verdachts durch das Veterinäramt des Landkreises Meißen eingebunden wurden.

Bei einem ASP-Ausbruch ist es von zentraler Bedeutung, das Risiko einer Seuchenverschleppung zu verhindern. Im Falle des ASP-Nachweis bei Radeburg gehörte dazu nicht nur die Sicherstellung des infizierten Wildschweins, sondern auch das mit dem Virus in Kontakt gekommene Material bzw. deren Reinigung und Desinfektion. Zudem ist möglichst alles zu verhindern, was zur Beunruhigung der Wildschweine führt und infolgedessen die Wildschweine bewegt, ihre Einstände zu verlassen.

Der zeitnahe Informationsaustausch und die Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft hilft den Veterinärbehörden, alle Informationen zum Verhalten der lokalen Wildschweinpopulation (wo sind Wildwechsel, Einstände, regelmäßige Sichtungen etc.) zu sammeln. Zugleich können erste Maßnahmen, wie die Einstellung der Jagd, das Absuchen der Reviere nach Fallwild abgesprochen werden.

Staatssekretär Sebastian Vogel: »Zu Beginn des Ausbruchs ist schnelles Handeln zur Verhinderung der Seuchenverbreitung ganz wesentlich. Mindestens genauso entscheidend ist es jedoch, nicht übereilt zu handeln. Im Ausbruchsgebiet im Landkreis Meißen ist die Tötung der Wildscheine derzeit sekundär, wir befinden uns dort noch in der sog. Initialphase des Seuchengeschehens. Es muss unverzüglich ermittelt werden, wo und in welchem Umfang das Virus sich ausgebreitet hat, ob und ggf. wo die Einrichtung einer Kernzone sinnvoll ist. Ich freue mich daher sehr, dass bereits ab dem morgigen Montag die ASP-Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts mit unseren Fachleuten vor Ort sind, um hier fachlich und inhaltlich unsere sächsischen Tierseuchenexperten zu unterstützen.«

Bereits am vergangenen Freitag hat die Sachverständigengruppe, die aus Tierärzten, Jägern, Landwirten, Förstern, Epidemiologen, weiteren Wissenschaftlern und Behördenvertretern besteht, getagt, um anhand der örtlichen Gegebenheiten und dem bisherigen Erkenntnisstand bei der Einrichtung der tierseuchenrechtlich erforderlichen Restriktionszonen zu beraten. Noch am Freitagnachmittag hat der ASP-Krisenstab des Sozialministeriums den Vorschlag der Sachverständigengruppe bestätigt. Daraufhin hat die zuständige Landesdirektion Sachsen ebenfalls noch am Freitag, den 15.10.2021, die Allgemeinverfügung zur Einrichtung der Restriktionszonen angeordnet und veröffentlicht.

Mit den am 15.10.2021 veröffentlichten Allgemeinverfügungen zur Einrichtung der Sperrzonen I und II sind zugleich Regeln festgeschrieben, die innerhalb der Sperrzone zu beachten sind und die zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche nötig sind.

Der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treibern) zur aktiven Beunruhigung von Wild ist nur erlaubt, wenn dies mindestens zwei Werktage vor Durchführung angezeigt wird. Die Jagd auf alle Arten von Wild, auch auf Wildschweine, bleibt in der Sperrzone II erlaubt. Die verstärkte Bejagung auf Schwarzwild ist ausdrücklich angewiesen. Jagdausübungsberechtigte sind in ihren Revieren zur Ausübung an der Jagd und zur Mitwirkung bei der Fallwildsuche verpflichtet und haben diese zu dulden, wenn sie von Dritten auf behördliche Anordnung durchgeführt wird. Erlegtes Wild, Wildbret und Wildschweinerzeugnisse dürfen das gefährdete Gebiet nicht verlassen.

Für gesund oder krank erlegte Wildschweine sowie deren Beprobung wird für den Fall der unschädlichen Beseitigung eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro gezahlt. Hunde und Gegenstände, die bei der Jagd oder Fallwildsuche verwendet werden, sind entsprechend zu reinigen und zu desinfizieren.

Für die Halter von Hausschweinen sind Auslauf- und Freilandhaltung im gefährdeten Gebiet sowie das Verbringen von Schweinen und Schweineprodukten verboten. Das Verbringen von Schweinen aus einem Betrieb im gefährdeten Gebiet außerhalb dieser Zone ist verboten. Das örtlich zuständige Landratsamt kann nach den Vorgaben der EU-rechtlichen Vorschriften Ausnahmen genehmigen. Gleiches gilt für frisches Schweinefleisch oder Schweinefleischerzeugnisse, sowie tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte sowie Zuchtmaterial, wenn diese Produkte von Schweinen gewonnen worden sind, die in einem Betrieb gehalten worden sind, der im gefährdeten Gebiet gelegen ist. Für die Allgemeinheit wird Leinenzwang bei der Mitführung von Hunden angeordnet. Allgemeine Beschränkungen für Land- und Forstwirtschaft bestehen nicht. Sie können im Einzelfall aber erlassen werden.

Innerhalb der als seuchenfrei geltenden Sperrzone I (Pufferzone) gelten besondere Maßnahmen. Jagdausübungsberechtigte haben eine verstärkte Fallwildsuche in der Pufferzone durchzuführen, die verstärkte Bejagung von Wildschweine ist angeordnet. Auch hier ist der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treibern) zur aktiven Beunruhigung von Wild nur erlaubt, wenn dies mindestens zwei Werktage vor Durchführung angezeigt wird. Wie im gefährdeten Gebiet wird auch in der Pufferzone für gesund oder krank erlegte Wildschweine sowie deren Beprobung für den Fall der unschädlichen Beseitigung eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro gezahlt.

Das Verbringen von lebenden Wildschweinen, erlegten Wildschweinen und frischem Wildschweinefleisch bzw. Wildschweinefleischerzeugnissen innerhalb bzw. aus der Pufferzone heraus ist verboten. Dies gilt nicht für das Verbringen vom Erlegungsort zur Entsorgung oder direkt in eine Wildkammer. Nach Vorlage eines negativen ASP-Befundes für das erlegte Stück können die örtlich zuständigen Landratsämter Ausnahmen von diesen Verbringungsverboten genehmigen.

Schweinehalter sind verpflichtet, den Veterinärämtern unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine anzuzeigen und die Biosicherheitsmaßnahmen in den Tierhaltungen zu verstärken. Hausschweine aus der Pufferzone dürfen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genehmigungsfrei verbracht werden. Das Verbringen aus dieser Zone in das Ausland bedarf besonderer Voraussetzung und einer Genehmigung durch die die örtlich zuständigen Landratsämter.

In der eingerichteten Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) gibt es derzeit aktuell ca. 30.000 Hausschweine, die sich auf insgesamt 88 Betriebe verteilen. Der Großteil der Schweine (28.000) verteilt sich auf 6 Betriebe. Die Übrigen Schweinehaltungen verteilen sich auf 82 Betriebe, die jeweils weniger als 1000 Schweine halten.

In welcher Weise das ASP-Virus in die Wildschweinpopulation bei Radeburg eingetragen wurde ist derzeit offen. Staatssekretär Sebastian Vogel erklärt: »In welcher Weise das Virus seinen Eintrag gefunden hat, werden gegebenenfalls die nächsten Wochen ergeben. Wir schließen derzeit nichts aus und prüfen auch einen Viruseintrag aus dem Infektionsgeschehen in Ostsachsen. Seit April 2020 werden im Landkreis Bautzen alle gesund erlegten Wildschweine und auch das Fallwild auf ASP untersucht. Bisher mit dem negativen Ergebnis. Darüber hinaus sind in den letzten Monaten in regelmäßigen Abständen nicht nur durch die Jagdausübungsberechtigten, sondern auch durch die Veterinärbehörden Fallwildsuchen durchgeführt worden, oft mittels Kadaversuchhunden, teilweise auch mit Drohnen. Bisher ohne Befund.«

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem gab es weitere Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen. Im Juli wurden erstmals Fälle in drei Hausschweinbeständen in Brandenburg nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html.

Mit großem Bedauern musste sich das Wildgehege Moritzburg von seinem Wildschwein- und Minischweinbestand trennen. Nach einer Entscheidung der zuständigen Veterinärbehörden zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurden die Tiere auf der Grundlage des Tierseuchenrechts am 4. November auf tierschutzgerechte Weise getötet. Alle Optionen, die an die ständige Freilandhaltung gewöhnten Tiere sicher vor einem Viruseintrag zu schützen, z. B. durch eine dauerhafte Stallhaltung, waren leider nicht durchführbar.

Afrikanische Schweinepest: Übersicht über Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Landkreis Meißen

Bei Fallwildsuche insgesamt 5 infizierte Wildschweinkadaver gefunden

Zu den grundlegenden Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen der ASP gehören das Auffinden der Wildschweinkadaver mittels gezielter Fallwildsuche, die Begrenzung der Wildschweinbewegungen durch Zäunungen, die Jagd und die Einhaltung der Biosicherheit durch Jäger und Landwirte. »Keine dieser Maßnahmen ist allein ausreichend, entscheidend ist, dass alle diese Maßnahmen synchron ablaufen und gut miteinander abgestimmt werden«, erklärt Staatssekretär und Leiter des ASP-Krisenstabes, Sebastian Vogel.

Errichtung von Zäunungen

Das eingerichtete Kerngebiet hat eine Fläche von 38 Quadratkilometern und wird durch einen Festzaun abgegrenzt. Der Zaun besteht aus Knotengeflecht, ist ca. 1 m hoch und durch Erdanker fest mit dem Boden verbunden. Das gesamte Kerngebiet ist also durch ca. 25 km Zaun zu umschließen, wobei bereits bestehende Zäunungen, wie die entlang der Autobahn einbezogen werden. Auch wenn solche Zäunungen die Wildschweinbewegungen nicht zu 100 Prozent unterbinden vermögen, so tragen sie doch zu ihrer Lenkung und Limitierung bei und bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der ASP-Bekämpfungsmaßnahmen.

Fallwildsuche mit Drohnenunterstützung

Unmittelbar nach der amtlichen Feststellung der ASP im Landkreis Meißen wurde mit der intensiven Fallwildsuche begonnen, um die Ausdehnung des tatsächlichen Infektionsgeschehens zu ermitteln. Im Einsatz sind nicht nur die Jäger in ihren Jagdrevieren, sondern auch speziell ausgebildete Kadaversuchhundestaffeln sowie Drohnen – ausgestattet u.a. mit Kamera mit Wärmebild, starker Zoom-Kamera und Laserentfernungsmesser – zur Lokalisierung von Wildschweinkadavern.

Die Fallwildsuche beschränkt sich dabei nicht nur auf das Kerngebiet, sondern auch und vor allem auf die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und die Sperrzone I (Pufferzone), um festzustellen, inwieweit sich das Virusgeschehen ausgebreitet hat. Dementsprechend finden bei der Ausweisung der Drohnen-Suchareale die Erkenntnisse zu Topografie, Infrastruktur, Revierverhältnissen sowie Einstands- und Rückzugsgebiete Eingang. Unverzichtbar sind Drohnen für Flächen, die für Menschen nur schwer oder gar nicht zugänglich sind. Jedes aufgefundene Wildschwein wird beprobt und auf das ASP-Virus untersucht. Neben mehreren negativ getesteten Wildschweinen wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bei insgesamt drei Proben das ASP-Virus nachgewiesen. Drei Wildschweine wurden im Schilfgürtel des Großteichs gefunden, welcher innerhalb des eingerichteten Kerngebiets liegt. Einen weiteren positiven Fund gab es bei Radeburg, ebenfalls im Kerngebiet. Wer in oder auch außerhalb der ASP-Restriktionszonen tote Wildschweine auffindet, sollte die örtlichen Veterinärämter verständigen. Diese Tiere sind, auch wenn sie nicht das ASP-Virus in sich tragen, wichtige Indikatortiere für die Gesundheit der Wildschweine.

Staatssekretär und Leiter des ASP-Krisenstabes Sebastian Vogel: »Die Fallwildsuche ist sehr aufwendig, aber zur Unterbrechung der Infektionsketten unerlässlich. Sie ist aufgrund des Krankheitsverlaufs in regelmäßigen Abständen durchzuführen.« In der Inkubationszeit von zwei bis sieben Tagen entwickeln die betroffenen Tiere hohes Fieber und schwere, unspezifische Allgemeinsymptome. Das ASP-Virus führt nach sieben bis zehn Tagen in fast allen Fällen zum Tod des Tieres.

Zurückhaltung bei der Jagd

Das Ausbruchsgeschehen im Landkreis Meißen befindet sich in der sog. Initialphase. In dieser Phase geht es vornehmlich darum, die Ausdehnung des Infektionsgeschehens zu eruieren und Fallwildsuche durchzuführen. Bei der Reduktion der Wildschweine ist besondere Vorsicht geboten. Staatssekretär und Leiter des ASP-Krisenstabes, Sebastian Vogel ergänzt: »Das Mittel der Jagd muss zum jetzigen Zeitpunkt behutsam, gezielt und räumlich abgestuft zur Nähe des Seuchengeschehens eingesetzt werden, um eine Seuchenversprengung zu verhindern. Gerade jetzt in einer Zeit, in der typischerweise viel gejagt wird, verlangt die Jagdruhe oder auch ein regionales Verbot von Drückjagden viel Verständnis und Geduld der Jägerschaft.«

Große Zurückhaltung ist insbesondere für Drückjagden in der weiteren Nähe des Ausbruchsgeschehens geboten. Das Kerngebiet ist noch nicht sicher eingezäunt, so dass ein erhebliches Risiko besteht, dass Wildschweine durch eine Jagd in die Kernzone wechseln und später wieder heraus wechseln. Zudem ist es unabdingbar, dass zuvor verlässliche epidemiologische Erkenntnisse für dieses Gebiet vorliegen, also insbesondere durch Fallwildsuchen ausreichend Wissen besteht, ob und in welchem Umfang sich das Virus ausgebreitet hat.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Schließlich ist die Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerschaft und auch durch die Landwirte als Schutz vor der weiteren Ausbreitung ganz wesentlich. Jäger müssen bei der Jagdausübung besonders vorsichtig mit Gegenständen sein, die Kontakt mit Blut hatten. Dazu gehören Fahrzeuge, Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Auch Jagdtrophäen und Produkte von Wildschweinen aus betroffenen Regionen können ein Risiko für eine Virusübertragung darstellen.

In hiesige Schweinehaltungsbetriebe kann das Virus durch Wildschweinekontakte, aber auch durch andere belebte und unbelebte Vektoren eingeschleppt werden. Konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen durch die Landwirte ist deshalb besonders wichtig. Die Anforderungen an Biosicherheit und Hygiene für die Schweinehaltung sind in der Schweinehaltungshygieneverordnung niedergelegt. Schutz bieten u.a. eine gute Einfriedung der Anlagen, Desinfektionswannen und Hygieneschleusen, die sicherstellen, dass kontaminierte Gegenstände oder Kleidung nicht in die Bestände kommen.

Link:

PETA stellt Strafanzeige gegen die verantwortlichen sächsischen Ministerien für Umwelt und Soziales

Moritzburg / Stuttgart, 17. November 2021 – Profitstreben vor Recht auf Leben: Die Wildschweine im Außengehege in Moritzburg sind erschossen worden. Hintergrund der Tötung war ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem freilaufenden Wildschwein Anfang Oktober. Da die Tiere in Moritzburg wegen der Ansteckungsgefahr nicht länger im Freien gehalten werden konnten, ordneten das sächsische Umwelt- sowie das Sozialministerium des Freistaats ihren Abschuss an. Afrikanische Schweinepest ist auch für „Hausschweine“ meist tödlich. PETA kritisiert die Tötung scharf und hat Strafanzeige gegen beide Ministerien wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Meißen, erstattet. Zudem weist die Tierrechtsorganisation auf die Absurdität von Wildgattern hin und fordert den Staatsbetrieb Sachsenforst auf, das Gehege in Moritzburg auch in der Zeit nach ASP freizuhalten und die Fläche als Lebensraum für heimische Tierarten verwildern zu lassen.

„Die Wildschweine mussten nur deshalb ihr Leben lassen, um die Profite der tierquälerischen Schweinezuchtindustrie zu schützen“, so Dr. Edmund Haferbeck, Senior-Verantwortlicher für Special Projects bei PETA. „Die industrielle Landwirtschaft wie auch die Jagd haben diese Probleme überhaupt erst verursacht, daher fordern wir ein Ende der Jagd und der Wildgatter sowie eine Wende hin zum bio-veganen Landbau.“

Hintergrundwissen

Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereits mehrfach in Polen aufgetreten war, wurde der Erreger im September 2020 erstmals in Deutschland bei einem im brandenburgischen Spree-Neiße-Kreis aufgefundenen toten Wildschwein nachgewiesen. Das Virus befällt ausschließlich domestizierte und wilde Schweine. Es sorgt bei den Tieren für Fieber, Atemprobleme sowie Schwäche und führt in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen zum Tod. Für Menschen ist es ungefährlich. Nachdem der Deutsche Bauernverband aus Angst vor finanziellen Einbußen eine intensivere Bejagung von Wildschweinen als angeblich nötige Präventionsmaßnahme forderte, stieg die Anzahl der getöteten Tiere an: Von 599.855 im Jagdjahr 2018/2019 auf 882.231 im darauffolgenden Jagdjahr.

PETA fordert als erste Maßnahme ein flächendeckendes Verbot von Drückjagden in Deutschland, da die reviertreuen Wildschweine vor allem durch solche Jagden in entferntere Gebiete getrieben werden. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Friedrich Löffler betont: „Eine Bejagung könnte Unruhe in die dort ansässigen Rotten bringen und unter Umständen zu ausgeprägten Wanderbewegungen führen, die das Risiko einer Verschleppung des Erregers erhöhen.“ [1] Der derzeit schon ausgeübte hohe Jagddruck ist außerdem kontraproduktiv, weil er zum Wachstum der Population führt. Studien zufolge reagieren Wildschweine mit einer erhöhten Fortpflanzungsrate auf eine intensive Bejagung. Aus diesem Grund steigt die Population seit Jahren an. Wildtierbestände regulieren sich über Nahrungsverfügbarkeit, Klima und Krankheiten selbst. [2] Fachleute haben bewiesen, dass die Geschlechtsreife weiblicher Tiere in bejagten Wildschweinpopulationen früher eintritt und die Geburtenrate steigt. [3]

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (2014): Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Wildschweinen in Deutschland: Jagdruhe im Ausbruchsfall sinnvoll, tote Wildschweine ab sofort untersuchen. Greifswald-Insel Riems.

[2] Reichholf, J. H. (ohne Datum): Die Wahrheit über die Jagd – Evolutionsbiologe Prof. Josef Helmut Reichholf widerlegt Jägerlügen. TV-Beitrag SWR BW. Online abrufbar unter: https://www.youtube-nocookie.com/embed/-Ls-m1kDwVY(15.05.2014)

[3] Servanty et al. (2009): Pulsed resources and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting pressure. Journal of Animal Ecology, Nr. 78, Issue 6.