Noch vor einem Jahr hatte der Gemeinderat Schönfeld ein 750kW-Solarkraftwerk in der Nähe der Raststätte Wiesenholz "durchgewunken". 1,5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche dafür zu opfern, das ging wohl noch an. Doch vor einer Woche lehnten sowohl die Gemeinderäte von Schönfeld als auch die von Lampertswalde das Projekt „Interkommunale Solarpark Lampertswalde-Schönfeld“ ab, dass eine Fläche von 37 ha zwischen dem Lampertswalder Kreisverkehr und Grafe-Beton versiegelt hätte. Die Gemeinderäte fragten sich, was aus den bäuerlichen Betrieben werden soll, wenn man mit Solaranlagen mehr verdienen könne als mit Agrarprodukten. »Wir sind nicht gegen erneuerbare Energien«, erkläre Schönfelds Bürgermeister Hans-Joachim Weigel gegenüber der Sächsischen Zeitung, »aber alles hat seine Grenzen.«
Sachsens Energieminister Wolfram Günther (GRÜNE) sieht das anders. Er verweist in seiner heutigen Pressemitteilung darauf, dass es sich bei den Flächen, die über das »Erneuerbare Energien Gesetz« (EEG) gefördert werden können, ohnehin nur um »landwirtschaftlich benachteiligte, als Acker- oder Grünland genutzte Flächen« handele, Wichtiger ist ihm: »Die Gemeinden können am Ertrag von Freiflächenanlagen auf ihrem Gebiet finanziell beteiligt werden.« Und natürlich spricht er ganz besonders die Grundeigentümer an, die nun auf der Karte im Geoportal nachschauen können, ob ihre Fläche zu den benachteiligten - also jetzt: begünstigten gehört. Im Landkreis Meißen gehört nahezu das gesamte Gebiet östlich der Röder dazu. Dazu kommt ein Gebiet westlich der Röder von Rödern und Radeburg bis Bärwalde und ein Gebiet westlich von Volkersdorf und Bärnsdorf über den Friedewald bis nach Steinbach. Die Hoffnung im Sinne der Klimaziele ist, dass die Eigentümer nun möglicherweise zusehen werden, wie sie aus den meist langfristigen Pachtverträgen mit den Landwirten kommen, wodurch sie letzteren allerdings die Existenzgrundlage entziehen könnten.
Grundlage ist die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung, die seit September 2021 in Kraft ist.