Am 21. März enden Leinenzwang für Haustiere und Stallpflicht für Geflügel

Am Freitag, dem 17. März, wurde in Abstimmung mit dem Sozialministerium von der zuständigen Landesdirektion Sachsen festgelegt, die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufzuheben. In unserem Restriktionsgebiet endet diese aber erst am 21. März.

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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) teilte am Freitag mit, dass die Landesdirektion die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufgehoben hat.

 

"In den noch bestehenden Restriktionszonen bleiben die behördlich angeordneten Maßnahmen und damit auch die Stallpflicht in Kraft, erklärte Ministerin Barbara Klepsch. 

 

Bei uns gilt derzeit noch die Opens external link in new windowTierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 07/2017 zur Bekämpfung der Geflügelpest, die durch Anklicken hier nachzulesen ist. Vielen Besitzern von Haustieren ist aber nicht klar gewesen, dass ihre Vierbeiner, auch Katzen, infolge der Verordnung an die Leine gehört hätten.

 

"Die Geflügelpest war in den vergangenen Monaten eine außergewöhnliche Belastung für alle," sagte Ministerin Klepsch. "Da sich nun die Lage entspannt hat, kann die allgemeine Stallpflicht von der zuständigen Behörde aufgehoben werden. Das begrüße ich ausdrücklich. Auch wenn es keine einfache Zeit war, kehrt jetzt in weiten Teilen der Geflügelhaltung wieder Normalität ein." Der Geflügelpestvirus H5N8 ist in dieser Saison besonders aggressiv und über einen sehr langen Zeitraum nachweisbar. Die vorübergehende Anordnung einer allgemeinen Stallpflicht war daher eine notwendige und unausweichliche Entscheidung. Nunmehr ist die Zahl der Funde von infizierten Wildtieren stetig rückläufig.